Erstellt am 01.09.2015 um 21:09 Uhr von Dezibel
Reden.
Letztendlich ist es erst einmal ihre Entscheidung.
Erstellt am 02.09.2015 um 07:37 Uhr von celestro
Zunächst einmal mußt Du Dich bei der Fragestellung mal entscheiden:
"Letzte Woche hatten wir eine Sondersitzung einberufen." (also der BR) oder "Diese Sitzung wurde vom GF einberufen" ?
Ansonsten gebe ich Dezibel recht ... sofern die Person nicht ständig den regulären Sitzungen fern bleibt, ist es die Entscheidung des einzelnen BRM.
Erstellt am 02.09.2015 um 07:56 Uhr von brsieben
Ist Unlust eines regulären BR-Mitglieds ein ausreichender Grund, ein Ersatzmitglied einzuladen? Sind Beschlüsse, die in dieser Konstellation gefasst werden, nicht angreifbar?
Erstellt am 02.09.2015 um 09:02 Uhr von Dezibel
Ersatzmitglieder dürfen selbstverständlich NICHT eingeladen werden, Unlust ist KEIN Verhinderungsgrund.
Erstellt am 02.09.2015 um 09:26 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Zunächst einmal mußt Du Dich bei der Fragestellung mal entscheiden:
'Letzte Woche hatten wir eine Sondersitzung einberufen.' (also der BR) oder 'Diese Sitzung wurde vom GF einberufen' ?"
Ach celestro, auch Du solltest wissen, dass nur der BRV (bzw. sein Vertreter) Sitzung einberufen kann und niemals der Arbeitgeber. Insofern sollte es eine leichte Transferleistung sein zu verstehen, dass die Sitzung auf Verlangen des Arbeitgebers vom BRV einberufen wurde.
Erstellt am 02.09.2015 um 09:27 Uhr von gironimo
Ich denke auch mal - wenn sich das nicht häuft, wertet es als "betriebspolitische Protesthaltung".
Ansonsten hoffe ich doch, dass nicht der GF sondern der BRV eingeladen hat (weil der GF es vielleicht gefordert hat).
War es dann eine lautstarke Runde? Ich hoffe, Ihr habt Euch nicht zusammenfalten lassen.
Erstellt am 02.09.2015 um 15:35 Uhr von celestro
@ Pjöööng
Diese "Transferleistung" solltest Du Dir ganz schnell abgewöhnen. Unser alter BR hat regelmäßig "Betriebsversammlungen" abgehalten. Dies sah so aus, daß der AG zu internen Zusammenkünften geladen hat und der BRV ging hin und stellte Fragen. Dies war dann (zumindest in den Augen des alten BRV) eine Betriebsversammlung.
Von daher ... niemals auf die Idee kommen, es wäre ja "klar, was gemeint" ist ... es gibt ne Menge Leute da draußen, die "dürfen" und "können" schön durcheinander würfeln. Raus kommt eine Menge Schrott ... an dem sich solange nichts ändert, bis mal jemand mit Ahnung drauf aufmerksam macht.
Erstellt am 02.09.2015 um 15:51 Uhr von Pjöööng
Na wie schön dass wir jetzt hier jemanden mit "Ahnung" haben.
Und da Du soviel Ahnung hast, steht es Dir natürlich zu, hier den Teilnehmern Vorschriften zu machen...
Erstellt am 02.09.2015 um 16:26 Uhr von celestro
Wo mache ich Vorschriften und wo behaupte ich, Ahnung zu haben ? Solltest mal an Deinem Leseverständnis feilen.
Erstellt am 02.09.2015 um 19:32 Uhr von etugruber
Ja, der AG war in der Zwickmühle. Er hat dringend um eine ausserordentliche Sitzung gebeten um unsere Ablehnung der neuen MA noch einmal zu überdenken.Warum haben wir abgelehnt? Er lässt befristete Arbeitsverträge auslaufen und stellt neue wieder ein. Und da waren gute Leute dabei. Die sind wieder für zwei Jahre still und Pfeifen nach seiner Nase. Nicht mit uns.....