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GF kündigt BV - wie geht man damit um

F
Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Unser GF hat mir gestern schriftlich mitgeteilt, dass er eine BV kündigt zum Thema Sportveranstaltungen.

In dieser ist geregelt, welche Zeitvergütung meine Kollegen bekommen, dass mögliche anfallende Zuschläge nach TVÖD gezahlt werden, jedem Mitarbeiter 25€ pro Tag als Anerkennungspauschale gezahlt werden, der Sportübungsleiter die Mitarbeiter die ihn begleiten sollen selbst auswählt. Als Begründung von der GF heißt es lapidar [...]"Aufgrund der seit 1.1.2014 geänderten Reisekostenvergütungs-Vorschriften kündigen wir fristgerecht" [...]

Handelt es sich hierbei um eine erzwingbare BV? Wie sollte man als unerfahrener BR damit umgehen? Google spuckt nichts zum Thema "Reisekostenvergütungs-Vorschriften" aus. Ich denke eher er meint das BRKG Bundesreisekostengesetz. In diesem sind aber oben genannte Dinge teilweise nicht geregelt und überhaupt ist das doch kein Grund die BV zu kündigen?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

06.05.2015 um 10:44 Uhr

Es sieht nach einer freiwilligen BV aus. Und je nach Lage der Dinge, war es das. Nachwirkung vereinbart?

Ich würde als BR jetzt sehr öffentlichkeitswirksam agieren...

F
Fragenmann

06.05.2015 um 10:55 Uhr

Nachwirkung ist Augenscheinlich nicht vereinbart:

Zitat []Die BV kann mit Wirkung von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden[] Ende der BV

Kann man nicht interpretieren, dass diese BV erwzingbar ist, da die Arbeitszeit in teilen, Zuschläge und auch "Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung Festlegung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;" (da wir ja 25€ pro Tag zahlen)

G
gironimo

06.05.2015 um 11:19 Uhr

Nein, das kann man nicht. Die Leistung an sich war ja freiwillig. Oder sind Sportveranstaltungen Euer Geschäft?

F
Fragenmann

06.05.2015 um 11:33 Uhr

Nein wir sind eine Behinderteneinrichtung, unser Geschäft ist die Beschäftigung von Behinderten (unter anderem) und ein paar Mal pro Jahr ist das eben auch mal eine Sportveranstaltung - Schwimmfest, Fußballturnier...

Was ist mit §77 "Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig."

Meinen Kollegen werden doch Rechte eingeräumt

W
Widder

06.05.2015 um 11:49 Uhr

Wenn ich das richtig lese, sind diese Veranstaltungen für euch Arbeitszeit, da ihr eurer Aufgabe, nämlich der Beschäftigung von Behinderten nachgeht. Somit wäre der BR in der Mitbestimmung über die Arbeitszeit, und die BV wäre Einigungsstellen tauglich.

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