Erstellt am 25.06.2015 um 11:38 Uhr von ickederdicke
Guckst du hier: https:www.waf-seminar.de/ihr-recht-auf-fortbildung
Erstellt am 25.06.2015 um 11:43 Uhr von Widder
Der Chef, braucht es nicht genehmigen, und darf es euch nicht verbieten.
Ihr stellt die Erforderlichkeit fest, fasst einen Beschluß nach § 37/6 oder 7 BetrVG, und teilt eurem AG mit, wer, wann zu welchem Seminar fährt, hängt die Seminarinhalte und die Kostenaufstellung an das Schreiben mit dran, und fertig ist der Lack.
Wenn euer AG euch nicht fahren lassen will, ist er am Zuge.
Erstellt am 25.06.2015 um 11:52 Uhr von gironimo
Der Chef kann aus betrieblichen Gründen Bedenken hinsichtlich der zeitlichen Lage haben.
(Zitat aus § 37 BetrVG "Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Er hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen rechtzeitig bekannt zu geben. Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen.")
Das ist aber auch die einzige Einschränkung. Ihr solltet also auf das Recht, Grundlagenseminare zu besuchen bestehen und deutlich machen, dass Ihr Euer Recht auch durchsetzen werdet (Rechtsweg).
>ist er am Zuge<
Stimmt natürlich. Praktisch sagt er aber einfach - ich zahle nicht. Dann ist der BR wieder am Zuge (§ 23 Abs. 3 BetrVG). Besser man klärt die Sache gütlich und vor dem Seminar. Die Seminaranbieter bieten Hilfestellung.
Erstellt am 25.06.2015 um 17:02 Uhr von Globus
@all
na, erstmal sollten wir wissen um welche Seminare es sich hier handelt - wenn es ein "Kommunikations Seminar" sein sollte, würde ich als AG auch so reagieren...
Sollte es sich um ein Grundlagenseminar handeln, würde ich als AG die Kostenübernahme verweigern, da der BR hier die Regeln der Kosten nicht beachtet hat. Ich würde alles andere als ein Inhouse Seminar (Anbieter sucht BR aus) einfach nciht dulden - nciht bei fünf neuen BRM - und ich würde mit Sicherheit Recht bekommen...
So ganz außer Augen darf ein Gremium die Kosten nämlich nciht außer Augen lassen...
Erstellt am 25.06.2015 um 17:33 Uhr von Melissa
Der Kandidat hat diesmal null Punkte!
Erstellt am 25.06.2015 um 17:38 Uhr von Globus
ne ne ne - ihr könnt alle gut reden...
was passiert?
1. der AG hat genauso wenig Erfahrung wie der BR
2. der AG verneint die Seminar Kostenübernahme
3. BRM geht mit mulmigen Gefühl ins Seminar
4. AG behällt Lohnfortzahlung ein
5. BRM geht gerichtlich da gegen vor
6. Gericht steht auf Seiten des AG, dass das Spezialseminar nicht notwendig war / die Notwendiglkeit nicht dargebracht wurde (wie auch bei neinem neuen BRM)
7. dem BRM fehlt Geld...
ergo, der Kandidat bekommt Plus Punkte ;-)
Erstellt am 25.06.2015 um 17:58 Uhr von Dezibel
> Sollte es sich um ein Grundlagenseminar handeln, würde ich als AG die Kostenübernahme verweigern, ...
> Gericht steht auf Seiten des AG, dass das Spezialseminar nicht notwendig war ...
Na was denn nun? Grundlagenseminar oder Spezialseminar ...
Du musst dich schon entscheiden.
Erstellt am 25.06.2015 um 18:02 Uhr von Globus
Na, den einen Werdegang habe ich geschrieben - den zweiten auch - wo genau ist dein Problem?
Ich muß mich nciht entscheiden - ergo so oder so kann ein BRM durchaus Probleme bekommen - mehr schrieb ich nciht, dass ihr hier alle den neuen BRM Hoffnungen macht, finde ich einfach nciht richtig, und habe beide Wege gezeigt, was passieren kann...
Erstellt am 25.06.2015 um 18:04 Uhr von Globus
Und ganz ehrlich? ich würde als AG den BRM sogar zwingend raten, die Grundlagen Sminare so schnell wie möglich inhous zu machen - ich als AG hätte mitunter auch ein wenig Angst, vor ungebildeten BRM... davon ab - aber nur inhouse - logisch, wdenke ich als AG auch an mein Geld...