externe Prüfung der Abläufe/Mitbestimmung BR?
Hallo!
Eben wurde in unserer Abteilung ein Herr vorgestellt, der in den nächsten Tagen mal in jede Abteilung reinschnuppert um zu prüfen, wo Abläufe optimiert bzw. eingespart werden kann. Ist von der GL beauftragt worden.
Hätte man dazu nicht vorher den Betriebsrat informieren müssen. Der weiß nämlich von nix und wurde auch von dem besagten Herren überrascht...!?
Community-Antworten (2)
30.03.2015 um 13:47 Uhr
Minimum wäre hier, den BR darüber zu informieren, damit dieser prüfen kann, ob Mitbestimmungsrechte tangiert sind.
30.03.2015 um 17:59 Uhr
Nun, da Ihr es wisst, solltet Ihr aus meiner Sicht alle Mitarbeiter von dem Ereignis informieren und vor allen Dingen von Eurem Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG unverzüglich gebrauch machen.
Ihr solltet Konkret nach der Person, dessen Qualifikationen, seinem Auftrag (konkret) und seiner Arbeitsweise fragen (Schnuppern kann ja jeder, fragt sich nur wie ....).
Außerdem sollte der Arbeitgeber Farbe bekennen, welchen Zweck er verfolgt.
Je nach Vorgehensweise könne ja auch Rechte des BR tangiert sein.
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