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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Altersfreizeit

B
Bülent
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

könnt ihr mir bitte eine Frage beantworten, geht um Altersfreizeit:

ein MA der in Zweischichtbetrieb arbeitet und 56 J. alt ist bekommt 2,5 St. Altersfreizeit in der Woche. Nun soll bald nur noch eine Schicht gearbeitet werden. Fallen die 2,5 Std. weck oder nicht?

Danke im Voraus

3.05404

Community-Antworten (4)

G
gironimo

23.06.2015 um 13:39 Uhr

Ich nehme an, Du beziehst Dich auf den Tarifvertrag der chem. Industrie? So weit ich mich erinnere, bezieht sich dort die Altersteilzeit allein auf die über 56 jährigen - unabhängig vom Thema Schicht.

Aber Du solltest bei der Gewerkschaft nachfragen.

P
Pjöööng

23.06.2015 um 13:39 Uhr

Da wirst Du dort schauen müssen wo bei Euch der Anspruch auf Altersfreizeit festgelegt ist. Also z.B. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

S
schlappe

23.06.2015 um 18:07 Uhr

Für Mitarbeiter in der chemi. Industrie gilt laut Tarifvertrag: Mitarbeiter ab 55 Jahren, die im 2- oder 3 schichtigen Betrieb arbeiten, erhalten pro Woche eine Zeitgutschrift von 2,5 Std. Diese werden dann alle 3 Wochen mit einem freien Tag gewährt. Alle anderen Mitarbeiter in der chem. Industrie erhalten lt. TV ab 57 Jahren diese Altersfreizeit gewährt ( nur Tagschicht u.ä.). Entfällt im Alter von 56 nun die Schichtarbeit, werden diese 2,5 Std. pro Woche nicht mehr gewährt. Erst wenn der MA 57 Jahre alt ist, kommt er wieder in den Genuß dieser 2,5 Std.

B
Bülent

24.06.2015 um 15:31 Uhr

Danke für die Antworten

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