Erstellt am 08.06.2015 um 12:28 Uhr von Kölner
Erstellt am 08.06.2015 um 12:31 Uhr von Bülent
Erstellt am 08.06.2015 um 12:39 Uhr von gironimo
Fordern darf er viel ......
aber ein AN muss es ja nicht tun (er muss sich nur "bemühen", sein bestes zu geben).
Kommt so etwas bei Euch öfter vor oder ist es ein Einzelfall?
Erstellt am 08.06.2015 um 12:59 Uhr von Bülent
Bis jetzt ein Einzelfall.
Erstellt am 08.06.2015 um 13:21 Uhr von Schwammi
in welchem Maß wird denn gefordert?
Wenn andere MA zb. ca. 100 Teile pro Stunde machen, in gemütlichem Tempo und dann der berüchtigte 1 MA, den es in jeder Firma gibt, ganze 5 Teile pro Stunde fertig bringt und dann der Chef mal kommt und sagt, du machst jetzt 50 Teile pro Stunde, dann wäre dies verständlich!
bisschen schwammig deine Frage um eine klare Antwort zu bekommen
Erstellt am 08.06.2015 um 13:33 Uhr von Bülent
Ja stimmt, ich formuliere es mal besser.
Bei der Taktzeit der Anlage ist ein Summe X möglich. Die aber nicht von jedem MA geschafft wird. Derzeit wird der Durchschnitt der in der Vergangenheit geleistet wurde nicht mehr erreicht. Grund ist Restrukturierung und neues Personal. Nun will er sich vor gesammelter Mannschaft hinstellen und ca. 20% mehr Leistung, um auf die Stückzahl zu kommen.
Erstellt am 08.06.2015 um 13:53 Uhr von Pickel
das hilft alles noch nicht weiter. Fakt ist erst einmal, die Summe ist prinzipiell möglich. Wenn nicht bei Restrukturierungen erhebliche Fehler gemacht wurden.
Neues Personal ist natürlich ein wichtiger Punkt. Hier gilt es Einarbeitszeiten abzuwarten. Aber ob die vernünftiger Weise 3 Stunden oder 2 Jahre andauern, kann hier niemand wissen.
Gironimos Hinweis, er müsse sich nur "bemühen" (Dienstvertrag) ist übrigens nur die halbe Wahrheit. Einen Anspruch auf Lohn erlangt er damit zwar, eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist aber trotzdem durchaus denkbar, wenn der Erfolg der Bemühungen weit hinter denen vergleichbarer Kollegen liegt.
Erstellt am 08.06.2015 um 14:11 Uhr von gironimo
Naja - es geht um 20% -
Da würde ich mich aber als BR nun doch einmischen und Maßnahmen fordern, dass der alte Output wieder erreicht werden kann.
Und da ist es mit der Forderung nach Gutsherrenart wohl nicht getan.
Ich denke, hier spielt § 97 Abs. 2 BetrVG auch eine Rolle.
Erstellt am 08.06.2015 um 18:21 Uhr von Snooker
Zunächst einmal müsste die Restruktuierung näher beleuchtet werden.
Erstellt am 09.06.2015 um 09:03 Uhr von Melissa
Das würde ich jetzt nicht unbedingt als Akkord, sondern eher als Zielvorgaben sehen und auch so behandeln.
Die Beteiligung des BR vor jeder angedachten Veränderung ist ja auch eine Gestaltungsaufgabe.
Die §§ 89 – 91 BetrVG eröffnen einem BR hier ein großes Betätigungsfeld, das er auch wahrnehmen sollte.
Daher kollidiert hier die Zielvorgabe des AG mit denen, der einem BR auf der Grundlage der sich aus § 80 Abs. 1 BetrVG ergebenden gesetzlichen Zielvorgaben und sind nicht einseitig ohne Beteiligung des BR vom AG umsetzbar.