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Wer darf Unterschriften leisten

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Roserrot
Jan 2018 bearbeitet

Unterschriften leisten sollte immer der BRV wen es möglich ist. Danach der Stellvertretende und dann ?

  1. Sollten wir eine Geschäftsordnung haben? Der alte BR hatte keine Geschäftsordnung.

  2. Nun was könnte hier so alles herein ? Sicherlich , Unterschriften aber was könnte hier noch geregelt werden.

  3. Arbeitsverteilung?

  4. Regelmäßiges treffen des BR ? 5 )Muss ein Beschluss gefasst werden über die Häufigkeit der Betriebsratsversammlung ?

1.30505

Community-Antworten (5)

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gironimo

28.03.2015 um 15:46 Uhr

Der BR kann per Beschluss festlegen, wer verantwortlich ist, wenn Vorsitz und Stellvertreter gleichzeitig fehlen (das sollte man auch tun).

Ob Ihr eine Geschäftsordnung braucht, hängt von der Größe des BR ab. Je größer das Gremium, um so eher braucht Ihr eine. Und in der Tat werden da die organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb des BR niedergeschrieben. (Muster gibts bestimmt im Netz - oder bei BR-Seminaren).

Und zu 5): Nein, über die Häufigkeit einer Betriebsversammlung muss kein Beschluss gefasst werden . Die Häufigkeit ist gesetzliuch geregelt, und es handelt sich um eine zwingende Vorschrift !!!! (eine Versammlung im Quartal)

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Dezibel

28.03.2015 um 17:37 Uhr

Und schon daran seht ihr, dass es derart viele gesetzliche Regelungen gibt, die diese komische Geschäftsordnung überflüssig machen. Wollt ihr reinschreiben: "Wir halten uns an die Gesetze."? Also lasst es lieber. Zu allerletzt legt ihr euch noch Fesseln an, an die ihr bei der Erstellung gar nicht gedacht habt.

F
Fragenmann

30.03.2015 um 10:41 Uhr

...ohne Geschäftsordnung könnten wir gewisse Dinge garnicht regeln! Beispielsweise die Befugnisse des Personalausschusses. Wir haben einen Vorsitzenden, einen stellv, einen stellv. stellv. und einen stellv. stellv. stellv.

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Dezibel

30.03.2015 um 12:00 Uhr

...ohne Geschäftsordnung könnten wir gewisse Dinge garnicht regeln! Ach so?

Wir haben einen Vorsitzenden, einen stellv, einen stellv. stellv. und einen stellv. stellv. stellv. Na und? Reihenfolge festlegen, Beschluss fassen, AG informieren ... geht alles ohne Geschäftsordnung.

R
Roserrot

30.03.2015 um 21:03 Uhr

Noch einmal zu 5.

Es geht hier um Betriebsrats Zitzungen.

Muss ein Beschluss über die Regelmäßige Abhaltung einer BRSitzung erfolgen.

Wenn wir unseren Rythmus ändern wollen?

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