Erstellt am 26.08.2015 um 07:42 Uhr von rolfo
Ihr müsstet bei künftigen Betriebsversammlungen auch die Gewerkschaft GDL einladen.
Ansonsten ändert sich nichts
Erstellt am 26.08.2015 um 09:13 Uhr von gironimo
sehe ich auch so.
Im Grunde haben jetzt beide Gewerkschaften die Rechte, die ihnen das BetrVG einräumt. Ladet doch mal beide Vertreter der Gewerkschaften ein.