Krankenrückkehr
Eine Kollegin kehrt nach 2,5 Jahren Krankheit zurück. Die Krankheit wurde durch den Stress des Schichtdienstes ausgelöst. Sie möchte zum Zentralbüro versetzt werden, um mit normalen Bürozeiten zu arbeiten. Hat sie das Recht dazu? Muss der behandelnde Arzt dies beeintragen?
Community-Antworten (3)
10.03.2015 um 00:43 Uhr
Da sollte in aller Regel ein BEM durchgeführt werden und in diesem Rahmen sollte das besprochen werden.
10.03.2015 um 08:34 Uhr
Hallo Laurentine schau mal hier nach, vielleicht ist das die richtige Richtung http://www.ak-gewerkschafter.de/2014/04/12/bag-urteil-az-10-azr-63713-zur-schichtarbeit-manni-engelhardt-kommentiert/
10.03.2015 um 10:54 Uhr
wurde durch Stress des Schichtdienstes ausgelöst< - ist aber eben keine Berufskrankheit ......
Und das BAG sagt zwar, dass der AG darauf Rücksicht nehmen muss - wenn also die Möglichkeit der Versetzung besteht ist es ja gut - wenn nicht ....
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