Erstellt am 08.11.2017 um 12:38 Uhr von outofmemory
Soll es wirklich ein Personalrat aus dem öffentlichen Dienst sein oder doch ein Konzernbetriebsrat oder ein Gesamt-/Betriebsrat des herrschenden Unternehmens des Konzerns?
Und aus welchen Gründen wurde jetzt jemand aus dem Gremium eingeladen?
Erstellt am 08.11.2017 um 12:54 Uhr von BR-Mitglied-yx
Es ist ein Personalrat aus dem öffentlichen Dienst. Grund der Einladung: Personalversammlung, wo explizit BR Gremien der Töchtergesellschaften eingeladen wurden.
Erstellt am 08.11.2017 um 15:08 Uhr von outofmemory
OK, ich würde es verneinen, dass dort ein BR einfach so teilnehmen kann.
Gleiwohl habe ich einen Aritkel gefunden, in dem beschrieben ist, dass externe Sachkundige an dem für sie relevanten Teil teilnhemen können, um Fragen zu beantworten etc. (Siehe https://www.br-anwaelte.de/download/2015_10_Die_Regeln_zur_Personalversammlung.pdf) Da dies aus meiner Sicht nichts mit einer Tätigkeit eines BR zu tun hat, würde ich es verneinen, dass ein AG den AN für diese Tätigkeit freizustellen und zu entlohnen hat. Was der AN in seiner Freizeit (Urlaub etc. ) macht, ist ihm/ihr überlassen.
Dies ist das, was ich so auf Basis des BPersVG gefunden habe. Ob eine Landes PersVG, die hier vielleicht eher zutrifft, eine wo möglich einfachere Regelung zur Teilnahme an der Personalversammlung bietet, müsste auch noch geprüft werden. Bei der Freistellung des BR für diese Tätigkeit wird sich wohl eher nichts ändern.
Vieleicht solltet ihr in diesem Fall bei euren RA einfach mal locker Anfragen. Die Auskunft vom RA dürfte valider sein, als meine hier.
Erstellt am 08.11.2017 um 16:36 Uhr von Ernsthaft
Mal so eben, weil mir gerade danach ist, geht überhaupt nicht. Dafür gibt es den § 53 BetrVG – Betriebsräteversammlung