PDL in den Betriebsrat
Ich bin Atenpflegerin und wir sind dabei einen Betriebsrat zu gründen. Darf den die PDL sich mit auf den Wahlzettel schreiben
Community-Antworten (3)
07.06.2015 um 12:26 Uhr
Wenn sie auf der Wählerliste (liegt beim Wahlvorstand) steht, ja.
Auch Arbeitnehmer, die eine Leitungsaufgabe haben, sind Arbeitnehmer. Ausgeschlossen sind nur leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG.
(Ansonsten gilt § 8 BetrVG)
13.06.2015 um 14:16 Uhr
Aber die PDL ist doch im Sinne des BetrVG meistens eine Leitende Angestellte bzw ein Leitender Angestellter, in den Einrichtungen in denen ich bisher gearbeitet habe hat sie Vertretungsvollmacht im Abwesenheitsfall der GF bzw. entscheidet über Personaleinstellungen und führt auch die Einstellungsgespräche. Weiterhin nimmt sie nicht unerheblichen Einfluss auf Unternehmerische Entscheidungen oder trifft diese selbst.
Im Zweifelsfall kann ich nur dringend anraten ein Zuordnungsverfahren beim zuständigen Arbeitsgericht zu beantragen.
13.06.2015 um 15:05 Uhr
Ich empfehle diese Lektüre > http://www.iqb-info.de/Pflegedienstleitung_Status.pdf
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