Erstellt am 24.06.2015 um 14:09 Uhr von Pickel
Der BR muss auch nicht explizit zustimmen. Keine Antwort über 7 Tage ersetzt die Zustimmung.
Davon ab... was reitet euch, überhaupt einen Widerspruch zu wollen?
Erstellt am 24.06.2015 um 15:25 Uhr von Hrdlak
Die 7 Tage sind rum ohne Widerspruch, allerdings wäre hier die Frage, ob diese Frist überhaupt Anwendung findet, da ja § 87 Abs. 1 Nr. 1ß BetrVG noch im Raum steht.
Zur Frage - die Prinzipien reiten wohl....
Erstellt am 24.06.2015 um 16:12 Uhr von Pickel
der 87er ist Kollektivrecht, das hat hiermit nichts zu tun.
Aber davon ab: Der BR pennt bei seiner Frist, will dann einen Machtkampf starten (den er ohnehin schon verloren hat) und das auf Kosten der Kollegen, die vermutlich mind. 1 Monat auf eine Gehaltserhöhung verzichten müssen.
Muss man nicht verstehen oder?
Erstellt am 24.06.2015 um 16:28 Uhr von Globus
"Der Arbeitgeber veranlasst aufgrund einer Erweiterung und Änderung des Tätigkeitsfeld einer ganzen Abteilung die Umgruppierung ebenjener Abteilung"
Wenn man davon aus geht, dass es sich in der Abteilung um mehr als eine Person handelt... ähm, was genau ist daran nicht kollektiv???
Nachtrag: und jetzt bitte alle locker bleiben - im Eingangsfred finde ich ncihts, wo drin steht, dass dem BR das vorgelegt wurde - der Name des Freds suggeriert mir was anderes...
Weiterhin steht nirgens, dass der BR nciht möchte, dass die Kolleginnen und Kollegen mehr bekommen, aber vielleicht ist er der Meinung, dass sie mehr bekommen sollten...
Erstellt am 24.06.2015 um 16:38 Uhr von Pickel
Globus:
Umgruppierungen sind eine einzelvertragliche Frage - auch wenn sie mehrere Personen betrifft. Ich bin sehr gespannt, wo du bei einer Umgruppierung eine Frage der "Ordnung im Betrieb" siehst und noch gespannter bin ich auf die entsprechenden Widerspruchsgründe darauf.
"im Eingangsfred finde ich ncihts, wo drin steht, dass dem BR das vorgelegt wurde "
Deine Glaskugel scheint wieder sehr hell. Denn dort steht auch nicht, dass dies nicht der Fall war. Der Titel thematisiert dabei nur die Umsetzung, dass eben nach Ablauf der Frist Fakten geschaffen wurden.
Auch der Satz "Die 7 Tage sind rum ohne Widerspruch" sollte ausreichen, deine Glaskugel mal zu hinterfragen.
"Weiterhin steht nirgens, dass der BR nciht möchte, dass die Kolleginnen und Kollegen mehr bekommen, aber vielleicht ist er der Meinung, dass sie mehr bekommen sollten..."
Und dann hieltest du es für ein geeignetes Mittel, der ersten Erhöhung gleich mal zu widersprechen? Der BR kann Umgrupperungen ohnehin nicht einfordern sondern nur anraten.
Von dir will ich nicht vertreten werden, wenn du mir nicht nur die Erhöhung nimmst, sondern im gleichen Atemzug auch noch sämtliches Porzellan zerschlägst!
Erstellt am 24.06.2015 um 16:51 Uhr von Globus
Pickel
ich finde dich witzig :-D
Also, wie du gelesen hast, stand im Eingangsfred ncihts... wo ich nciht die Unwahrheit geschreiben habe - die zweite Einlassung sehr wohl... wollte aber mal sehen, ob du zumindest darauf dann richtig reagierst - haste leider nciht ;-(
In der Tat sehe ich hier sowohl 87,1,10 als aber auch den 99er zielführend und auch Antwort bringend...
Wenn sich das Tätigkeitsfeld ändert, dann ist der 99er tangiert - was die Eingruppierung an geht der 87er...
Da wie es aussieht der BR bei der Versetzung/Umgruppierung nicht angehört wurde, kann die Wochenfrist auch noch nciht angefangen haben zu laufen...
Sollte es aber so sein, dass der BR in der Tat eine Anhörung erhalten hat... jau, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen...
So, und wo genau meinst du sei das kollektiv nicht tangiert?
Erstellt am 24.06.2015 um 21:50 Uhr von Melissa
"ich finde dich witzig :-D"
Ich überhaupt nicht!
Hier geht es nicht um eine Anhörung. Somit gibt es hier auch keine Fristen.
Bestehen hier keine tariflichen Beschränkungen, ist ein BR hier natürlich immer in der Mitbestimmung. Auch dann, wenn es nur eine Person betrifft.
Mit einem, einen BR u. U. einschränkenden Individualrecht, hat es ganz bestimmt nichts zu tun.
Dafür aber umso mehr mit den §§ 87 Abs. 1 Satz 10 u. 99 Abs.1 BetrVG und somit die Geschichte nach den §§ 23 u. 101 BetrVG zu behandeln wäre.
