Arbeitnehmer aus Ungarn sollen längerfristig nach Deutschland kommen
Hallo an alle die mich Lesen! Ist der Betriebsrat Mitbestimmungspflichtig, wenn Arbeitnehmer aus Ungarn längerfristig (ca 6Monate) nach Deutschland kommen sollen, um hier zuarbeiten (Ungarn ist ein Tochter).Wie ist das mit den Mindestlöhnen? Oder werden diese Behandelt wie Arbeitnehmer einer Zeitarbeitfirma? Kann mir da einer von Euch Auskunft geben?
Vielen Dank im Vorraus Oberron
Community-Antworten (1)
24.02.2015 um 16:10 Uhr
Natürlich sind es Arbeitnehmer und Ihr behandelt sie wie eine Einstellung (§ 99 BetrVG). Und sie haben den Anspruch auf Gehalt, wie jeder andere, der diesen Job macht.
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