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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geld- und Sachmittel für BR-Arbeit - hat der BR Anspruch auf eine sogenannte Handkasse?

K
Kinderdorf
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, hat der BR Anspruch auf eine sogenannte Handkasse, damit er nicht für jede Kleinigkeit, die es für die BR-Arbeit zu besorgen gilt, die Beträge privat verauslagen muss, sondern im vorher zu bestimmenden Turnus abrechnen kann? Außerdem hätte ich gern gewusst, inwieweit der BR bei besonderen Situationen (z.B. 15jährige Betriebszugehörigkeit eines AN) z.B. einen Blumenstrauß überreichen darf, der dann mit dem AG abgerechnet wird. Hat jemand auf diesem Gebiet Erfahrung? Danke sagt der BR vom Kinderdorf

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Community-Antworten (2)

P
pirat

29.11.2007 um 21:44 Uhr

@Kinderdorf,

was wir als BR für die BR Tätigkeit brauchen wird entweder auf Rechnung besorgt, oder es gibt einen Vorschuss. Für Jubi´s gibt es eine BV (Geschenkeordnung) die festlegt wer, was vom BR bekommt. Der unvermeidliche Blumenstrauß ist da auch beinhaltet.

B
betriebsratten

30.11.2007 um 09:24 Uhr

BR hat keinen Anspruch auf Handkasse

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