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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorstellungsgespräch

A
anfänger
Jan 2018 bearbeitet

Kann ich als einköpfiger BR Bewerber zum Kennenlernen zu einem eigenen Vorstellungsgespräch einladen. Mitbestimmungsrecht ist ja sehr eingeschränkt. Habe ich Anspruch auf Zustellung der Bewerbungsunterlagen in Kopie oder muss ich ins Büro und dort die Originale einsehen?

Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

H
Hoppel

31.07.2015 um 09:13 Uhr

@ anfänger

"Kann ich als einköpfiger BR Bewerber zum Kennenlernen zu einem eigenen Vorstellungsgespräch einladen. " Selbstverständlich darfst Du das NICHT!

"Mitbestimmungsrecht ist ja sehr eingeschränkt." Wenn in Eurem UNTERNEHMEN in der Regel nicht mehr als 20 wahlberechtigte AN beschäftigt sind, hast Du KEIN MBR!

"Habe ich Anspruch auf Zustellung der Bewerbungsunterlagen in Kopie oder muss ich ins Büro und dort die Originale einsehen?" Wenn in Eurem UNTERNEHMEN in der Regel nicht mehr als 20 wahlberechtigte AN beschäftigt sind, hast Du auch keinen Anspruch auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen.

Im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit gem. § 2 Abs.1 BetrVG sollte Dich der AG trotzdem unterrichten, das war´s aber auch schon.

Du solltest also feststellen, wie viele AN in Eurem UNTERNEHMEN i.d. Regel beschäftigt sind, falls es sich nicht um einen reinen Einzelbetrieb handelt.

Auch hilft der Blick in eine Kommentierung, auf die Du doch bestimmt zurückgreifen kannst.

G
gironimo

31.07.2015 um 11:00 Uhr

Ich will es aber noch einmal unterstreichen, was Hoppel schon schreibt. Bei den 20 wahlb. AN wird auf das Unternehmen abgezielt und nicht auf den Betrieb,

So gesehen muss der § 99 BetrVG auch bei einem 1er BR angewendet werden, wenn der Betrieb einem größeren Unternehmen angehört.

Ansonsten steht im § 99 BetrVG nur ein Mitwirkungsrecht (also keine erzwingbare Mitbestimmung). Als eventuelle Zustimmungsverweigerungsgründe kommen nur die im § 99 BetrVG genannten Gründe in Frage.

Eine Ablehnung nach dem Motto: "Der Bewerber erscheint uns nicht geeignet, besser wäre der andere Kandidat" kommt nicht in Betracht.

Welche Unterlagen Dir für Deine Entscheidungen als erforderlich erscheinen, musst Du selbst entscheiden. Theoretisch muss der AG Dir bis zu 100% aller Bewerbungsunterlagen geben - aber brauchst Du die wirklich? Eher nicht.

Über die Prozedur solltest Du Dich mit dem Arbeitgeber verständigen.

H
Hoppel

31.07.2015 um 12:05 Uhr

@ gironimo

Da Deine Ausführungen missverstanden werden können ...

Wenn im Unternehmen i.d.R. nicht mehr als 20 wahlberechtige AN beschäftigt sind, kann man sich den 99er irgendwo hin stecken! Der AG muss dann noch nicht mal theoretisch Einblick in Bewerbungsunterlagen gewähren! Und schon gar nicht kann man der Einstellung wirksam widersprechen!

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