Erstellt am 18.06.2015 um 14:02 Uhr von pillepalleTR
"Prinzipiell kann man ja hier mit dem Datenschutzgesetz argumentieren"
Korrekt. Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit §80 BetrVG (was euer 'Veto' rechtfertigt) ist hier das Mittel der Wahl.
"ist eine solche Liste unzulässig und unsinnig" ob die Liste unsinnig ist, entscheidet der AG.
Wer Einblick in die Liste erhält, entscheidet ihr (mit) -> BV.
Erstellt am 18.06.2015 um 21:05 Uhr von Globus
ich sehe das mitunter anders...
also, erstens, was sagt euer betrieblicher Daenschutzbeauftragter dazu...?
Weiterhin, warum pennt der BR bei Ausübung seiner MBR? weil, diese daten werden ja wohl technisch erhoben und verwaltet...
Eine solche Datenspeicherung ist schon aus diesem Grund unzulässig!!!!
Dann mal los und in die Hufe kommen - gerade da solltet ihr extrem pennibel sein...
Erstellt am 19.06.2015 um 11:33 Uhr von Pickel
"diese daten werden ja wohl technisch erhoben und verwaltet...
Eine solche Datenspeicherung ist schon aus diesem Grund unzulässig!!!!"
Globus, das ist hanebüchener Unsinn.
Erstellt am 19.06.2015 um 18:41 Uhr von Globus
er nun wieder - bitte zitiere mich im ganzen - und dann sieht man, wie sehr deine Einlassung unsinn ist!!!