Muss der GBR-Vorsitzende und der Stellvertreter neu gewählt werden, wenn ein Betriebsteil aus dem Unternehmen ausgegliedert wird?

Aktuell sind wir ein Unternehmen mit 3 Betrieben,3 Betriebsräte = Gesamtbetriebsrat mit 6 Mitgliedern.
Nach der Änderung 2 Betriebe,2 Betriebsräte = GBR 4 Mitglieder.
Der GBR-Vorsitzende und der Stellvertreter sind aus den verbleibenden 2 Betrieben.