Erstellt am 24.06.2015 um 21:58 Uhr von Hrdlak
Tarifliche Beschränkungen existieren nicht, nein.
Der BR wurde informiert vor 3 Wochen, ob die Information inhaltlich ausreichend war, sei an dieser Stelle dahingestellt. Die Frist ist jedenfalls lang vorbei.
Hintergrund für die Verweigerung sind wirklich "Machtspielchen", der Arbeitgeber hat einmal zu oft einseitig geändert. Leidtragende sind jetzt in dem Fall natürlich die Mitarbeiter.
Meinem zugegegeben sehr laienhaften Verständnis nach hätte der BR zwar noch der Änderung der Vergütungsverordnung widersprechen können, nicht aber der Umgruppierung. War wohl Wunschdenken. ;)
Erstellt am 25.06.2015 um 09:05 Uhr von Pickel
Melissa, alles korrekt. Und dafür gibt es den 99er. Nicht die Ordnung im Betrieb.
Hrdlak: Die Vergütungsordnung wird typischerweise von Gewerkschaften und AG-Vertretern geregelt. Bei solchen Themen ist der BR grundsätzlich außen vor.
Erstellt am 25.06.2015 um 10:01 Uhr von gironimo
Also,
klar könnt Ihr innerhalb der Wochenfrist widersprechen, wenn gegen geltende Betriebsvereinbarungen verstoßen wird. (§ 99 BetrVG).
Und klar, der AG kann nicht einseitig BVs ändern. Ich gehe mal davon aus, dass diese Vergütungsordnung in einer BV geregelt ist, weil eben unter Beachtung des Eingangssatzes des § 87 BetrVG dieser Punkt bei Euch nicht tariflich geregelt ist.
Ihr solltet Euch einen Rechtsbeistand holen und - außerdem -eine Strategie erarbeiten, wie Ihr vorgeht.
Erstellt am 25.06.2015 um 10:10 Uhr von Hrdlak
Hier ist gar nichts tariflich geregt. Die VO wurde damals einseitig vom AG erlassen und findet seitdem Anwendung. Die Bindungswirkung sollte daher meinem Verständnis nach die gleiche sein wie bei einer BV.
Es ist alles etwas wild gewachsen hier, um es mal freundlich auszudrücken. :)
Danke für die Antworten bis hierhin!
Erstellt am 25.06.2015 um 14:55 Uhr von Melissa
@Pickel
Zitat Pickel: „Die Vergütungsordnung wird typischerweise von Gewerkschaften und AG-Vertretern geregelt. Bei solchen Themen ist der BR grundsätzlich außen vor.“
Sorry Pickel, aber du haust hier einen Schmarrn raus, dass einem die Augen beim Lesen schon wehtun.
Gibt es keinen Tarif, ist ein BR niemals außen vor. Es kann auch durchaus sein, dass er hier solche Regelungen trifft.
Wenn du dir das Nachstehende einmal näher reinziehst und ein Verständnisvermögen auch vorhanden ist, dürfte auch dir ein Lichtlein aufgehen.
http://arbeitsrecht.com/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/Aufsatz-Dr-Lehmann-ZTR-092011.pdf
Auch Nachfolgendes ist purer Unsinn und hat hier überhaupt nichts verloren.
Zitat Pickel aus MT 3: „der 87er ist Kollektivrecht, das hat hiermit nichts zu tun.“
Zitat Pickel aus MT 3: „Muss man nicht verstehen oder?“
Richtig! Diesen Quatsch muss man nun wirklich nicht verstehen. Der 87er umfasst sowohl das Kollektiv wie auch ein Individualrecht.
Zitat Pickel aus MT 5: „Umgruppierungen sind eine einzelvertragliche Frage - auch wenn sie mehrere Personen betrifft.“
Gottseidank muss man auch das nicht verstehen. Würde man es, käme man aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus.
Zitat Pickel aus MT 9:“ Und dafür gibt es den 99er. Nicht die Ordnung im Betrieb.“
Wo willst du denn was von Ordnung im Betrieb gelesen haben? Weder Globus noch ich haben Ähnliches auch nur ansatzweise behauptet.
Hier gibt es aber noch ein ganz anderes Problem. Und es wäre nicht schlecht, sich auch das einmal anzuschauen.
Die Zahlung einer freiwilligen Zulage hat eigentlich keine Auswirkung auf die Eingruppierung, also kann ihre Veränderung auch nicht als Umgruppierung gesehen werden.
Dies trifft jedoch nur insoweit zu, als den individuellen Übergruppierungen kein erkennbares Schema zugrunde liegt. Falls den individuellen Vereinbarungen jedoch ein bestimmtes betriebliches Entgeltschema wie hier zugrunde liegt, sind Änderungen in diesem Bereich auch mitbestimmungspflichtig.
Dann aber nicht nach 99, sondern nur nach 87/1/10 und 11. D. h., keine Anhörung sondern aktive Mitbestimmung. Mit dem Ergebnis, wenn dieses einseitig erfolgt der 23er seine Pause beenden darf.
Erstellt am 25.06.2015 um 16:40 Uhr von Globus
@Melissa, da gehe ich aber sowas von mit dir, das glaubste nciht - mal sehen womit Pickel die Forumswelt heute noch so beglückt...