Erstellt am 07.07.2015 um 12:42 Uhr von Widder
So wie du es beschreibst, halte ich euren BR für gar nicht handlungsfähig.
Von daher sei die Frage erlaubt, unter welchen Umständen eure BR - Wahl abgelaufen ist.
Ein BR der in 4 verschiedenen Städten, vielleicht noch in ganz Deutschland verteilt, sein "Unwesen" treibt, ist unter normalen Umständen gar nicht möglich....
Eigentlich müsste (könnte) jede Niederlassung für sich einen BR haben.
Wie läuft das denn mit den Sitzungen usw. bei euch ab???
Erstellt am 07.07.2015 um 12:55 Uhr von bürgermeister
Da geb ich "widder" Recht wie läuft eure zusammen arbeit ab?
Lasst doch jede Niederlassung einen BR gründen.Und aus den jeweiligen BRV und stelvertr.BRV bildet ihr einen GBR der monatlich oder alle zwei Monate tagt.
Ist bei uns genauso Jeder Produktionsstandort hat einen BR und BRV und stelvertr.BRV bilden den GBR.
Erstellt am 07.07.2015 um 13:22 Uhr von Pjöööng
Zitat (Widder):
"Ein BR der in 4 verschiedenen Städten, vielleicht noch in ganz Deutschland verteilt, sein 'Unwesen' treibt, ist unter normalen Umständen gar nicht möglich...."
Soso! Hier haben wir es mit einem 5 köpfigen BR zu tun, also zwischen 50 und 100 Arbeitnehmern, die "deutschlandweit" über "viele Niederlassungen" verteilt sind...
Zitat (Widder):
"Eigentlich müsste (könnte) jede Niederlassung für sich einen BR haben."
Na, hast Du Deine Kristallkugel auch ordentlich poliert?
Bei den angegebenen Zahlen ist es durchaus wahrscheinlich, dass wir es mit einer Zentrale zu tun haben und vielen Niederlassungen die einzeln gar nicht betriebsratsfähig sind und damit dem Hauptbetrieb zuzuordnen waren!
Also nichts mit "unter normalen Umständen gar nicht möglich"!
In der Tat siellt das BetrVG bei solchen Konstellationen den "Satelliten-BRM" relativ hohe Hürden auf und man muss sich sehr genau überlegen wie man eine effiziente Betriebsratsarbeit rechtskonform zu Stande bekommt. Was aber definitiv nicht geht ist ein BRV der alles sehr locker sieht und seine Beschlüsse imk stillen Kämmerlein trifft.
Erstellt am 07.07.2015 um 13:28 Uhr von gironimo
Die Situation ist gar nicht mal so ungewöhnlich; gerade in Betrieben z.B. mit großem Außendienst.
Locker sollte der BRV das nicht sehen.
>oft werden die anderen Mitglieder gar nicht informiert< - genau das darf nicht sein.
Ihr solltet regelmäßig (ich denke da mal so einmal wöchentlich) einen BR-Tag einplanen, wo Ihr Euch dann an einem Ort trefft (Fahrtkosten sind natürlich Kosten des BR, § 40 BetrVG). Da macht Ihr dann Eure Sitzungen und sonstigen Besprechungen und Geschäftsführungsaufgaben.
>D.h. Geht es um Kündigungen, Einstellungen etc, wo zeitnah gehandelt werden muß>
ggf. muss eine weitere Sitzung durchgeführt werden - dann MÜSST Ihr eben alle noch einmal fahren.
Die Kosten oder die ausfallende Arbeitszeit (-Leistung) spielen dabei keine Rolle.
Der AG HAT freizustellen; und wenn die Konstellation bei Euch nun einmal so ist, ist sie so.
Für den reinen Informationsaustausch (auch mit dem AG) - stehen heutzutage ja auch technisch moderne Kommunikationsmittel zur Verfügung. Nutzt sie.
Erstellt am 07.07.2015 um 13:37 Uhr von spiri
Vielen Dank vorab.
Das hat schon alles seine Rechtmäßigkeit - auch von der IGMet abgeklärt damals.
