Erstellt am 02.07.2015 um 14:29 Uhr von gironimo
Das ist der normale Gang der Dinge. Steht doch so im § 99 BetrVG. Ich nehme an, Ihr habt hier die Zustimmung verweigert.
Und wie geht es aus? 50:50
Entweder Euer Widerspruch trifft zu oder das Gericht ist anderer Meinung
Erstellt am 02.07.2015 um 14:30 Uhr von Pjöööng
Ganz einfach: Mal gewinnt einer und mal verlieren die anderen.
Entweder wird die Zustimmung ersetzt, oder nicht.
Erstellt am 02.07.2015 um 14:36 Uhr von Globus
in den meisten Fällen, die mir persönlich bekannt sind, wird die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzt...