Erstellt am 28.03.2015 um 14:46 Uhr von gironimo
Der BR kann per Beschluss festlegen, wer verantwortlich ist, wenn Vorsitz und Stellvertreter gleichzeitig fehlen (das sollte man auch tun).
Ob Ihr eine Geschäftsordnung braucht, hängt von der Größe des BR ab. Je größer das Gremium, um so eher braucht Ihr eine. Und in der Tat werden da die organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb des BR niedergeschrieben. (Muster gibts bestimmt im Netz - oder bei BR-Seminaren).
Und zu 5): Nein, über die Häufigkeit einer Betriebsversammlung muss kein Beschluss gefasst werden . Die Häufigkeit ist gesetzliuch geregelt, und es handelt sich um eine zwingende Vorschrift !!!! (eine Versammlung im Quartal)
Erstellt am 28.03.2015 um 16:37 Uhr von Dezibel
Und schon daran seht ihr, dass es derart viele gesetzliche Regelungen gibt, die diese komische Geschäftsordnung überflüssig machen.
Wollt ihr reinschreiben: "Wir halten uns an die Gesetze."?
Also lasst es lieber.
Zu allerletzt legt ihr euch noch Fesseln an, an die ihr bei der Erstellung gar nicht gedacht habt.
Erstellt am 30.03.2015 um 08:41 Uhr von Fragenmann
...ohne Geschäftsordnung könnten wir gewisse Dinge garnicht regeln!
Beispielsweise die Befugnisse des Personalausschusses.
Wir haben einen Vorsitzenden, einen stellv, einen stellv. stellv. und einen stellv. stellv. stellv.
Erstellt am 30.03.2015 um 10:00 Uhr von Dezibel
> ...ohne Geschäftsordnung könnten wir gewisse Dinge garnicht regeln!
Ach so?
> Wir haben einen Vorsitzenden, einen stellv, einen stellv. stellv. und einen stellv. stellv. stellv.
Na und? Reihenfolge festlegen, Beschluss fassen, AG informieren ... geht alles ohne Geschäftsordnung.
Erstellt am 30.03.2015 um 19:03 Uhr von Roserrot
Noch einmal zu 5.
Es geht hier um Betriebsrats Zitzungen.
Muss ein Beschluss über die Regelmäßige Abhaltung einer BRSitzung erfolgen.
Wenn wir unseren Rythmus ändern wollen?