W.A.F. LogoSeminare

Gewerkschaft Rechtschutz ewige Bearbeitungszeiten

F
Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Was kann ich tun um einen Gewerkschaftsanwalt zu beschleunigen? Seit Oktober liegt mein Fall (Eingeuppierung) bei der Gewerkschaft, Rechtschutzzusage haben Sie erteilt und der Rechtsekretär bekommt es nicht gebacken die Klageschrift einzureichen. Das ist sehr peinlich. Ich habe meinem AG nämlich bereits im September schriftlich zugesagt "die Sache juristisch klären zu lassen" und sein Anwalt hat prompt geschrieben "mach doch" ( vereinfacht ausgedrückt) Kennt sich jemand damit aus, ob ich mir jetzt einen freien Anwalt nehmen kann und die Gewerkschaft muss zahlen? Auf mehrfache Nachfrage wird man nur vertröstet. Es handelt sich um die verdi. Wenn der Fall durch ist werd ich austreten...

2.094012

Community-Antworten (12)

P
paula

04.05.2015 um 02:33 Uhr

ich könnte jetzt sagen: Typisch! Kenne solche Geschichten von vielen Mitgliedern. Du kannst nur Radau machen und dich ggf. beschweren. Ob sich das positiv für dich auswirkt musst du beurteilen. Ich hoffe nur, dass bei dir durch diesen Mist keine Ausschlussfristen weglaufen.

Ich weiß warum ich eine Rechtschutzversicherung habe....

S
seesee

04.05.2015 um 02:53 Uhr

Ich verlasse mich auch nicht auf den GEW Rechtsschutz und habe noch eine eigene ReSchuVersicherung... in die GEW bin ich allerdings nicht nur wegen des ReSchu eingetreten!

N
nicoline

04.05.2015 um 09:11 Uhr

Kennt sich jemand damit aus, ob ich mir jetzt einen freien Anwalt nehmen kann und die Gewerkschaft muss zahlen? Auch das müsstest Du mit der Gewerkschaft klären, einfach so geht das nicht. Es gibt doch aber immer einen "oben drüber", kannst du da nicht mal nachhaken?

H
Hartmut

04.05.2015 um 09:43 Uhr

Ja, du kannst dir jederzeit einen freien Anwalt nehmen, und nein, DU musst dann zahlen. Falls du allerdings nachweisen kannst, dass dieser 'Umstieg' notwendig war, um Schaden für dich abzuwenden, dann kannst du hinterher die Gewerkschaft zur Kasse bitten. Dabei wird dir der freie Anwalt gerne helfen. Wichtig: Falls du das vorhast, vorher mit dem Anwalt besprechen. Einfacher ist es, wenn du neben der Gewerkschaft auch noch eine private Rechtsschutz hast, dann beauftragst du einfach den freien Anwalt und entziehst der Gewerkschaft das Mandat, und fertig.

F
Fragenmann

04.05.2015 um 09:45 Uhr

Ich habe eine private Rechtschutz allerdings erst seit diesem Jahr. Meine Eingruppierung ist strittig seit 2011 - also kann ich mir schon Teilweise Rückzahlungen an den Hut schmieren da die Aussschlussfristen schon gegriffen haben. Ich weis nun nicht ob mir durch die Arbeit der Gewerkschaft ein neuer Schaden, der eventuell versichert wäre, entstanden ist?

G
gironimo

04.05.2015 um 09:51 Uhr

Auch mein Rat - Druck machen. Übrigens - bei kleineren Streitwerten kann so etwas auch bei freien Anwälten geschehen (habe ich leider auch schon erlebt). Auch da muss man dann öfter mal auf der Matte stehen.

E
Erbsenzähler

04.05.2015 um 09:53 Uhr

@Fragemann Zitat: "Ich weis nun nicht ob mir durch die Arbeit der Gewerkschaft ein neuer Schaden, der eventuell versichert wäre, entstanden ist?" Nein, da die Sache schon seit letzten Jahr läuft.

F
Fragenmann

04.05.2015 um 09:53 Uhr

Leider sind Eingruppierungsfeststellungsklagen mit das teuerste was man im Arbeitsrecht anstellen kann sagte mir ein freier Anwalt und ich wäre klug lieber auf die Gewerkschaft zu warten, als das Kostenrisiko eventuell selbst zu tragen.

K
Kölner

04.05.2015 um 10:40 Uhr

Auch wenn das einige nicht hören wollen: Gewerkschaften und der DGB-Rechtschutz sind völlig überlastet und oft (zumeist) sind die dort tätigen Juristen völlig überfordert und/oder nicht lange da. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Rechtschutz auch schon mal nach der Gewerkschaftszugehörigkeit schaut.

Der Rat von "nicoline" halte ich noch für einen gangbaren Weg.

Und wenn noch nicht einmal Klage eingereicht ist, dann kannst Du Dir sicher sein, dass einige Deiner Forderungen im Rahmen der Ausschlussfrist wenigstens Verhandlungsmasse sind, wenn nicht sogar mit dem k.w.-Vermerk behaftet sind.

Verdi ist aktuell in der Mitgliederbetreuung selten eine Hilfe (auch das werden einige nicht gerne hören, entspricht aber leider der Realität). Naja, wem kann man denn auch gut helfen, wenn man selbst ein Tendenzbetrieb ist und in Sachen MBR jedesmal getreten wird, wenn es eng wird.

N
nicoline

04.05.2015 um 10:45 Uhr

Das kann ich leider nur bestätigen. Was hinzukommt ist, dass selbst die Gewerkschaftsjuristen nicht zwingend fit sind im Eingruppierungsrecht und sich da ziemlich aufwändig einarbeiten müssen, wenn sie es gut machen wollen.

S
Snooker

04.05.2015 um 11:50 Uhr

Auch ich würde sagen, wenn sich nix tut eine Treppe höher Beschwerde einlegen. Tut sich dort nix dieses Beschwerdeschreiben in Kopie an der nächst höheren Stelle mit neuer Beschwerde. Für eine Bekannte einer großen Deutschen Zeitungsverlag habe ich das mal bis rauf zum Büro vom Bsirske gemacht. Es hatte gefruchtet. Habe auch für mich bisher nur gute Erfahrungen mit dem DGB gemacht und habe gerade deshalb auch über den DGB wieder eine Klage eingereicht.

P
paula

04.05.2015 um 18:01 Uhr

ich kenne Sekretäre des DGB Rechtschutzes die sind noch nicht mal Volljuristen.... aber das ist ein ganz anderes Thema

Ihre Antwort