Richtig, die NL's haben teilweise nur 1 oder 2 AN - von daher ist ein eigenen BR nicht möglich.
Wir treffen uns bisher einmal pro Monat - theoretisch - klappt erst die letzten 3 Monate so.
Noch dazu kommt, dass wir einen Geschäftsführer-Wechsel hatten kürzlich. D.h. alles sortiert sich eh neu.
Ich rücke nun als Ersatzmitglied nach für den stellvertr. BRV, der in Rente geht und möchte einige Themen anregen und ansprechen.
Ich danke Euch für weitere Vorschläge.
Einmal wöchentliche Sitzungen lassen sich nicht umsetzen.
Erstellt am 07.07.2015 um 15:12 Uhr von gironimo
>Einmal wöchentliche Sitzungen lassen sich nicht umsetzen<
doch 100%ig, wenn Ihr Euer Amt ernst nehmt. Beim Freistellungsanspruch des § 37 BetrVG gibt es keine Grenzen. Es geht allein darum, ob es erforderliche BR-Arbeit gibt. Eine Einschränkung aus betrieblichen Gründen gibt es in so fern nicht.
Der AG muss zusehen, dass er den Ausfall kompensiert. Wie, ist ihm überlassen; ggf. muss er zusätzliches Personal ins Auge fassen.
Aber versucht es doch erst einmal mit 14-tägig. Steigern kann man sich immer noch.
Und wenn Du neu bist, sollte der BR erst einmal Grundlagenseminare für Dich beschließen.
Erstellt am 07.07.2015 um 16:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"... doch 100%ig, wenn Ihr Euer Amt ernst nehmt."
Jetzt hört doch einmal damit auf, die Situation in anderen Betrieben besser beurteilen zu wollen als die betroffenen Arbeitnehmer selber! Seid froh wenn Ihr einen Job habt bei dem es keine Rolle spielt, ob Ihr am Arbeitsplatz seid oder nicht, aber werft doch nicht anderen vor, dass sie ihr Amt nicht ernst nehmen wenn dort die Verhältnisse anders sind!
Erstellt am 08.07.2015 um 09:42 Uhr von spiri
Nun, wir sind kein Produktionsbetrieb sondern Dienstleister - das zur Erklärung.
Einen Anerkennungsvertrag möchten wir in Angriff nehmen. Da werden dann sicher öfters Sitzungen nötig sein.
Aufgrund der verschiedenen Standorte wäre auch eine Überlegung, eine Videokonferenz oder Telefonkonferenz abzuhalten.
Habt Ihr da Erfahrung?
Dass ich ein Grundlagenseminar besuchen werde, ist klar.
Fragt sich nur wo. Muß es gewerkschaftliche organisiert sein?
Oder sind die WAF Seminare auch empfehlenswert?
Fehlt hier nicht der politische Hintergrund/Aspekt?
Erstellt am 08.07.2015 um 09:53 Uhr von pillepalleTR
"Aufgrund der verschiedenen Standorte wäre auch eine Überlegung, eine Videokonferenz oder Telefonkonferenz abzuhalten."
Zum Austausch und Informationsweitergabe ein gutes Instrument.
Für BR-Sitzungen mit Beschlussfassungen nicht erlaubt! (Stichwort: Umlaufverfahren)
So weit mir bekannt, ist das BAG derzeit dabei, zu prüfen, ob sie diese Regelung zukünftig lockern werden (und damit den technischen Möglichkeiten Rechnung trägt). Bis von dort kein 'grünes Licht' kommt: lasst die Finger im Zusammenhang mit Sitzungen und Beschlüssen bloß davon weg.
Erstellt am 08.07.2015 um 09:57 Uhr von pillepalleTR
"Dass ich ein Grundlagenseminar besuchen werde, ist klar.
Fragt sich nur wo. Muß es gewerkschaftliche organisiert sein?
Oder sind die WAF Seminare auch empfehlenswert?
Fehlt hier nicht der politische Hintergrund/Aspekt?"
Welcher politische Hintergrund? Bist du Gewerkschaftssekretär oder Betriebsrat?
