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Gesamtbetriebsrat

Z
zuckertuete
Jan 2018 bearbeitet

Muss der GBR-Vorsitzende und der Stellvertreter neu gewählt werden, wenn ein Betriebsteil aus dem Unternehmen ausgegliedert wird?

Aktuell sind wir ein Unternehmen mit 3 Betrieben,3 Betriebsräte = Gesamtbetriebsrat mit 6 Mitgliedern. Nach der Änderung 2 Betriebe,2 Betriebsräte = GBR 4 Mitglieder. Der GBR-Vorsitzende und der Stellvertreter sind aus den verbleibenden 2 Betrieben.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

18.03.2015 um 10:16 Uhr

Nicht unbedingt. Zumal, wenn das Ergebnis absehbar das gleiche sein wird.

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