Erstellt am 20.05.2015 um 20:12 Uhr von Kölner
Man kann aus Sicht des AG die Anhörung schon mündlich machen.
Die Frage eines BR sollte aber sein:
Wenn sowas mündlich läuft, bekommt der BR dann tatsächlich alle relevanten Daten um die Einstellung/Verlängerung der AZ/Übernahme etc. beurteilen zu können?
Meine Meinung:
Man muss den AG manchmal ein wenig 'erziehen', damit er nicht irgendwann als Irrläufer Dinge entscheidet, die anders (mündlich) besprochen wurden.
Demnach:
Wehret den Anfängen und fordert zeitig die Verschriftlichung!
Ich weiss auch eigentlich nicht, wie ihr als BR § 93 BetrVG gerecht werden könnt, wenn alles mündlich abgekaspert wird...Interessenvertretung stelle ich mir sehr schwierig vor.
Erstellt am 20.05.2015 um 20:25 Uhr von gironimo
Der § 99 BetrVG sieht zwar nicht vor, dass der AG schriftlich unterrichten muss - aber er muss ja sowieso die erforderlichen Unterlagen beibringen.
Im Interesse einer "streitfreien" Abweicklung, solltet Ihr auf eine schriftliche Anhörung bestehen. Ansonsten ist vorprogrammiert, dass man irgend etwas falsch verstanden hat und der Beschluss möglicher Weise anders ausgesehen hätte ....