Mobbing- Rechner
Hallo, hat ein Mobbing Beauftragter einen Anspruch auf einen Rechner.
Community-Antworten (4)
18.05.2015 um 10:51 Uhr
Mobbing Beauftragter von wem? Des AG? Des BR?
Der BR hat Anspruch auf Arbeitsmittel soweit es erforderlich ist (§ 40 BetrVG)
Daher muss der BR dann erst einmal prüfen ob es eines Taschenrechners bedarf ;)
18.05.2015 um 11:50 Uhr
ergänzend zu paula, wenn es ein BR-"Beauftragter" ist
Der BR hat so gesehen niemals Anspruch auf etwas. Es muss für die Arbeit des BR erforderlich sein. Das heißt, man muss schon mit ein zwei plausiblen Sätzen sagen können, warum etwas benötigt wird. Darüber wird ein Beschluss gefasst und dieser dem AG mitgeteilt
07.12.2018 um 18:16 Uhr
Zum Anspruch auf einen Rechner kann ich wenig sagen, hier habe ich aber einen Rechner zur Bewertung der Mobbingtendenz erstellt, vielleicht auch interessant: https://www.mein-onlinerechner.com/onlinerechner-liste.php?pid=1479
07.12.2018 um 20:46 Uhr
Na du solltest Dir lieber nen Kalender erstellen ;-)
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