Betriebsratsvorsitzener täuscht Kollegen um eine BV durchzusetzen
Bin seid April im Amt der Betriebsratsvorsitzenen, wir haben festgestellt das es eine BV (4Stufengespräch) gibt, diese BV wurde den anderen Kollegen vorgelegt ,jedoch ohne Anhang( die Kollegen bestättigen dieses auch) in dieser BV geht es um Krankenrückkehr Gespräche,die BV selbst ist nicht das Problem ,sondern der Anhang und genau dieser war bei der Abstimmung nicht vorhanden. Der BR stimmte also zu, ohne zu wissen das es diesen Anhang gibt, denn dann wäre dem nicht so gewesen. Der alte Betriebsratsvorsitzende ist noch im BR, doch stört wo er kann.Hier meine Frage ist es möglich ihn aus dem Betriebsrat wegen Täuschung zu entfernen?
Community-Antworten (10)
08.01.2019 um 11:12 Uhr
§ 23 Abs. 1 Satz 2. Also Betriebsratsbeschluß und dann zum Arbeitsgericht.
08.01.2019 um 11:21 Uhr
Immer langsam ! Wenn der BRV vor Gericht sagt, er habe den Anhang lediglich vergessen, könnte man hier schnell baden gehen. Also für einen Ausschluss sollte hier schon "mehr vorhanden sein" als nur ein fehlender Anhang.
08.01.2019 um 11:25 Uhr
Ihr müsstet die Täuschung beweisen können. Das wird vermutlich schwer. Ich sehe da keinen Weg, den Herrn aus dem BR zu entfernen. Nicht wegen so etwas.
08.01.2019 um 11:29 Uhr
Zur Info, wir haben den kollegen angesprochen, wo der Anhang ist, keine Antwort, wir haben ihn gefragt warum er das gemacht hat-keine Antwort.
08.01.2019 um 11:32 Uhr
handelt es sich um ein "Vergehen" aus der letzten Amtszeit? Dann wird es mit dem § 23 BetrVG aber eh schwer. Wird auf den Anhang in der BV Bezug genommen? Wenn ja, sind die BRM schon selber schuld wenn sie nicht nachfragen. Wenn nein, dann stellt sich die Frage, ob der Anhang überhaupt Bestandteil der BV ist und somit wirksam ist
08.01.2019 um 11:38 Uhr
"wir haben den kollegen angesprochen, wo der Anhang ist, keine Antwort, wir haben ihn gefragt warum er das gemacht hat-keine Antwort."
da stellt sich die Frage ... was für ein Anhang überhaupt ? Die BVs müssen den Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Anscheinend gibt es ja gar keinen Anhang. Steht in der BV irgendwas zu einem Anhang ? Und besteht der AG darauf, daß es den Anhang gibt, oder wie ?
08.01.2019 um 11:40 Uhr
in dieser BV geht es wie geschrieben um Krankenrückkehr-Gespräche, was erstmal ok ist, der Anhang ist detaliert und nicht mehr toll Stufe 1-Motivations-Gespräch Stufe2 etwas Druck aufbauen (ist ihnen klar das andere ihre Arbeit machen müssen und Überstunden Stufe 3 wird schon von einer Kündigung bei nicht Besserung gesprochen Stufe 4 ist beim Weksleiter der einen Aufhebungsvertrag in Händen hält. Nein die ist nicht in der BV Verankert ,sondern erst im Anhang ersichtlich. Ja, eine Amtshandlung aus der letzten Periode
08.01.2019 um 11:59 Uhr
"Stufe 1-Motivations-Gespräch Stufe2 etwas Druck aufbauen (ist ihnen klar das andere ihre Arbeit machen müssen und Überstunden Stufe 3 wird schon von einer Kündigung bei nicht Besserung gesprochen Stufe 4 ist beim Weksleiter der einen Aufhebungsvertrag in Händen hält."
Klingt nach "rechtlich ziemlich fragwürdig" ... ob der Anhang also überhaupt das Papier wert ist, auf den er gedruckt ist ?
Aber nochmal ... woher stammt denn jetzt dieser Anhang ? Hat sich der AG vielleicht diesen Anhang selbst erstellt und nur für sich selbst dazu geheftet ? Oder ist der mit veröffentlicht worden ? Steht in der BV denn überhaupt, daß es einen Anhang gibt ?
08.01.2019 um 14:39 Uhr
"Ja, eine Amtshandlung aus der letzten Periode " Damit ist § 23 BetrVG tot (siehe BAG 7 ABR 14/15) außer ihr habt eine Ausnahme wie im Fitting unter § 23 Rn. 25 beschrieben. Daher darauf konzentrieren, ob die Anlage überhaupt Bestandteil der BV geworden ist. So wie ich deinen Post lese (Nein die ist nicht in der BV Verankert) so gibt es in der BV selbst wohl keinen Bezug auf die Anlage und daher kann man wahrscheinlich gut argumentieren, dass diese nicht zur BV zählen. Aber das sollte mal ein Anwalt genau anschauen.
08.01.2019 um 14:44 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten
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