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Arbeitsgericht bestellt Wahlvorstand

C
coldplay
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei unserer Betriebsversammlung wurde kein Wahlvorstand gewählt. Wie schnell muss dies jetzt beim Arbeitsgericht beantragt werden? Gibt es eine Frist und wie lang ist diese?

Betrieb mit 21-51 Mitarbeitern, vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren.

Danke im Voraus.

1.77506

Community-Antworten (6)

G
gironimo

04.03.2015 um 20:16 Uhr

Eine Frist sehe ich nicht.

H
Hoppel

04.03.2015 um 20:50 Uhr

@ coldplay

Nur mal so ...

Da von drei AN zur Wahlversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstands eingeladen wird, ist für mich nicht nachvollziehbar, dass kein WV gewählt worden ist. Wie kann das angehen?

Unabhängig davon gibt es in Betrieben ohne BR KEINE Frist, innerhalb derer ein WV z.B. durch ein Arbeitsgericht eingesetzt werden muss bzw. das Arbeitsgericht zu bemühen ist.

Alternativen: Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft um Einsetzung eines WV bitten. Mind. drei AN sollten für dieses Amt bereit stehen.

Gibt es einen Gesamtbetriebsrat? Dann kann auch der den WV einsetzen.

C
coldplay

04.03.2015 um 20:55 Uhr

Hallo,

auf der Wahlversammlung hat die Mehrheit sich gegen den Wahlvorstand ausgesprochen.

Die drei Initiatoren haben sich als einzige für den Wahlvorstand ausgesprochen. Es gab somit keine Mehrheit für den Wahlvorstand.

Es gibt keinen Gesamtbetriebsrat. Wir überlegen nun in die Gewerkschaft einzutreten.

G
Globus

04.03.2015 um 21:05 Uhr

Boah ist das lange her bei mir... ich hatte das irgendwie anders in Erinnerung - aber über die Jahre und das einfache Wahlverfahren bei mir nie zutraf, kann es auch sein, dass ich mich nie wirklich damit befasst habe... aber mir liegt an, dass...

P
Pjöööng

04.03.2015 um 23:32 Uhr

Zitat (Hoppel)

"Alternativen: Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft um Einsetzung eines WV bitten."

Muss die Gewerkschaft nicht auch über das Arbeitsgericht gehen?

C
Coldplay

05.03.2015 um 07:56 Uhr

Ja muss sie.

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