Sitzungsraum für den Betriebsrat
Hallo Leute, was steht dem BR. Eigentlich für die Sitzungen für ein Raum zu ? Wir sollen jetzt plötzlich den Beratungsraum der Geschäftsstelle nutzen, wo wir und unsere Besucher ständig unter Beobachtung stehen, oder einen auf Wanderzirkus machen und jede Sitzung in einem anderen Bereich. Internet und das andere wie Drucker und Computer gibt es für diese ganze Sache auch nicht. Bitte um Hilfe und Meinungen bzw auch Urteile. Danke Jörg
Community-Antworten (14)
13.04.2015 um 18:18 Uhr
"Ständige Beobachtung": Habt ihr Glaswände / Türen? Dann ist der Raum nicht geeignet. Ansonsten ist eine BR-Sitzung kein Geheimtreffen und es darf jeder sehen, dass ihr rein und rausgeht.
"Wanderzirkus": Das ist im Geschäftsalltag ganz normal, dass Sitzungen immer wieder in verschiedenen Räumen stattfinden. Sollte auch nicht zu viel verlangt sein, sich am Montag im Raum A und am Donnerstag in Raum B zu treffen.
Ihr habt Anspruch auf einen Laptop, den sollter ihr einfordern. Notfalls mit UMTS-Verbindung oder wlan. Auch portable Drucker sind möglich. Aber das Drucken kann man auch am Ende der Sitzung anders organiseren.
13.04.2015 um 18:45 Uhr
Wie groß ist denn euer Gremium? Habt ihr ein eigenes Büro mit PC und allem drum und dran?
Was spricht dagegen, bei regelmäßigen Sitzungen immer den gleichen Raum zu reservieren, dann müßt ihr nicht auf Wanderschaft gehen, und das mit dem Beobachten hört auch bald auf.
13.04.2015 um 18:46 Uhr
@pickel Bevor ich nicht genau weiß, wie groß der BR überhaupt ist, ich also auch nicht ansatzweise einschätzen kann, wie groß der Bedarf ist und wie umfangreich sich die BR-Tätigkeit dort darstellt, würde ich mich mit so halb garem Gewäsch zurückhalten.
@ demonio Klär uns bitte erst mal über dass vorab Geforderte auf. Erst dann wirst Du hier überhaupt eine vernünftig verwertbare Antwort bekommen können und auch bekommen.
13.04.2015 um 18:52 Uhr
https:openjur.de/u/602412.html
@Pickel So viel Schrrott und Widersprüchliches bekommst auch nur Du in einem/zwei Sätzen hin. Erst stellst Du die These mit den Glaswänden und Beobachtung hin an und beendest den Satz mit ? Glaswände haben nun mal die Eigenschaft das man bobachtet werden kann. Da aber eine ständige Beobachtung nach deiner Schreibweise nicht erlaubt sein darf, passt es dann im nächstem Satz aber nicht zu schreiben das jeder sehen darf wer zum BR geht. Und dann ist es wurscht ob so ein raum eine oder zehn türen hat. Der raum muss so beschaffen sen das nix nach außen dringen kann.
13.04.2015 um 19:02 Uhr
Snooker, schade dass du nicht intelligent bist. Aber das ist dein Problem, wenn du mein Schreiben nicht verstehen kannst. Es ist darum weder Schrott noch widersprüchlich. Sondern überfordert dich anscheinend ganz einfach.
Melissa muss ich in sofern zustimmen, dass die Größe des BR natürlich nicht unwesentlich ist. Ich ging (und gehe) hier von einem für dieses Forum typischen BR in der Größe von 3-15 BRM aus. Für diese Größen sollte die Frage durchgehend korrekt beantwortet sein.
13.04.2015 um 19:43 Uhr
Hallo bitte nicht streiten ich möchte doch gern Hilfe. Wir sind elf Mitglieder im BR und haben ein kleines Büro wo diese zur Sitzung nicht rein können. Der Wanderzirkus wäre nicht nur in verschiedenen Räumen sondern unterschiedlichen Orten im Umkreis von 20 km, wobei an diesen Orten nicht mal immer Räume noch Internet und so zur Verfügung stehen. Die Geschäftsstelle ist ein externes Gebäude und jeglicher Publikumsverkehr einzusehen, externe Computer oder Drucker und ähnliches für uns nicht möglich. Heutzutage speichern ja auch alle Geräte alles mögliche und es kann vieles ausgelesen werden. Unsere BR Chefin will auf keinen Fall in die Geschäftsstelle gehen.