Konzentrier dich gerade als Anfänger erstmal auf den rechtlichen Aspekt der BR-Arbeit. Damit hast du dann erstmal auch genug zu tun. Das "Politische" kommt im Laufe der Zeit sowieso von selbst....
Insofern bist du damit bei der WAF mehr als gut aufgehoben.
Erstellt am 08.07.2015 um 09:58 Uhr von Pjöööng
Leider gibt das BetrVG wenig Hilfe für Betriebe wie Ihr seid. Video- oder Telefonkonferenz ist dort Teufelszeug. Zu beachten ist jedenfalls, dass innerhalb einer solchen Telefonkonferenz keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden können, wohl können dort aber Beschlüsse vorbereitet werden. Die Beschkussfassung selber setzt unbedingt das persönliche Zusammenkommen voraus.
BR-Schulungen können sowohl bei Gewerkschaften, wie auch bei freien Anbietern besucht werden. Ob man dabei einen politischen Hintergrund braucht, muss jeder selber entscheiden.
Bezüglich der Seminaranbieter kann ich nicht viel sagen, da ich bisher nur zwei kenne. Einen in Münster, bei dem ich schon viele Seminare besucht habe und die WAF, bei der ich nur einmal war ...
Erstellt am 08.07.2015 um 10:03 Uhr von Pjöööng
Zitat (pillepalleTR):
"So weit mir bekannt, ist das BAG derzeit dabei, zu prüfen, ob sie diese Regelung zukünftig lockern werden (und damit den technischen Möglichkeiten Rechnung trägt)."
Interessant! Welche Vorinstanz? Wie hat diese es gesehene? Welches Aktenzeichen?
Erstellt am 08.07.2015 um 10:40 Uhr von pillepalleTR
Ich meine, diese Information urspünglich aus der AiB zu haben, finde im Augenblick aber nur dies hier:
AiB 2014, Ausgabe 2, S. 36–39 – Schulze, Lockerung in Sicht
Zitat:
"Keine Beschlussfassung im Umlaufverfahren
Beschlüsse müssen im Rahmen einer persönlichen Sitzung gefasst werden, denn § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG spricht ausdrücklich von der Mehrheit der Stimmen der „anwesenden“ Mitglieder. Das gilt selbst dann, wenn sämtliche Betriebsratsmitglieder mit einer Entscheidung im Umlaufverfahren einverstanden sind und es sich um einen einfach strukturierten und überschaubaren Sachverhalt handelt. Bislang wurde höchstrichterlich nicht entschieden, ob eine Telefonkonferenz oder eine Zusammenkunft im Rahmen einer Videokonferenz ausreichend sein können. Nach der Instanzrechtsprechung war bislang eine Telefonkonferenz unzulässig. Es ist zu erwarten, dass aufgrund der fortschreitenden Technisierung der Arbeitswelt und dem zunehmenden Einsatz von Videokonferenzsystemen sich die Anforderungen auch hier lockern werden." (Zitatende)
Da ich nicht täglich in Erfurt bin, kann ich dir deine Fragen leider nicht beantworten.
Allerdings war die von mir angesprochenen "Prüfung des BAG" hinsichtlich künftiger BR-Sitzungen in Form einer Videokonferenz auch Thema von (unabhängigen) Gesprächen mit zwei Anwälten im Rahmen zweier BR-Seminare. Beide erwähnten diese Sachverhalt verbunden mit der Hoffnung, dass sich dadurch die Arbeit insbes. auf EBR, KBR, GBR, WA-Ebene vereinfacht.
Für Näheres kannst du ja gerne goggeln. Mir fehlt gerade die Zeit dafür.
Und außerdem: es hat derzeit keinerlei Auswirkungen auf irgendwas.
Also: vergiss es am besten einfach.
Erstellt am 08.07.2015 um 10:42 Uhr von Pjöööng
Ok, also auch dieses einfach mal aus der Luft gegriffen...
Erstellt am 08.07.2015 um 10:52 Uhr von pillepalleTR
Ja, Pj(ööö)ng: siehe 259426