Zusammenstellung Personenbezogene Daten einzelner Mitarbeiter
Hallo zusammen, uns als BR ist zugetragen worden, dass es in unserem Unternehmen Tabelle zu Urlaubstagen, Krankheitstagen, Weiterbildungen, Heimarbeit, Absatztagen (also alles!) geführt wird - in einzelnen Abteilungen? Hier können alle reinsehen! Aus unserer Sicht geht dies nicht, da es sich um Personenbezogene Daten handelt. Prinzipiell kann man ja hier mit dem Datenschutzgesetz argumentieren oder hat jemand noch einen andere Idee? Da wir ein Zeiterfassungssystem im Haus haben, in dem die genannten Punkte geführt werden und nur von den direkten Vorgesetzten bzw. der GF eingesehen werden kann und sollte, ist eine solche Liste unzulässig und unsinnig.
Danke für eingehende Anmerkungen :-)
Community-Antworten (4)
18.06.2015 um 16:02 Uhr
"Prinzipiell kann man ja hier mit dem Datenschutzgesetz argumentieren" Korrekt. Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit §80 BetrVG (was euer 'Veto' rechtfertigt) ist hier das Mittel der Wahl.
"ist eine solche Liste unzulässig und unsinnig" ob die Liste unsinnig ist, entscheidet der AG. Wer Einblick in die Liste erhält, entscheidet ihr (mit) -> BV.
18.06.2015 um 23:05 Uhr
ich sehe das mitunter anders...
also, erstens, was sagt euer betrieblicher Daenschutzbeauftragter dazu...?
Weiterhin, warum pennt der BR bei Ausübung seiner MBR? weil, diese daten werden ja wohl technisch erhoben und verwaltet...
Eine solche Datenspeicherung ist schon aus diesem Grund unzulässig!!!!
Dann mal los und in die Hufe kommen - gerade da solltet ihr extrem pennibel sein...
19.06.2015 um 13:33 Uhr
"diese daten werden ja wohl technisch erhoben und verwaltet...
Eine solche Datenspeicherung ist schon aus diesem Grund unzulässig!!!!"
Globus, das ist hanebüchener Unsinn.
19.06.2015 um 20:41 Uhr
er nun wieder - bitte zitiere mich im ganzen - und dann sieht man, wie sehr deine Einlassung unsinn ist!!!
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