Erstellt am 03.08.2006 um 14:16 Uhr von tramdriver
Ich würde mich nicht auf sowas einlassen, man beschneidet sich als BR auf diese Weise nur selbst Recht. Schulungen werden sowieso nur dann besucht, wenn sie erforderlich sind und warum sollte man auf erforderliche Schulungen verzichten?
Erstellt am 03.08.2006 um 15:47 Uhr von wölfchen
Ich kann tramdriver nur zustimmen. Stell Dir mal vor, Ihr habt Euer ausgehandeltes Kontingent ausgeschöpft und plötzlich soll irgendwas im Betrieb passieren, worauf Ihr nicht vorbereitet wart und dann Null- Möglichkeit sich zu schulen!
Also Hände weg von Kontigentierungen!
Erstellt am 03.08.2006 um 16:14 Uhr von Mona-Lisa
@pit47,
war die BV eure Idee, oder kam der AG auf diesen Trichter?
Erstellt am 03.08.2006 um 16:22 Uhr von Lotte
Solch eine BV kommt einer Budgetierung gleich.
Dies könnte unter § 119 BetrVG fallen, wenn es zu solch einer BV kommt. Und ihr macht Euch ggf einer Pflichtverletzung schuldig.
Erstellt am 03.08.2006 um 17:59 Uhr von Kölner
Erstellt am 04.08.2006 um 07:13 Uhr von pit47
@ Mona-Lisa,
dieses wurde im BR diskutiert, weil dadurch Querelen mit dem AG vermindert werden sollten, wegen Erforderlichkeit der Schulungen. Bei konkreten Anlässen könnte die Anzahl der Tage überschritten werden.
Erstellt am 04.08.2006 um 08:55 Uhr von Kölner
@pit47
Vielleicht müssen die "Querelen mit dem AG" erst einmal so richtig ausgeräumt werden, damit sich der BR nicht weiter gängeln lässt!
Erstellt am 04.08.2006 um 09:07 Uhr von Lotte
man könnte sich zu diesem Thema ja mal gemeinsam schulen lassen ;-)
Erstellt am 04.08.2006 um 09:19 Uhr von pit47
@ all,
schönen Dank für die Antworten.
Ich werde dem BR vorschlagen keine BV zu diesen Thema zu entwerfen. Mit der Ausräumung der Querelen ist wohl die Einigungsstelle und/oder Beschlussverfahren beim Arb.Gericht gemeint (@Kölner).
Dafür bekomme ich in unseren BR keine Mehrheit, die Tauben wollen keine Konfontation mit dem AG.
Erstellt am 04.08.2006 um 09:20 Uhr von Kölner
@pit47
Keine Einigungsstelle eher ein Beschlussverfahren.