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Mobbing- Rechner

M
MMGGMM
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, hat ein Mobbing Beauftragter einen Anspruch auf einen Rechner.

1.13704

Community-Antworten (4)

P
paula

18.05.2015 um 10:51 Uhr

Mobbing Beauftragter von wem? Des AG? Des BR?

Der BR hat Anspruch auf Arbeitsmittel soweit es erforderlich ist (§ 40 BetrVG)

Daher muss der BR dann erst einmal prüfen ob es eines Taschenrechners bedarf ;)

G
gironimo

18.05.2015 um 11:50 Uhr

ergänzend zu paula, wenn es ein BR-"Beauftragter" ist

Der BR hat so gesehen niemals Anspruch auf etwas. Es muss für die Arbeit des BR erforderlich sein. Das heißt, man muss schon mit ein zwei plausiblen Sätzen sagen können, warum etwas benötigt wird. Darüber wird ein Beschluss gefasst und dieser dem AG mitgeteilt

M
Mobbingrechner

07.12.2018 um 18:16 Uhr

Zum Anspruch auf einen Rechner kann ich wenig sagen, hier habe ich aber einen Rechner zur Bewertung der Mobbingtendenz erstellt, vielleicht auch interessant: https://www.mein-onlinerechner.com/onlinerechner-liste.php?pid=1479

M
Moreno

07.12.2018 um 20:46 Uhr

Na du solltest Dir lieber nen Kalender erstellen ;-)

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