Gesamtbetriebsrat
Muss der GBR-Vorsitzende und der Stellvertreter neu gewählt werden, wenn ein Betriebsteil aus dem Unternehmen ausgegliedert wird?
Aktuell sind wir ein Unternehmen mit 3 Betrieben,3 Betriebsräte = Gesamtbetriebsrat mit 6 Mitgliedern. Nach der Änderung 2 Betriebe,2 Betriebsräte = GBR 4 Mitglieder. Der GBR-Vorsitzende und der Stellvertreter sind aus den verbleibenden 2 Betrieben.
Community-Antworten (1)
18.03.2015 um 10:16 Uhr
Nicht unbedingt. Zumal, wenn das Ergebnis absehbar das gleiche sein wird.
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