Erstellt am 14.12.2022 um 06:52 Uhr von lolium
ich glaube da müsstest Du mit dem Kollegen mal ein ernsthaftes Gespräch
über BR-Arbeit führen. Was sind seine Recht aber auch seine Pflichten. Was ist seine Motivation? Warum hat er sich aufstellen lassen, wenn der sein Mandat jetzt gar nicht wahrnimmt.
Sprechen hilft da manchmal schon. Vielleicht gibt es ja auch gute Gründe für sein Verhalten. Habt ihr regelmäßige Sitzungen? Aufgrund der Aussage "er wisse nicht, ob er zu dem Zeitpunkt kann" lässt vermuten, dass er evlt. die Prioritäten falsch setzt.
Wenn alles nichts hilft:
Häufiges unentschuligtes Fehlen bei der BR Sitzung ist eine grobe Pflichtverletzung. Im extremfall kann der BR den Ausschluss dieses BR-Mitgliedes beantragen.
Nachladen kannst Du nicht. Das ist kein Verhinderungsgrund.
Erstellt am 14.12.2022 um 09:02 Uhr von Damei81
Ich habe doch schon mit ihm gesprochen. Deswegen auch seine Aussage, das er nicht weiß, ob er kann oder nicht.
Muss man ihm hinterherrennen und nachfragen? Ist sehr anstrengend!
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Was schrebt man da als Verhinderungsgrund?
Erstellt am 14.12.2022 um 09:23 Uhr von celestro
"Was schrebt man da als Verhinderungsgrund?"
fehlt unentschuldigt
und ihn dann mal auf §23 BetrVG hinweisen
Erstellt am 14.12.2022 um 09:26 Uhr von Dummerhund
"Was schreibt man da als Verhinderungsgrund?"
Fehlt unentschuldigt.
Ihr währet gut beraten wenn ihr einen Ausschluss in die Wege leitet, denn sonst unterstützt ihr seine Pflichtverletzung ja.
Erstellt am 14.12.2022 um 09:35 Uhr von Damei81
welchen Erfolg bzw wielange $23 BetrVG hat bzw. dauert, weiß er!
Nochmal: Muss man ihm hinterherrennen und nachfragen oder reicht die Einladung!
Erstellt am 14.12.2022 um 09:53 Uhr von Dummerhund
Nein, man muss ihm nicht hinterher laufen. Umgekehrt wird ein Schuh draus, er müsste sich bemühen und sich beim BRV abmelden.
Erstellt am 14.12.2022 um 10:03 Uhr von lolium
Habt ihr eine Geschäftsordnung? Wenn nicht, wäre es mal eine Überlegung wert eine solche zu erstellen. Da könnt ihr das Verfahren festlegen.
Erstellt am 14.12.2022 um 10:11 Uhr von Damei81
Haben wir! Steht auch so drin! Unverzüglich melden.
Erstellt am 14.12.2022 um 10:15 Uhr von Dummerhund
Da würde gar keine GO drüber abschließen, da jedes BRM ja schon die Pflicht hat sich ab zu melden beim BRV oder dessen Stellvertreter.
Erstellt am 14.12.2022 um 10:21 Uhr von Relfe
man kann in einer GO nicht regeln, was das Gesetz regelt.
Und das Gesetz regelt was Verhindeurngsgründe sind, da ist die GO mit "unverzüglich melden" nett gemeint, hat aber keine Auswirkung auf Nachladen oder Verhinderungsgrund.
Was soll den passieren wenn man sich nicht unverzüglich meldet?
--> zahnloser Tiger
--> was funktionieren würde: das BRM meldet sich als verhindert, dann kannst Du ein EBRM laden. Sollte das BRM dann doch zur Sitzung erscheinen, muss das EBRM die Sitzung verlassen --< das entspricht gängiger Rechtsprechung
Somit wären zumindestens immer volle Besetzung sichergestellt.
Erstellt am 14.12.2022 um 10:43 Uhr von Damei81
haben wir doch alles versucht. er soll zusagen und nicht kommen, oder absagen.
Aber er kann es alles nicht mit seinem Gewissen vereinbaren. Auf die Aussage das er damit die Beschlüsse unwirksam macht und ggf. den AN "fickt" ist ihm egal, sein Ego steht anscheinend höher!
Erstellt am 14.12.2022 um 10:53 Uhr von Dummerhund
Dann zieht die Konsequenz und lasst euch nicht wie ein Stier am Nasenring durch die Manege ziehen.
Erstellt am 14.12.2022 um 11:08 Uhr von lolium
sehe ich so wie Dummerhund. Du sagst ihr habt alles versucht. Wenn Engelszungen auch nicht mehr weiterhelfen, dann entweder so akzeptieren oder Nägel mit Köpfen machen und Konsequenzen ziehen.
Erstellt am 14.12.2022 um 11:35 Uhr von Relfe
wie viele seid Ihr im BR?
Erstellt am 14.12.2022 um 11:40 Uhr von Damei81
Erstellt am 14.12.2022 um 11:51 Uhr von celestro
"Aber er kann es alles nicht mit seinem Gewissen vereinbaren."
Wie bitte? Er kann mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, sich an die geltenden Regeln zu halten?
Erstellt am 14.12.2022 um 11:57 Uhr von Damei81
naja er weiß ja nicht, ob er nicht kann oder nicht. Könnte ja sein das er noch einen Termin reinbekommt oder nicht. Ich weiß das, das es vollig dumm ist.
Erstellt am 14.12.2022 um 12:41 Uhr von Dummerhund
Nenn doch mal bitte einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund warum ihr das mitmacht.
