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Social oder Ausbeute

A
AndreaSA
Aug 2021 bearbeitet

Hallo,

unser AG hat Whatsapp und Skype eingeführt ohne uns.

Ich habe den AG gebeten nach §90 zu handeln und uns erstmal sein Konzept vorzulegen.

Antwort war, er will nicht Überwachen sondern nur die Kommunikation stärken.

Wär von euch hat Erfahrung in dem Bereich und kann Tipps geben?

Danke AndreaSA

2.415016

Community-Antworten (16)

P
Pickel

15.07.2015 um 19:22 Uhr

Ich verstehe deinen Ansatz im Titel nicht.

Grundsätzlich und abgesehen davon dass eine BV wohl Sinn macht:

Es ist schlechter Stil und in aller Regel sehr wenig erfolgversprechend, immer an allen Stellen gleich Ausbeute zu schreien.

A
AndreaSA

15.07.2015 um 19:35 Uhr

Naja,

ich Denke das in WhatsApp und Skype die MA non-Stop Kontrolliert werden, sind Sie am PC oder Antoworten diese via Handy.

Warum alles an einen Server in die USA übertragen, es gibt auch die möglichkeit einen Skype Server zu erstellen und komplett von Whatsapp zu gehen.

Welchen Regelungsbedarf gibt es bei skype und Co ? Welchen § wird angewannt?

Können wir die Nutzung verbieten? Wenn ja wie?

P
Pjöööng

15.07.2015 um 19:35 Uhr

Was heißt denn, dass der AG Whatsapp und Skype ohne Euch eingeführt hat?

Habt Ihr die Telefone abgeschafft und Skypet nur noch und statt E-Mails werden nur noch whatsapps geschrieben?

Übrigens: Mit whatsapp kann man auch telefonieren...

A
AndreaSA

15.07.2015 um 19:43 Uhr

Das nennt man schnelle Kommunikation im Internen Bereich!

Ich verstehe das Handeln nicht, ein Anruf oder eine Email führt zum gleichen ..

H
Hoppel

15.07.2015 um 19:48 Uhr

@ AndreaSA

Warum nutzt man als BR bei einem solchen Thema nicht das MBR gem. § 87 Abs.1 Nr.1, 6 BetrVG??

Einem BR, der hier nur mit dem § 90 winkt, würde ich als AG ein freundliches Lächeln schenken.

G
Globus

15.07.2015 um 20:05 Uhr

genau, also den AG per androhung der einstweiligen Verfügung auffordern das zurück zu nehmen...

Nachtrag: aber auch 87,1,7 gilt entsprechend...

G
gironimo

15.07.2015 um 20:08 Uhr

Da stimme ich Hoppel zu. Auf die Informationsrechte hoffen, wo dich schon alles läuft, hilft im Moment nicht weiter.

Ihr müsst die Mitbestimmung geltend machen und eine BV aushandeln.

er will nicht Überwachen sondern nur die Kommunikation stärken<

Das hebt nicht die Mitbestimmung auf. Wichtig ist allein, dass die Anwendungen in der Lage sind, Verhaltens- und Leistungskontrollen zu ermöglichen. Ob der AG dies will, spielt keine Rolle. Er kann es ja in der BV ausschließen.

P
Pickel

15.07.2015 um 20:19 Uhr

"Ich verstehe das Handeln nicht, ein Anruf oder eine Email führt zum gleichen .."

Es ist nicht deine Aufgabe, den Sinn zu beurteilen. Wir richtig beschrieben, solltest du eine BV anstreben, die die Fragen der Überwachung klärt.

H
Hoppel

15.07.2015 um 20:34 Uhr

@ Pickel

Es sind nicht nur Fragen der "Überwachung" sondern insbesondere auch Fragen der "Nutzung" zu klären!

G
Globus

15.07.2015 um 20:43 Uhr

Im Anbetracht der Möglichkkeiten die Leistung und das Verhalten technisch zu überwachen, muß ich eindeutig Pickel recht geben - erstmal das unterbinden - dann braucht man keine 213245 BV´en - alles andere also spezial BV´en kommen oder folgen dann später...

Macht in der tat sinn...

A
AndreaSA

15.07.2015 um 20:44 Uhr

Ich werde das dem BRV mal weiterleiten und dadrauf pochen die Überwachung und Nutzung zu klären.

Bin aber für weitere Tipps offen

G
Globus

15.07.2015 um 20:52 Uhr

sehr geehrter Herr... der betriebsrat muß ihenn mitteilen, dass sie nmehrere technische Einrichtungen, die nach 87Abs1Nr6 ohne das Mitbestimmungsrecht des Gremiuns zu wahren eingeführt haben. Hiermit möchte der Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilen, dass er von der Nutzung mit sofortiger Wirkung Abstand nimmt. Sollte dieses nciht geschehen, wird das Gremium beim Arbeitsgericht... am.... einen Unterlassungsanspruch erwirken.

Gerne ist der Betriebsrat bereit, Sondierungsgespräche und Verhandlungen über diverse Betriebsvereinbarungen abzuhalten. Eigene Vorschläge wird das Gremium nach dem ersten Sondierungsgespräch ausarbeiten können.

MfG BRV

P.S. oder so ähnlich...

D
DummerHund

15.07.2015 um 21:16 Uhr

Zuerst einmal sollte geklärt werden ob es sich um reine Diensthandys handelt, wo eine private Nutzung generell ausgeschlossen ist. Da gerade Whats up und Skype nicheuropäische Anbieter sind, würde ich dann in einer BV darauf bestehen das bei Problemen alleine der AG die Verantwortung trägt. Der BR kann nicht BV´en abschliessen über AGB´S der Anbieter die nichteuropäisches Recht tangieren. Aber überlegt selbst und entscheidet.

G
Globus

15.07.2015 um 21:25 Uhr

"Der BR kann nicht BV´en abschliessen über AGB´S der Anbieter die nichteuropäisches Recht tangieren."

sorry, Blödsinn.... siehe Windows usw...

Und genau das ist es was ich meinte... na, ihr versteht mich halt einfach nciht...

H
Hartmut

16.07.2015 um 09:29 Uhr

Sehr starke Antwort von Hoppel, der ich mich auch anschließe.

H
hampes

16.07.2015 um 10:42 Uhr

Guten Morgen,

Antwort Nummer 5 von Hoppel ist die Lösung!

ciao

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