Erstellt am 02.06.2015 um 19:26 Uhr von gironimo
Schau doch mal in den § 33 BetrVG. Da heißt es:
Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Es kommt also darauf an, wie viele zugestimmt haben. Nein und Enthaltung ist eben nicht zugestimmt.
In der Praxis ist es auch wichtig, wer bei der Abstimmung im Raum war. Denn wer gerade auf dem WC saß, zählt nicht mit.
Erstellt am 02.06.2015 um 19:43 Uhr von Hoppel
@ Leuco
Eine Stimmenthaltung ist genau das, was der Name bereits aussagt > weder ein JA noch ein NEIN
Eine Stimmenthaltung kann sich aber ggf. auf den Beschluss derart auswirken, dass für den Antrag keine Mehrheit erzielt werden kann.
Beispiel 1: 7 BRM, Beschlussantrag XY, 3 JA Stimmen, 3 NEIN Stimmen, 1 Enthaltung
Der Antrag ist abgelehnt, da aufgrund einer Enthaltung keine Mehrheit erzielt worden ist.
Beispiel 2: 7 BRM, Beschlussantrag XY, 4 JA Stimmen, 2 NEIN Stimmen, 1 Enthaltung
Der Antrag ist angenommen
Erstellt am 02.06.2015 um 20:49 Uhr von nicoline
Ich bin weiterhin der Auffassung, dass eine Stimmenthaltung, auch bei den hier genannten Beispielen, eher zu den NEIN Stimmen zu zählen ist, als zu den JA Stimmen. Auch, wenn dieser Satz rechtlich natürlich vollkommen korrekt ist:
*Eine Stimmenthaltung ist genau das, was der Name bereits aussagt > weder ein JA noch ein NEIN*
Erstellt am 03.06.2015 um 11:45 Uhr von celestro
Enthaltung zählt zu den Gegenstimmen.
6 Personen anwesend (egal warum), 3 Ja ... 3 Enthaltungen = Antrag ABGELEHNT !
Ausnahme: 1 Person sagt VOR Der Abstimmung "ich möchte an der Beschlussfassung nicht teilnehmen". Dann darf die Person nicht abstimmen und das Ergebnis von oben wäre
3 Ja ... 2 Enthaltungen ... 1 Nichtteilnahme = Antrag angenommen
kann man im Fitting auch nachlesen.