Erstellt am 18.05.2015 um 08:51 Uhr von paula
Mobbing Beauftragter von wem? Des AG? Des BR?
Der BR hat Anspruch auf Arbeitsmittel soweit es erforderlich ist (§ 40 BetrVG)
Daher muss der BR dann erst einmal prüfen ob es eines Taschenrechners bedarf ;)
Erstellt am 18.05.2015 um 09:50 Uhr von gironimo
ergänzend zu paula, wenn es ein BR-"Beauftragter" ist
Der BR hat so gesehen niemals Anspruch auf etwas. Es muss für die Arbeit des BR erforderlich sein. Das heißt, man muss schon mit ein zwei plausiblen Sätzen sagen können, warum etwas benötigt wird. Darüber wird ein Beschluss gefasst und dieser dem AG mitgeteilt
Erstellt am 07.12.2018 um 17:16 Uhr von Mobbingrechner
Zum Anspruch auf einen Rechner kann ich wenig sagen, hier habe ich aber einen Rechner zur Bewertung der Mobbingtendenz erstellt, vielleicht auch interessant:
https://www.mein-onlinerechner.com/onlinerechner-liste.php?pid=1479
Erstellt am 07.12.2018 um 19:46 Uhr von Moreno
Na du solltest Dir lieber nen Kalender erstellen ;-)