Erstellt am 03.05.2005 um 10:00 Uhr von Betriebsrat
Im § 81 BetrVg steht, das der AN einen BR mitnehmen kann. im § 82 steht das gleiche. Ich meine das diese § hier zutreffen könnten in den Fall den Sie beschreiben, das ein BR daran teilnehmen muss, sit mir nicht bekannt. Es besteht aber die Möglichkeit, das Sie mit ihrer GL eine Vereinbarung darüber haben, die genau diesen Punkt anspricht.
mfg
Erstellt am 03.05.2005 um 11:13 Uhr von Rollie
Die Teilnahme des BR könnte aber dahingehend sinnvoll sein, wenn dieser sich dadurch ein besseres Bild machen kann hinsichtlich seinem Recht auf Mitbestimmung einer Versetzung.
Erstellt am 03.05.2005 um 12:07 Uhr von Betriebsrat
Ich kann beim Fragesteller aber nicht erkennen das der Antrag der Gl hier schon vorliegt. Für die Kollegen könnte es zweifellos zum Vorteil sein einen Br mitzunehmen. Aber wenn er es nicht wünscht kann man es nicht erzwingen.
mfg