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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Enthaltung

M
Marylu
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein 7 Köpfiges Gremium.Bei der Abwahl des Vorsitzenden sind 3 Stimmen für Abwahl und 3 Stimmen das er Vorsitzender bleibt, und eine Enthaltung. Der noch Vorsitzende sagt das er somit nicht Abgewählt wurde. Ich habe aber gelesen das die Enthaltung dann zu den 3 Stimmen Abwahl zählt. Und somit wäre er abgewählt ?

3.394028

Community-Antworten (28)

U
Uhuneu

16.11.2011 um 17:03 Uhr

richtig; Stimmenthaltung zählt zu den Nein-Stimmen

K
Kölner

16.11.2011 um 17:03 Uhr

@Marylu Da hat der Vorsitzende recht. Der Antrag hat nicht die Mehrheit erhalten.

D
DonJohnson

16.11.2011 um 17:57 Uhr

Tja, Frage halt falsch gestellt! Andersrum wäre er dann nciht mehr im Amt - allerdings ist nicht sicher, ob die Enthaltung dann auch eine geblieben oder besser geworden wäre...

L
Lernender

16.11.2011 um 18:50 Uhr

Es ist ja überhaupt die Frage wie der Antrag gelautet hat.

M
Marylu

16.11.2011 um 19:03 Uhr

Die Frage lautete, " Wer ist dafür das ich Vorsitzender bleibe... 3 haben die Hand gehoben. dannach " wer ist dagegen... 3 haben die Hände hoch gehoben " wer enthält sich, einer hat sich gemeldet. So kamen die Simmen zusammen.

K
Kölner

16.11.2011 um 19:10 Uhr

@Marylu Der Beschluss/die Abstimmung hat nicht die Mehrheit bekommen - es bleibt dabei.

BTW: Wie man sich bei so einer Abstimmung enthalten kann, ist mir allerdings schleierhaft.

M
Marylu

16.11.2011 um 19:24 Uhr

Ich Danke Euch für die Infos.

D
DonJohnson

16.11.2011 um 19:33 Uhr

Kölner, aber das Ergebnis ist ein anderes ;-)

K
Kurzarbeiter

16.11.2011 um 19:38 Uhr

Enthaltung ist als NEIN-Stimme zu werten. Also "nicht dafür". Somit fehlt bei dieser Fragestellung die Mehrheit für ein JA!

Anders wäre es wenn die Frage gewesen wäre, wer ist für die Abwahl bze Neuwahl eines Neuen BRV

Wenn der BRB wirklich so "dumm" die Frage das Thema zur Abstimmung brachte, also "Wer ist dafür das ich Vorsitzender bleibe...", ist er es selbst schuld!

D
DonJohnson

16.11.2011 um 19:44 Uhr

Kurzarbeiter: Die Frage lautete, " Wer ist dafür das ich Vorsitzender bleibe... 3 haben die Hand gehoben. dannach " wer ist dagegen... 3 haben die Hände hoch gehoben " wer enthält sich, einer hat sich gemeldet. So kamen die Simmen zusammen. Antwort 5 Erstellt am 16.11.2011 um 18:03 Uhr von Marylu 184081 Antwort bearbeiten

tja, dumm gelaufen für den BRV, wa? ;-)

K
Kurzarbeiter

16.11.2011 um 20:40 Uhr

DonJohnson

tja, dumm gelaufen für den BRV, wa? ;-) Ja so ist es. Doch ein BRV der so "dumm" abstimmen lässt, also nicht vorher überlegt was ggf. eine Enthaltung für eine Folge hat ist selbst schuld ;-))

Hätte er einmal gefragt, wer ist für eine Neuwahl oder meine Abwahl ;-))

F
Fliegenlarve

16.11.2011 um 20:51 Uhr

Hallo Kurzarbeiter

Hätte er einmal gefragt, wer ist für eine Neuwahl oder meine Abwahl. Ich glaube nicht, dass sich das Abstimmungsergebnis bei dieser Fragestellung geändert hätte.

U
Ulrik

17.11.2011 um 09:14 Uhr

@FLiegenlarve Das Abstimmergebnis vielleicht nicht, daber das Ergebnis des Antrags hätte sich geändert. Lautet der Antrag "Wer ist dafür, daß ich BRV bleibe" und es kommen drei Ja-Stimmen bei 7 anwesenden BRM, dann hat der Antrag nicht die Mehrheit der Stimmen und der BRV ist passé. Lautet der Antrag "Wer ist für eine Neuwahl" und es kommen drei Stimmen mit Ja, dann hat auch dieser Antrag nicht die Mehrheit bekommen, und der BRV bleibt im Amt.

Allerdings sollte ein BRV diese Techniken drauf haben.

K
Kölner

17.11.2011 um 09:50 Uhr

@all Es bleibt bei meiner Einschätzung: Der BRV bleibt im Amt.

U
Ulrik

17.11.2011 um 11:36 Uhr

@Kölner Ich sehe es genau andersrum. Der BRV hat gefragt "wer ist dafür, daß ich im Amt bleibe". Es haben drei von sieben die Hand gehoben, damit hat nicht die Mehrheit für den Antrag gestimmt. Er ist m. E. abgewählt.

D
DonJohnson

17.11.2011 um 11:51 Uhr

wobei noch immer die Frage bleibt, wie der TOP genau hieß...

R
rkoch

17.11.2011 um 12:12 Uhr

@DJ

DAS ist doch letztlich irellevant, es sei denn es ging daraus überhaupt nicht hervor das es um die Person des BRV und dessen potentielles Amtsende ging.