Erstellt am 14.12.2022 um 12:44 Uhr von Damei81
23 1, aber langwierig und die Chance sind gering! Oder
Erstellt am 14.12.2022 um 13:04 Uhr von Dummerhund
"23 1, aber langwierig und die Chance sind gering! Oder"
Was soll uns diese Antwort sagen?
Erstellt am 14.12.2022 um 14:34 Uhr von celestro
"naja er weiß ja nicht, ob er nicht kann oder nicht. Könnte ja sein das er noch einen Termin reinbekommt oder nicht. Ich weiß das, das es vollig dumm ist."
Es geht doch um folgendes:
1.) der AN erhält die Einladung. Hier gibt es keinen Grund, direkt ein "ja, ich kann" mitzuteilen. Davon abgesehen ... er hat die Pflicht an der Sitzung teilzunehmen. Also wäre die Zeit da eigentlich durch die Sitzung "geblockt".
2.) Sobald er einen Termin rein bekommt, müsste er sich als "ich werde nicht kommen können" beim BRV abmelden.
Also keine Ahnung, wieso ihr Euch da mit dieser absurden Argumentation einlullen lasst.
"23 1, aber langwierig und die Chance sind gering! Oder"
Ich glaube: "Nein und Nein!" Klar könnte das eine Zeit dauern. Aber wir reden hier ja nicht von sehr komplizierten Dingen und wenn es so offensichtlich ist, das er die Regeln bricht ...
Erstellt am 14.12.2022 um 17:03 Uhr von netteannette
Und hoffentlich habt ihr immer schön eine Anwesenheitsliste für eure Sitzungen geführt und bei diesem Mitglied "unentschuldigt" eingetragen, wenn er unentschuldigt gefehlt habt. Als Beweissicherung, wenn ihr den §23,1 zieht
Erstellt am 14.12.2022 um 17:17 Uhr von Damei81
jo klar haben wir Anwesenheitslisten und es auch so dokumentiert.
Es ging ja nur darum, nicht das er sagt, er wusste von nix und es hatihn keiner "gebettelt". Am besten wäre ein Lesenachweis, das jeder die Einladung gelesen hat
Erstellt am 14.12.2022 um 17:31 Uhr von Dummerhund
" Sobald er einen Termin rein bekommt, müsste er sich als "ich werde nicht kommen können" beim BRV abmelden."
Damit ist aber nicht in Stein gemeißelt das es Grundsätzlich jedes mal wenn ein Termin rein kommt er sich abmelden kann. Zunächst einmal muss der AG hier für Ersatz sorgen wenn ein BRM Betriebsratssitzung hat. Ist dies absolut nicht möglich, dann muss der Nachweis da sein das nur diese eine Person im Betrieb den Termin war nehmen kann und das der Termin nicht verschiebbar ist; weder nach vorne noch nach hinten.
Erstellt am 15.12.2022 um 07:09 Uhr von lolium
Damei81 schreibt: Am besten wäre ein Lesenachweis, das jeder die Einladung gelesen hat.
Da bin ich doch wieder bei meiner Geschäftsordnung. Das könnt ihr regeln, wann und wie die Tagesordnung verschickt wird. Dann ist schluß mit: ich wusste ja von nix. Es ist doch nicht deine Aufgabe ihn die Tagesordnung hinterher zu tragen.
Damei81: 23 1, aber langwierig und die Chance sind gering!
Wenn ihr nicht Konsquenzen zieht wird das Langwierige der Ärger um den Kollegen und die Sitzungteilnahme, wenn er es bisher nicht eingesehen hat, ist die Chance gering, dass der Kollege sein Verhalten ändert.
Erstellt am 15.12.2022 um 08:28 Uhr von takkus
@Damei81: du bist BRV? Dann setzte Kraft Deiner Wassersuppe den TOP "Beschlussfassung zur Einleitung eines Ausschlußverfahrens beim Arbeitsgericht des BRM Mario Morgenlatte wegen grober Pflichtverletzung nach dem BetrVG i.S. § 23 Abs. 1 BetrVG" auf die TO. dann weiß er was die Stunde geschlagen hat. Alles Andere ist nur Gelaber.
Erstellt am 15.12.2022 um 08:52 Uhr von Relfe
@Dummerhund
"Zunächst einmal muss der AG hier für Ersatz sorgen wenn ein BRM Betriebsratssitzung hat. Ist dies absolut nicht möglich, dann muss der Nachweis da sein das nur diese eine Person im Betrieb den Termin war nehmen kann und das der Termin nicht verschiebbar ist; weder nach vorne noch nach hinten."
--> das ist so nicht richtig, ob der AG Ersatz besorgen kann oder nicht, ist völlig irrelevant.
Ansonsten hätte der AG Einfluß auf die BR-Besetzung bzw. begaht damit der AG ggf, sogar Störung des BR
Nur das BRM alleine entscheidet, ob ggf. die Arbeit vorgeht vor der BR-Sitzung (ob das BRM die Entscheidung von evt Ersatz abhängig macht, ist nur seine Endscheidung)
Erstellt am 15.12.2022 um 08:54 Uhr von Dummerhund
Da bin ich aber sowas von bei takkus. Was will man mit so einem der sich nur den besonderen Kündigungsschutz sichern will.
Erstellt am 15.12.2022 um 09:00 Uhr von Dummerhund
@Relfe
Da hast du mich wohl ein bissl missverstanden.
Entweder sorgt der AG für Ersatz und die Arbeit läuft weiter, oder er lässt es und ein evtl. Termin platz. Und dann ist ganz richtig, der MA entscheidet ob er zur Sitzung geht oder sich abmeldet, weil er auf Arbeit unabkömmlich ist. Nur hat der BRV auch das Recht die Unabkömmlichkeit zu überprüfen.
Sorry wenn ich es zu kurz zusammen gefasst hatte.