Erstellt am 26.03.2015 um 14:04 Uhr von moreno
Also der Kollege darf ihr natürlich die Hilfe verweigern wenn es nicht grade in meinem Arbeitsvertrag steht brauch ich meiner Kollegin kein Deutsch beibringen egal aus welchen Gründen. Wenn Ihr als Betriebsrat wisst das bei der Kollegin Schulungsbedarf zum Thema Rechtschreibung besteht könnt ihr ja tätig werden. Beim Thema Kündigung würde ich die Kollegin beruhigen was meint Ihr was ein Arbeitsrichter dem Chef erzählt wenn dieser nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit merkt das die Frau kein gutes Deutsch schreibt und sie dafür entlassen will :-)
Erstellt am 26.03.2015 um 14:18 Uhr von gironimo
Ihr solltet der Kollegin raten, einen Fachanwalt aufzusuchen um den A-Vertrag prüfen zu lassen.
Wenn sie keinen Aufhebungsvertrag will, soll sie ihn auch nicht unterschreiben. Wenn der AG abmahnen will, soll er es tun. Dann muss man prüfen, was da genau abgemahnt wird.
Die Kollegin sollte zu weiteren Gesprächen dieser Art unbedingt immer ein BR-Mitglied mitnehmen. Außerdem könnte der BR fordern, die Kollegin besser zu schulen (§§ 97 f BetrVG).
Erstellt am 26.03.2015 um 22:06 Uhr von ganther
Aber Mobbing erkenne ich noch nicht. Trotzdem sollte man sie vorher beschrieben vorgehen. Störe mich nur an der inflationäre Nutzung des Begriffs