Und die Lage sehe ich genauso wie die Mehrzahl: Wer ist dafür das ich BRV bleibe? 3 von 7 dafür. Die Mehrzahl ist also nicht dafür das der BRV im Amt bleibt. Richtig dumm wenn es der BRV war der sich enthalten hat.... BTW: Selbst wenn der eine gesagt hätte das er an der Abstimmung nicht teilnimmt bliebe es mit 3 von 6 dafür bei einem Nein.. Also IMHO ein unzweifelhaftes Votum gegen den BRV.

K
Kölner

17.11.2011 um 12:20 Uhr

@rkoch Okay. Dann fragen wir uns/ich mich, ob diese Fragestellung überhaupt dazu taugt, dass sich der BRV tatsächlich abgewählt fühlen darf. Ich meine Nein, da es faktisch keine Abwahl war!

Es bleibt aus meiner Sicht dabei: Der BRV ist nicht abgewählt!

G
gironimo

17.11.2011 um 12:29 Uhr

ach so Kölner - jetzt verstehe ich dich. Du meinst der Antrag lief auf keine Wahl sondern nur auf ein Stimmungsbild hinaus.

Naja - wenn der BRV es selbst so sieht. Aus der Frage habe ich eher abgeleitet, dass er sein verbleiben im Amt aus dem Abstimmungsverhältnis abgelesen hat und nicht aus der Formulierung. Andererseits hat er ja gesehen, dass er keine Mehrheit hat.

Also - wenn er bleibt, neuen und richtig formulierten Antrag stellen.

K
Kölner

17.11.2011 um 12:34 Uhr

@gironimo Ja, dies meinte ich. Ich kann die Argumente der Kollegen, die hier antworten durchaus nachvollziehen, doch sehe ich die Abwahl nicht!

Wobei: Auch Deine Annahme/Interpretation hat auch etwas für sich...

R
rkoch

17.11.2011 um 14:54 Uhr

@Kölner

Jupp, hast Recht. Formell gesehen hat sich die Frage tatsächlich nicht um den rechtlichen Vorgang der Abwahl des BRV gedreht.. Könnte man tatsächlich so sehen wie Du. Aber ich denke da immer an einen Rechtsgrundsatz: "Es ist der Wille der beteiligten Parteien zu erforschen". So, und was bleibt übrig wenn nur die Minderheit möchte das der BRV im Amt bleibt? Welchen Willen haben die Abstimmenden damit geäußert? Wohl kaum den DAS er im Amt bleibt, also muß er gehen. Ob er jetzt zurücktritt oder wie, ist am Ende egal. Aber so weit er das nicht einsehen will: Second zu gironimo: Einfach die Abstimmung mit der richtigen Frage wiederholen. Und wenn die dann lautet: "Wer ist dafür den BRV abzuwählen" und das Abstimmungsergebnis bleibt das gleiche, tja, was dann? Gehen wir mal davon aus der zuletzt gefasste Beschluß zählt ;-)

H
herzilein

17.11.2011 um 16:43 Uhr

mal ganz ehrlich, bei uns war der BRV nicht im Raum zur Abwahl musste er den Raum verlassen und ein Ersatzmitglied kam für ihn . Nach der Abwahl kam er wieder dazu um eine Neuwahl zu machen und das Ersatzmitglied musste gehen .

K
Kölner

17.11.2011 um 16:46 Uhr

@herzilein Das wiederum ist eigentlich nicht richtig!

R
rkoch

17.11.2011 um 17:22 Uhr

Und weil ich immer die langen Erklärungen abgebe:

Bei internen Akten des BR ist ein betroffenes BRM niemals verhindert im Sinne des BetrVG. Also durfte kein EBRM geladen werden. Der BRV durfte den Raum verlassen wenn er wollte (er hätte auch erklären können das er an der Abstimmung nicht teilnimmt), nur ZWINGEN dazu durfte ihn keiner. Also war Euer Beschluß wegen falscher Ladung nichtig... Naja, egal. Euer BRV hat sich dem Ergebnis wohl auch so gefügt, was ich Marylus BRV auch empfehlen würde.

K
Kölner

17.11.2011 um 17:34 Uhr

@rkoch ...nicht auszudenken, wenn wir in einem Gremium tätig wären. ;-))

K
keiner

17.11.2011 um 18:28 Uhr

@rkoch ...nicht auszudenken, wenn wir in einem Gremium tätig wären. ;-)) Antwort 25 Erstellt am 17.11.2011 um 16:34 Uhr von Kölner

Jetzt seid ihr beide keine BR? Was seid ihr dann?

Diese Frage der Wertung einer Enthaltung als Nein-Stimme, findet nur bei Beschlüssen Anwendung, nicht bei Wahlen.

Ergo ist hier nur Kölner zu folgen!

H
herzilein

18.11.2011 um 08:22 Uhr

@ Kölner, habe ich aber so im Seminar gelernt :Top auf der Einladung Abberufung des BRV nach §26 Abs.1 BetrVG/Neuwahl des BRV ,und da es um die Person ging, musste der BRV zur Abwahl den Raum verlassen und ein Ersatz für ihn eintretten. Nach der Abwahl wurde der Ersatz entlassen, und der ehemalige BRV tritt als normaler BR wieder in den Raum zur Neuwahl .

H
herzilein

18.11.2011 um 08:33 Uhr

@ all , okay mein Fehler ,es ging hier eigentlich nur um eine Anhörung des BRV und zur Abstimmung zur Abwahl ......aber wäre richtig gewesen wenn es eine Abwahl gegeben hätte .....oder ????? :-)) Ich hätte es mir besser durch lesen müssen ....mhhh

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