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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorstellungsgespräch

H
Herde
Nov 2016 bearbeitet

hallo

ein MA hat seine Kündigung bekommen und hat sich nun bei mir persönlich gemeldet und mich gefragt wie das geregelt wird wenn er ein Vorstellungsgespräch hat welches in seine Arbeitszeit fällt muss er dafür Urlaub nehmen oder wird ihm dafür Minusstunden uf sein Arbeitszeitkonto berechnet oder ist dieses bezahlte Arbeitszeit Er arbeitet in der Tagschiht und ist omit zu den "Normalen Arbeitszeiten" in der Firma so das es schwierig ist diese Termine in seine Freizit zu legen Danke schon mal für die Antorten

Herde

97002

Community-Antworten (2)

I
Immie

18.08.2010 um 19:04 Uhr

R
ridgeback

18.08.2010 um 19:11 Uhr

@Herde, durch Kündigung des AG hat der Kollege Anspruch auf Freistellung zur Stellensuche. Dies ergibt sich aus § 629 BGB. Der MA muss die Freistellung von der Arbeit ausdrücklich und rechtzeitig verlangen, da der AG nicht von sich aus zur Gewährung verpflichtet ist. Über die Vergütung trifft § 629 BGB keine Aussage. Nach ganz h. M. ist § 616 BGB anwendbar, sodass der AN nur Anspruch auf Vergütung hat, wenn die Stellensuche eine nicht erhebliche Zeit ausmacht. Im Gegensatz zu § 629 BGB ist § 616 BGB abdingbar. Hinsichtlich der konkreten Freistellungsmodalitäten ist § 315 BGB zu beachten. Nähere Ausgestaltungen können durch TV, BV, AV vorgenommen werden.

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