Erstellt am 04.03.2015 um 19:16 Uhr von gironimo
Eine Frist sehe ich nicht.
Erstellt am 04.03.2015 um 19:50 Uhr von Hoppel
@ coldplay
Nur mal so ...
Da von drei AN zur Wahlversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstands eingeladen wird, ist für mich nicht nachvollziehbar, dass kein WV gewählt worden ist.
Wie kann das angehen?
Unabhängig davon gibt es in Betrieben ohne BR KEINE Frist, innerhalb derer ein WV z.B. durch ein Arbeitsgericht eingesetzt werden muss bzw. das Arbeitsgericht zu bemühen ist.
Alternativen: Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft um Einsetzung eines WV bitten. Mind. drei AN sollten für dieses Amt bereit stehen.
Gibt es einen Gesamtbetriebsrat? Dann kann auch der den WV einsetzen.
Erstellt am 04.03.2015 um 19:55 Uhr von coldplay
Hallo,
auf der Wahlversammlung hat die Mehrheit sich gegen den Wahlvorstand ausgesprochen.
Die drei Initiatoren haben sich als einzige für den Wahlvorstand ausgesprochen. Es gab somit keine Mehrheit für den Wahlvorstand.
Es gibt keinen Gesamtbetriebsrat.
Wir überlegen nun in die Gewerkschaft einzutreten.
Erstellt am 04.03.2015 um 20:05 Uhr von Globus
Boah ist das lange her bei mir... ich hatte das irgendwie anders in Erinnerung - aber über die Jahre und das einfache Wahlverfahren bei mir nie zutraf, kann es auch sein, dass ich mich nie wirklich damit befasst habe... aber mir liegt an, dass...
Erstellt am 04.03.2015 um 22:32 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppel)
"Alternativen: Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft um Einsetzung eines WV bitten."
Muss die Gewerkschaft nicht auch über das Arbeitsgericht gehen?
Erstellt am 05.03.2015 um 06:56 Uhr von Coldplay