13.04.2015 um 19:59 Uhr
demonio, ich finde, hier ist es ganz gut erklärt.
http://www.boeckler.de/3880.htm
Lest euch das mal durch und diskutiert darüber. Dann dem AG eure Vorstellungen mitteilen. Wenn keine Einigung möglich ist, Rechtsanwalt beauftragen.
13.04.2015 um 20:08 Uhr
Demonio du merkst aber schon wer hier streitet. Das ist nicht Melissa oder snoker
13.04.2015 um 20:40 Uhr
Da der AG offenbar den § 40 BetrVG insgesamt in Zweifel zieht (geeignete Räume, Kommunikationsmittel usw.), würde ich an Eurer Stelle einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, um mit ihm Art und Umfang und rechtliche Durchsetzbarkeit der erforderlichen Mittel für die BR-Arbeit zu beraten und ggf. rechtlich geltend zu machen.
Wanderzirkusa ist in meinen Autgen unzumutbar - es sei denn, Ihr seht es als Chance, den BR in den verschiedenen Standpunkten zu präsentieren und am Rande der Sitzung mit den Kollegen vor Ort zu reden.
13.04.2015 um 20:57 Uhr
@Pickel Und dann gleich noch mal in die Kloschüssel gegriffen.Es ist einfach unter der Gürtellinie zu schreiben bin davon aus gegangen das..... Entweder lässt man vermutungen Ganz, oder aber macht sie so kennzeichlich. Sonst kann der nächsze schreibn meine Antwort bezog sich auf einen Einköpfigen BR. Und selbst wenn Du Dich auch auf einen gegebenfalls Dreier BR berufst ist Deine Antwort unkorrekt, da in den meisten ergangenen Urteilen ab einem 5 er Gremium so entschieden wurde. Aber mach Du mal Dein Ding.
13.04.2015 um 21:14 Uhr
Vielen Dank Euch allen, sieht jemand die Geschäftstelle als Ort auch kritisch wie Teile unseres BR ? Als Geschäftsstelle ist ein separates Haus quasi mit Einlasskontrolle
13.04.2015 um 21:22 Uhr
demonio, ja, ich sehe das auch kritisch. Wenn ihr einen Anwalt für Arbeitsrecht kennt, kontaktiert ihn vor Beschlussfassung zur Beauftragung, damit er euch sagen kann, wie der korrekte Beschluss zur Beauftragung lauten muss. Manchmal reicht auch schon das Schreiben eines Rechtsanwaltes, um den AG zum Umdenken zu bewegen.
14.04.2015 um 00:19 Uhr
Aber bevor Ihr einen Anwalt beauftragt, solltet Ihr Eure Forderungen dem AG genau mitteilen. Mit einem 11 er BR müsst Ihr ein angemessenes Büro bekommen. Der Chef haust ja wohl auch nicht in einer alten Hütte. Da die Sitzungen des BR geheim sind, muss der Sitzungsraum so gestaltet sein, dass von außen niemand mithören kann.
15.04.2015 um 11:01 Uhr
Wir hatten ein ähnliches Problem. Unsere Abteilungen liegen auch bis zu 20km auseinander. Leider war die Geschäftsleitung nicht einsichtig und es bedurfte einer anwaltlichen Vertretung. Das Ende vom Lied ist, dass wir nun einen Raum in einer Außenstelle haben der groß genug ist um Sitzungen darin abzuhalten mit 11 Mann, voll ausgestattet mit 2 PC, Laptop, Drucker, Fax etc... Und ein weiteres kleines Büro, ebenfalls voll ausgestattet, für Sprechzeiten in der Nähe der Verwaltung. Wir hatten auch zunächst geschrieben, was wir für ERFORDERLICH halten (das ist wichtig) und dank Anwalt, der Gericht angedroht hat, haben wir jetzt was wir wollen.
Dieses Urteil war sehr hilfreich: http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=11608
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