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Einstellungsuntersuchung

R
Radelvio
Jan 2018 bearbeitet

Ärztliche Untersuchung vor der Einstellung von neuen Mitarbeitern . Hat der BR hier Mitspracherecht ? Oder erst nach der Untersuchung ( Auswahlverfahren )

1.01304

Community-Antworten (4)

N
nicoline

12.03.2015 um 08:02 Uhr

Mir ist gar nicht klar, was ihr bei der Einstellungsuntersuchung mitbestimmen wollt? Und am Auswahlverfahren seid ihr auch nicht beteiligt. Man muss euch nur über alle Bewerber vollumfänglich informieren

H
Hartmut

12.03.2015 um 09:55 Uhr

Es sei denn natürlich, die ärztliche Untersuchung verletzt Persönlichkeitsrechte usw. Dann erwächst dem BR eine Sorgfaltspflicht aus dem § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Aber davon würde ich mal nicht ausgehen wollen. :)

M
Moreno

12.03.2015 um 10:05 Uhr

@Hartmut der §80 BetrVG besagt ,,zugunsten der Arbeitnehmer'' aber bei einer ärztlichen Untersuchung vor der Einstellung sind es ,,nur Bewerber'' und keine Arbeitnehmer.

G
gironimo

12.03.2015 um 10:14 Uhr

Der Arzt wird nach Vorgaben arbeiten und bestimmte Dinge systematisch abarbeiten. Hier ist der BR natürlich auch in der Mitbestimmung (Personalfragebogen § 94 BetrVG).

Erinnert sei an Alkohol- und Drogentest ......

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