Guten Morgen,
hat der Betriebsrat ein Recht auf Vorlage der Verdienstbescheinigungen bei Neueinstellungen (also die vom vorherigen Arbeitgeber), wenn der (neue) Arbeitgeber diese u.a. als Grundlage für die Einstufung des Gehaltes nimmt?
Danke für eure Rückmeldungen