Erstellt am 26.03.2015 um 07:25 Uhr von Pickel
Nein. Der BR hat nicht einmal ein Recht auf Einsicht der aktuellen verdienstbescheinigung.
Erstellt am 26.03.2015 um 07:37 Uhr von Dezibel
Was denkt ihr, mit diesen Informationen anzufangen? Wozu soll das nützen?
Erstellt am 26.03.2015 um 07:54 Uhr von gironimo
Die Eingruppierung richtet sich doch in erster Linie nach der Tätigkeit im Betrieb - und nicht nach der des vorherigen Betriebs.
Wenn der AG dennoch mehr zahlt, weil er jemand für den Betrieb gewinnen will, ist das kein Thema für den BR.
Erstellt am 26.03.2015 um 08:35 Uhr von moreno
Also einige kommen auch auf tolle Ideen demnächst wollen sie noch Impfbuch und Stammbaum einsehen :-)
Erstellt am 26.03.2015 um 08:37 Uhr von Kölner
@moreno
Es gibt Betriebe, da bekommt ein BR tatsächlich Informationen zum Impfstatus eines AN. Der Witz ist: Das macht je nach Lage auch grossen Sinn!
Beim Stammbaum habe ich allerdings auch meine Zweifel. ;-)
Erstellt am 26.03.2015 um 08:48 Uhr von moreno
Na gut aber Du weißt was ich meinte ;-)