Erstellt am 28.04.2015 um 17:46 Uhr von Kölner
Milde lächeln und winken scheint Dir/Euch ja nicht zu reichen.
Also wäre ein Exempel zu statuieren.
Meist reagieren Chefs auf Kosten, die ein BR produziert. Wenn also ein RA mal einen netten Brief schreibt oder eine Gerichtsverfahren verloren geht (damit auch Kosten entstehen), dann fassen sich manche AG.
Aber Obacht: Im Vorfeld bzw. spätestens bei der Aktion selbst muss der Belegschaft klar gemacht werden, warum man wie handelt als BR. Sonst hätte der AG auch damit wieder alle Trümpfe in der Hand den BR vorzuführen.
Gab es schon Schulungen?
Erstellt am 28.04.2015 um 17:52 Uhr von Globus
na vermutlich wohl noch keine Schulung... wie auch immer, Kölner hat ja Recht - der AG wird erst dann geschmeidig, wenn er aus der Geldbörse kommen muss... Leider ist das so, aber bei den ersten negativen "Bescheiden" ändert sich das zumindest in die nächste Trauerphase des AG: "der böse BR zieht mich vor gericht und Einigungsstelle und verursacht Kosten.... Oh liebe AN... ich kann euch nciht mehr Geld zahlen..."
Meistens schaffen die AG es dann die eigene Belegschaft damit gegen den BR aufzubringen... und da helfen dann echt nur schulungen schulungen schulungen....
Ihr müßt fhig sein, dass was ihr gutes macht zu vermitteln - das geht nciht von heute auf morgen - also haltet durch.... und ja, sucht euch einen guten rechtsbeistand....
Erstellt am 28.04.2015 um 18:52 Uhr von gironimo
Klar - bei Mißachtung des BR hilft der § 23.3 BetrVG (oder im Falle von Einstellungen, Versetzungen usw. der § 101 BetrVG).
Aber Globuis hat schon recht. Hierbei spielt die Öffentlichkeitsarbeit eine Große Rolle.
Kann Euch nicht der Kollege von der Gewerkschaft unterstützen? (unabhängig von den Schulungen)
Erstellt am 29.04.2015 um 09:26 Uhr von wölfchen
. . . Globus, hier war nicht die Frage, wie man ein negatives Öffentlichkeitsbild ins positive umkehren kann, aber betreffs der Schulungen stimme ich Dir voll zu.
Da bekommt man z.B. vermittelt, wie man einen ordentlichen Beschluss fasst, um einen Anwalt zu beauftragen. In unserem Büro hängt noch heute ein alter Gerichtsbeschluss abkopiert und vergrößert, mit dem Text, dass dem Arbeitgeber untersagt wird, den ohne BR-Bestätigung existierenden Dienstplan weiter anzuwenden. Für jeden Tag der Zuwiderhandlung drohten entweder 250 T€ Geldstrafe, oder ersatzweise ein halbes Jahr Haft, zu vollziehen am Geschäftsführer persönlich. Mittag war die Verhandlung, Nachmittag hatten wir unseren ordentlichen Dienstplan.
Und der uns vertretende RA hat uns auf den Weg gegeben: fragt mich bitte immer vorher, ehe Ihr was beginnt, damit ich nachher nicht Eure Fehler vor Gericht ausbügeln muss. Seither haben wir 8 Verfahren durchgezogen und alle gewonnen.
Aber Voraussetzung immer: von der Einladung an - alles überkorrekt, damit nicht eine Verhandlung wegen formeller Fehler den Bach runtergeht. Und dazu braucht es, wie Globus bemerkte, Schulungen . . .
Erstellt am 03.05.2015 um 16:09 Uhr von sennebogen
Hallo, euch allen und einen schönen Sonntag,
wie ihr seht beschäftigt mich das Thema sogar am Wochenende.
Klar hatte ich "bereits" eine Schulung (2014 als neues BR Mitglied). Betteln um jede Schulung, so sieht es bei uns im Unternehmen aus, da hat man keine Lust drauf. Es ist mir bewusst, das der AG gegen Schulungen eigentlich nichts sagen kann, aber ihr wisst ja.
Ich würde es ganz gerne ohne Schlichtungsstelle bzw. Anwalt versuchen, aus diesem Grund bat ich um Eure Hilfe. Ich werde die nächste Sitzung abwarten und sehen ob sich da im BR was tut.
Also ich bin weiter für Tipps offen.
Danke
Erstellt am 03.05.2015 um 16:15 Uhr von Nubbel
ohne anwalt und zur not den ein oder anderen prozess wirst du deinen arbeitgeber nicht bekehren. ganz im gegenteil, wenn ihr immer droht und dann doch nichts passiert wird es immer schlimmer werden.