Erstellt am 24.02.2015 um 21:30 Uhr von nicoline
Gux du § 37 Abs. 6 BetrVG
Erstellt am 24.02.2015 um 21:42 Uhr von Magicbox
Erstellt am 24.02.2015 um 23:08 Uhr von Moreno
Erstellt am 24.02.2015 um 23:16 Uhr von Magicbox
Erstellt am 25.02.2015 um 09:29 Uhr von gironimo
Aber unterscheide zwischen 37.6 und 37.7 BetrVG.
Es handelt sich um zwei paar Schuhe.
der 37.6 räumt das Recht ein, die ERFORDERLICHEN Schulungen zu belegen. Erforderlich ist es, wenn der BR es so beschließt. Eine Begrenzung auf Tage oder Wochen pro Jahr gibt es NICHT.
der 37.7 räumt jedem BR-Mitglied ein, von sich aus und nach persönlichen Entscheidung zusätzlich zu den Ansprüchen aus dem 37.6, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Diese sind nach Wochen limitiert. Die Schulungen müssen anerkannt sein (vom zuständigen Ministerium).
Also nicht 37.6 und 37.7 zusammenwerfen.
Erstellt am 25.02.2015 um 15:47 Uhr von Magicbox
Erstellt am 26.02.2015 um 22:50 Uhr von Moreno
Am besten mit einem BR 1 Seminar anfangen dann sollten alle Wissenslücken gestopft sein :-)
Erstellt am 27.02.2015 um 04:04 Uhr von Globus
"Am besten mit einem BR 1 Seminar anfangen dann sollten alle Wissenslücken gestopft sein :-)"
Mit nur einem BR 1 Seminar? Echt?
Erstellt am 27.02.2015 um 04:33 Uhr von Snooker
Herr Globus, um diese Uhrzeit :-)
Mit fehlenden Wissenslücken waren bestimmt nur die um Seminare und deren Anzahl an besuchen im Jahr gemeint.
Erstellt am 27.02.2015 um 07:26 Uhr von Globus
Hmmm, das steht da aber nicht...
Erstellt am 27.02.2015 um 07:47 Uhr von nicoline
Und im Unterschied zu Schulungen nach 37.6 gibt es für 37.7 grundsätzlich zunächst mal nur eine bezahlte Freistellung. Die Seminar- und Fahrkosten werden nur unter bestimmten Umständen erstattet.
Erstellt am 27.02.2015 um 07:53 Uhr von moreno
@Globus die Frage war doch wie viel Schulungstag stehen mir im Jahr als BR zu und diese Frage sollte doch nun wirklich nach dem Besuch von einem BR1 Seminar geklärt sein!
Erstellt am 27.02.2015 um 12:51 Uhr von Holterdiepolter
Dann schreibt man aber „diese“ und nicht „alle“!
Erstellt am 27.02.2015 um 12:51 Uhr von Globus
Jepp, dann hättest du aber genau genommen schreiben müssen: "Am besten mit einem BR 1 Seminar anfangen dann sollte zumindest diese Wissenslücke gestopft sein :-)"
Erstellt am 27.02.2015 um 13:16 Uhr von Holterdiepolter
Hey Snooker, Du bist doch hoffentlich nicht süchtig nach diesem Forum und machst dort vor jedem Start immer erst einmal Lugilugi? Oder bist Du auch einer von denen, die den ganzen Tag über, das Sichtfeld mit einem Schlappi verdecken. Und das schon frühmorgens bei nachtschlafender Zeit.
Erstellt am 27.02.2015 um 13:33 Uhr von Snooker
Ne Du Poltergeist, wenn ich fahre dann läuft über mein Läppi nur mein LKW Navigationsprogramm. Wenn so wie jetz meine 9 oder 11 Std. Ruhezeit ansteht muss man sich halt schon beschäftigen; außer schlafen und mit Familie telefonieren. Und da habe ich nicht nur das Fenster hier auf, sondern auch fb mit ne´m Spiel wo ich mit anderen auch noch Admin bin. Die Welt in einem LKW ist nun mal begrenzt. Reicht Dir das aus kleiner Page?
Erstellt am 27.02.2015 um 13:43 Uhr von Holterdiepolter
Merkwürdig, ich dachte immer, dass das Innere eines Fahrerhauses als ein Raum oder auch Celle betrachtet wird. Was ist das denn für eine Welt, dass sie auch in ein Fahrerhaus passt?
Und wieso jetzt Ruhezeit? Vernünftige Leute sind jetzt bereits Zuhause oder mindestens auf den Weg dahin.
Erstellt am 27.02.2015 um 13:58 Uhr von Snooker
*Und wieso jetzt Ruhezeit? Vernünftige Leute sind jetzt bereits Zuhause oder mindestens auf den Weg dahin.*
Nicht nur dieser Satz, sondern dein ganzer letzter Thraed sagt mir das du von der Materie Brufskraftfahrer keinen blassen schimmer zu haben scheinst.
Ein Kraftfahrer kann in der Woche bis zu 56 Stunden und in zwei aufeinander folgenden Wochen bis zu 90 Stunden Lenkzeit haben. Sagt Dir die Rechnung 3x9 und 2x10 Stunden fahrzeit was, oder bis zu 60 Stunden Arbeitszeit. Und nu rechne mal, wir haben Freitag nachmittag kurz vor 14:00 uhr. Aber wenn es Dich beruhigt Ich warte nur noch1-2 Std. bis der Rest meiner zu fahrenden Ware eintrifft. Dann sattel ich auf und bin 1,5 Stunden später zu hause.
Erstellt am 27.02.2015 um 14:41 Uhr von Holterdiepolter
Brufskraftfahrer kenne ich nicht!
Thraed auch nicht!
Was soll das denn sein?
Und WAS machst Du? „Dann sattel ich auf“ Worauf Sattelst Du auf? Mmh? Seit wann haben denn auch Pferde ein Fahrerhaus? Arme Tierchen sind das, sach ich nur!
Übrigens! Deine Satzzeichen Tasten müssen vertauscht sein. Die Schiftaste hängt wohl auch. Äh, meine natürlich die Shift Taste!
Ach übrigens!
Sitze gerade auf einer kalten Parkbank und tickere über meinen alten Schlappi, den meine wackeligen Beinchen gerade noch so halten können, dass die einzelnen Buchstaben nicht vollends zu einem durchgehenden Salat werden.
Erstellt am 27.02.2015 um 17:13 Uhr von Magicbox