Vorgaben für Fingernägel
Guten Morgen, mein Chef sprach mich als BR eben an, es müsste eine Dienstanweisung zum tragen von künstlichen Fingernägeln, Gelnägeln und der Länge von Fingernägeln geben. Ihn nervt es, dass mitlerweile sogar unsere Azubis mit ewig langen Nägeln rumspringen. Er möchte die Anweisung nur für den Bereich der Pflege herausgeben, sie soll in diesen Bereichen alle Mitarbeiter umfassen, auch die Leitungsebene um eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Wir sind eine Behinderteneinrichtung mit Wohnheimen in denen Pflege betrieben wird. Ich als Mann sehe das ein, weiß aber das es im BR sehr kontrovers diskutiert wird. Insbesondere unsere Frauen stellen sich da total dagegen. Habt ihr einen Denkanstoß wie man hier beide Seiten zufrieden stellen kann? Ich denke es ist auch im Sinne der Mitarbeiter Keime auf ein Minimum zu reduzieren, aber viele wollen eben in ihrer Freizeit schicke Nägel haben. Andererseits muss man in gewissen Sparten ja mit solchen Einschnitten rechnen... Komplizierte Sache ist das...
Community-Antworten (9)
29.04.2015 um 15:40 Uhr
@Fragenmann
Da Ihr ja "Wohnheime mit Pflege" betreibt ist bei euch, meiner Meinung nach, die "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)" anzuwenden. Dort steht unter:
4.1.5 Hygieneplan
Der Arbeitgeber hat für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Gefährdungsbeurteilung neben geeigneten baulichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung in Form eines Hygieneplans schriftlich festzulegen und deren Befolgung zu überwachen. Der Hygieneplan soll Regelungen zu Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung enthalten. Dabei sind die Erfordernisse des Arbeitsschutzes gemäß § 9 Absatz 2 und § 11 Absatz 1 BioStoffV und des Patientenschutzes gemäß §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz idealerweise in einem Dokument zu bündeln. Anhang 2 gibt Hinweise für die Erstellung eines Hygieneplans.
4.1.7 Schmuck und Fingernägel
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z.B. keine
Schmuckstücke, Ringe, einschließlich Eheringe, Armbanduhren, Piercings, künstlichen Fingernägel, sogenannten Freundschaftsbänder getragen werden.
Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.
Hinweis: Lackierte Fingernägel können den Erfolg einer Händedesinfektion gefährden. Deswegen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob auf Nagellack verzichtet werden muss.
Diese TRBA 250 kommt ja von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, das bedeutet , die TRBA muss, für den derzeitigen Stand der Technik, als Standard gesehen werden (siehe TRBA 001). Eine Verbindlichkeit besteht insoweit, als dass eine medizinische Einrichtung nach dem Stand der Technik betrieben werden muss. Das bedeutet, dass in einem angemessenen Zeitraum alles Arbeitsprozesse auf den Stand der Technik gebracht werden müssen.
Das ist also eine Verordnung auf die Ihr euch beziehen könnt und mit einer Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Bereiche wird dann festgelegt, was im Rahmen eines Hygieneplanes erlaubt ist und was nicht. (Fingernägel gegelt ja/nein, etc.)
Da bei einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Händedesinfektion, und dazu gehört auch dass Händedesinfektionsmittel auf gegelten Fingernägeln evtl. nicht wirksam werden, sehr schnell Mikroorganismen, die ja auch gerade in Pflegeheimen auftreten( z.B. MRSA-Erreger von Bewohner zu Bewohner) übertragen werden können ist die Meinung einzelner, "ich will in meiner Freizeit schicke Nägel haben" nicht wirklich wichtig.
Gruß Galaxy
29.04.2015 um 12:32 Uhr
Ihn nervt es<
Das wäre jedenfalls kein Grund. Wenn nicht Hygienevorschriften, Sicherheitsfragen oder ähnliches eine derartige Regelung notwendig erscheinen lassen, käme sie für mich nicht in Betracht. Eine unangemessene Einschränkung der Persönlichkeitsrechte.
Ohnehin handelt es sich um eine Frage der Ordnung im Betrieb und wäre mitbestimmungspflichtig, da mit Sicherheit im Betrieb ein Gestaltungsspielraum besteht.
Du selbst sprichst von "Keimen". Gibt es bei Euch Hygienefragen zu beachten?
29.04.2015 um 12:38 Uhr
Es gibt eine Hygiene Verordnung für die Pflege außerdem einen Standart. Fingernägel sind kurz zu halten wegen der Verletzungsgefahr an dem Patienten. Es gibt Gel das Desinfektion mittel durchlässt, wer bei uns diesen Nachweis bringt darf seine Gelfingernägel behalten, aber nur kurze.
Gruß
29.04.2015 um 12:45 Uhr
o.k. - aber das würde noch kein Verbot für alle Arbeitsplätze im Betrieb rechtfertigen. Und "kurz" ist relativ!!
Aber in diesem Bereich wären dann in der Tat künstlich aufgeklebte Nägel ein Problem.
Aber macht Eure Mitbestimmung geltend und schafft klare Regeln.
29.04.2015 um 12:45 Uhr
Es gibt eben keine Verordnung auf die man sich beziehen kann, nur Empfehlungen vom Robert Koch Institut. "Ihn nervt es" weil oft genug darauf hingewiesen wird, dass die Nägel kurz und sauber zu halten sind, aber man kann eben nichts durchsetzen solang der BR nicht grünes Licht für eine Regelung gibt. Selbstverständlich gibt es bei uns Hygienefragen zu beachten, ich sag mal salopp vom "Arsch abwischen " bis zum Duschen und Essen zubereiten machen wir alles, häufiges Händedesinfizieren ist da notwendig. Ich selbst sehe es ja total ein, dass hier was geregelt werden muss. Nur die Frage ist - wie? Ohne zuviele Einschnitte zu bringen.
29.04.2015 um 20:55 Uhr
@galaxy Galaktisch!
29.04.2015 um 22:40 Uhr
Danke Galaxy damit kann man doch arbeiten. Jetzt hab ich morgen ja garnicht zu tun :-D
30.04.2015 um 12:33 Uhr
Ich hab mir das jetzt komplett durchgelesen. Finde es erstaunlich, dass wir uns eine externe Sicherheitsfachkraft einkaufen und diese Richtlinie nicht umgesetzt wird. Die Fingernägel mögen ja einige als Nachteil ansehen, aber wenn der AG das umsetzt dann kann ich ziemlich viele positive Dinge aus dem Hut zaubern für die Kollegen... Pausenräume, Kleidung, neue Waschplätze, Umkleiden... Fabelhaft :)
30.04.2015 um 15:24 Uhr
Jepp, habe gerade mit unserer FASI Rücksprache gehalten, die TRBA 250 hat auch für eure "Behinderteneinrichtung mit Wohnheimen in denen Pflege betrieben wird" Gültigkeit und muss angewendet werden. Aber unterschätz das nicht, das ist ein Haufen Arbeit, für die einzelnen Bereiche Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und diese zu dokumentieren und nachzuhalten. Und wenn ich bei euch BRM wäre würde ich die "Begehungen" der einzelnen Bereiche zusammen mit der externen Sicherheitsfachkraft einforden, begleiten und davor und währenddessen die Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung erörtern bzw. festlegen, dieses geht nicht so eben mal nebenbei. Ich bin mir auch nicht so sicher, ob euer GF bzw. "Chef" sich bewusst ist, welche Lawine er da in Gang gesetzt hat.
Gruß Galaxy
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