Erstellt am 04.05.2015 um 00:33 Uhr von paula
ich könnte jetzt sagen: Typisch! Kenne solche Geschichten von vielen Mitgliedern. Du kannst nur Radau machen und dich ggf. beschweren. Ob sich das positiv für dich auswirkt musst du beurteilen. Ich hoffe nur, dass bei dir durch diesen Mist keine Ausschlussfristen weglaufen.
Ich weiß warum ich eine Rechtschutzversicherung habe....
Erstellt am 04.05.2015 um 00:53 Uhr von seesee
Ich verlasse mich auch nicht auf den GEW Rechtsschutz und habe noch eine eigene ReSchuVersicherung... in die GEW bin ich allerdings nicht nur wegen des ReSchu eingetreten!
Erstellt am 04.05.2015 um 07:11 Uhr von nicoline
*Kennt sich jemand damit aus, ob ich mir jetzt einen freien Anwalt nehmen kann und die Gewerkschaft muss zahlen?*
Auch das müsstest Du mit der Gewerkschaft klären, einfach so geht das nicht. Es gibt doch aber immer einen "oben drüber", kannst du da nicht mal nachhaken?
Erstellt am 04.05.2015 um 07:43 Uhr von Hartmut
Ja, du kannst dir jederzeit einen freien Anwalt nehmen, und nein, DU musst dann zahlen. Falls du allerdings nachweisen kannst, dass dieser 'Umstieg' notwendig war, um Schaden für dich abzuwenden, dann kannst du hinterher die Gewerkschaft zur Kasse bitten. Dabei wird dir der freie Anwalt gerne helfen. Wichtig: Falls du das vorhast, vorher mit dem Anwalt besprechen. Einfacher ist es, wenn du neben der Gewerkschaft auch noch eine private Rechtsschutz hast, dann beauftragst du einfach den freien Anwalt und entziehst der Gewerkschaft das Mandat, und fertig.
Erstellt am 04.05.2015 um 07:45 Uhr von Fragenmann
Ich habe eine private Rechtschutz allerdings erst seit diesem Jahr.
Meine Eingruppierung ist strittig seit 2011 - also kann ich mir schon Teilweise Rückzahlungen an den Hut schmieren da die Aussschlussfristen schon gegriffen haben.
Ich weis nun nicht ob mir durch die Arbeit der Gewerkschaft ein neuer Schaden, der eventuell versichert wäre, entstanden ist?
Erstellt am 04.05.2015 um 07:51 Uhr von gironimo
Auch mein Rat - Druck machen.
Übrigens - bei kleineren Streitwerten kann so etwas auch bei freien Anwälten geschehen (habe ich leider auch schon erlebt). Auch da muss man dann öfter mal auf der Matte stehen.
Erstellt am 04.05.2015 um 07:53 Uhr von Erbsenzähler
@Fragemann
Zitat: "Ich weis nun nicht ob mir durch die Arbeit der Gewerkschaft ein neuer Schaden, der eventuell versichert wäre, entstanden ist?"
Nein, da die Sache schon seit letzten Jahr läuft.
Erstellt am 04.05.2015 um 07:53 Uhr von Fragenmann
Leider sind Eingruppierungsfeststellungsklagen mit das teuerste was man im Arbeitsrecht anstellen kann sagte mir ein freier Anwalt und ich wäre klug lieber auf die Gewerkschaft zu warten, als das Kostenrisiko eventuell selbst zu tragen.
Erstellt am 04.05.2015 um 08:40 Uhr von Kölner
Auch wenn das einige nicht hören wollen:
Gewerkschaften und der DGB-Rechtschutz sind völlig überlastet und oft (zumeist) sind die dort tätigen Juristen völlig überfordert und/oder nicht lange da. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Rechtschutz auch schon mal nach der Gewerkschaftszugehörigkeit schaut.
Der Rat von "nicoline" halte ich noch für einen gangbaren Weg.
Und wenn noch nicht einmal Klage eingereicht ist, dann kannst Du Dir sicher sein, dass einige Deiner Forderungen im Rahmen der Ausschlussfrist wenigstens Verhandlungsmasse sind, wenn nicht sogar mit dem k.w.-Vermerk behaftet sind.
Verdi ist aktuell in der Mitgliederbetreuung selten eine Hilfe (auch das werden einige nicht gerne hören, entspricht aber leider der Realität).
Naja, wem kann man denn auch gut helfen, wenn man selbst ein Tendenzbetrieb ist und in Sachen MBR jedesmal getreten wird, wenn es eng wird.
Erstellt am 04.05.2015 um 08:45 Uhr von nicoline
Das kann ich leider nur bestätigen.
Was hinzukommt ist, dass selbst die Gewerkschaftsjuristen nicht zwingend fit sind im Eingruppierungsrecht und sich da ziemlich aufwändig einarbeiten müssen, wenn sie es gut machen wollen.
Erstellt am 04.05.2015 um 09:50 Uhr von Snooker
Auch ich würde sagen, wenn sich nix tut eine Treppe höher Beschwerde einlegen. Tut sich dort nix dieses Beschwerdeschreiben in Kopie an der nächst höheren Stelle mit neuer Beschwerde. Für eine Bekannte einer großen Deutschen Zeitungsverlag habe ich das mal bis rauf zum Büro vom Bsirske gemacht. Es hatte gefruchtet. Habe auch für mich bisher nur gute Erfahrungen mit dem DGB gemacht und habe gerade deshalb auch über den DGB wieder eine Klage eingereicht.
Erstellt am 04.05.2015 um 16:01 Uhr von paula
ich kenne Sekretäre des DGB Rechtschutzes die sind noch nicht mal Volljuristen.... aber das ist ein ganz anderes Thema