Erstellt am 20.02.2015 um 14:05 Uhr von martinez
Hi,
in extrem fällen § 23 BetrVG mal anschauen.
ansonsten 2018 einen neuen BR Wählen.
Wie du schon sagst GEW einschalten.
ansonsten wenns ganz schlimm ist würde ich mit deinem AG dieses Problem besprechen, der könnte hier für Abhilfe sorgen.
Im normalfall wirst du zum Zeitpunkt des "Mobbings" nicht vom BRM gemobbt sondern von dem Mitarbeiter der Ehrenamtlich sein BR Amt erfüllt.
Eventuell mal eine offizielle Beschwerde beim BRV einreichen über das "Mobbende" BRM
Gruß
Erstellt am 20.02.2015 um 14:07 Uhr von Kölner
Vorsicht mit dem Begriff mobbing. Die unwissenden verwenden ihn leider inflationär. Das ist oft ein Schlag ins Gesicht eines wirklichen mobbingopfers.
Erstellt am 20.02.2015 um 14:23 Uhr von Pjöööng
Zitat (martinez):
"Eventuell mal eine offizielle Beschwerde beim BRV einreichen über das "Mobbende" BRM"
Du meinst § 85 BetrVG?
Erstellt am 20.02.2015 um 14:34 Uhr von martinez
Nicht direkt, ich denke wenn es sich um ein einziges BRM handelt wo MA runter macht könnte es hilfreich sein dies ans Gremium weiter zu reichen(Beschwerde), damit diese das Problem in der nächsten Sitzung ansprechen können und eventuell den MA anhören und beide Parteien ihre Sicht der Dinge Schildern zu können.
Muss ja nicht immer gleich ein § dahinter stecken in der gelebten Praxis.
Vielleicht wird so ja direkt abhilfe geleistet.
Erstellt am 20.02.2015 um 14:44 Uhr von Pjöööng
Also eine "offzielle" Beschwerde die nirgendwo geregelt ist?
Erstellt am 20.02.2015 um 14:52 Uhr von martinez
Ich korrigiere mich:
geh zum BRV und sprich dieses Problem an und bitte um Hilfe gegen dieses vorgehen gegen dich.
Dies war allerdings nur 1 Variante die ich vorgeschlagen hab..
Mach doch einfach einen besseren Vorschlag nach Vorschrift wo dann auch alles geregelt ist und mit § abgesichert..
Oh mann echt...
Warum einfach wenns auch kompliziert geht!!
Erstellt am 20.02.2015 um 14:55 Uhr von Pjöööng
Dann schreib das nächste Mal doch einfach was Du meinst. Wenn mich hier jemand fragt wie er zur Donau kommt, kann ich ihm schließlich auch nicht antworten, er solle immer nach Norden fahren.
Erstellt am 20.02.2015 um 15:21 Uhr von Kölner
Lebst du soweit im Süden, pjöööng?
@martinez
Pjöööngs Frage war schon sehr konkret und überhaupt nicht kindisch. Demnach fehlt immer noch ne Antwort von Dir, die mich auch interessiert.
Erstellt am 20.02.2015 um 15:31 Uhr von gironimo
Jedenfalls ist der GBR oder KBR kein übergeordnetes Gremium. Es sind Gremien mit anderen Zuständigkeiten
Erstellt am 20.02.2015 um 15:49 Uhr von Parkbank
Also zum mobbing, da der MA vom Chef und BR kalt gestellt wurde.
Und der BRV zufällig den Posten des kaltgestellten MA und ein anderes BRM
ganz zufällig von TZ auf VZ gekommen ist, obwohl die PK zu hoch sind.
Kann man mobbing sagen. § 23 da ist nicht schlecht und § 119 ist auch
Nicht schlecht. Vielleicht gibt es aber noch eine bessere Lösung.
Betrieb wechseln, kimmt nicht in Frage.
Erstellt am 20.02.2015 um 15:54 Uhr von Snooker
Wer steht über dem BR ?
Das Gesetz und der Gesetzgeber.
@Parkbank
Was Du da in Antwort 10 beschreibst hat nicht im geringstem mit mobbing zu tun. Hier höchstens mit fehlender Stellenausschreibung.
Erstellt am 23.02.2015 um 08:30 Uhr von martinez
@ Pjöööng
was laberst du da??
habe ihm 4-5 verschieden Wege aufgezeigt und du hängst dich an dem Wort ordentliche Beschwerde auf!?
Sorry aber dies ist kein Forum von Rechtsanwälten, da wo jedes einzelne Wort auf die Waage gelegt wird oder verdreht wird.
Denke der fragende wird's verstanden haben was ich ihm sagen wollte und das sollte reichen.
und ich habe geschrieben was ich meine, wusste nicht das ich mich bei einem anderen Forumsmitglied über einzelne Worte rum ärgern muss..
Sorry bin kein Anwalt und will ich auch gar nicht sein. ich gebe hier meine Meinung bzw. Wissen nach bestem Gewissen weiter und wenn etwas nicht stimmt kann mich gerne einer verbessern(sachlich).allerdings nicht klugscheißern!
Ich bin nicht allwissend und werde bestimmt auch den ein oder anderen Fehler in meiner BR- Laufbahn machen(so was ist menschlich).
Und wenn ich einen mache und verbessert werde, hab ich selbst gleich wieder was gelernt. bin da nicht so wie manch andere wo sich dann einfach die Sätze so auslegen damit sie doch wieder ins recht kommen.
aber vielen Dank für dein aufmerksam machen von etwas, wo den Fragesteller extrem weiter bringt und er sich bestimmt schon fragte was mich zu diesem Wort bewegte.
In diesem Sinne....Vielen Dank für die Aufklärung
PS: Natürlich kannst du sagen, immer nach Norden wenn dich einer nach dem Weg zur Donau frägt! Natürlich nur wenn die Donau nördlich von dir liegt.
Die falsche Antwort wäre immer nach Süden.
Erstellt am 23.02.2015 um 08:42 Uhr von Kölner
@Martinez
Ich versuch's mal...
Man kann/muss immer wieder feststellen, dass hier Antworten gegeben werden, die z.B. unkorrekt sind oder eben nicht dazu auffordern, etwas selbständig (wie ich das sehr oft postuliere) nachzuschlagen.
Man kann natürlich immer schreiben, was man denkt oder fühlt - man läuft dann aber Gefahr, dass die Gefühle oder das eigene Gedankengut als falsch entlarvt werden und man dann korrigieren muss, um z.B. einen TE nicht ins offene Messer laufen zu lassen.
Deine Antwort(en) waren leider so unspezifisch, dass man sich hätte alles denken können; Richtiges und Falsches. Demnach kann ich Pjöööngs Nachfrage sehr gut verstehen - Deine Aufregung darüber allerdings sehr viel weniger.
Erstellt am 23.02.2015 um 10:04 Uhr von Pjöööng
martinez,
ausgerechnet von Dir der Vorwurf des "Laberns"? Faszinierend!
Erstellt am 23.02.2015 um 10:42 Uhr von martinez
@Kölner
dann lass mal hören was an meinen Antworten so unspezifisch war!
kann ja jeder in den raum schmeißen so was.
Ja ausgerechnet von mir, Richtig!
lass mich hier nicht unterdrücken von solchen Leuten ganz einfach!!
Erstellt am 23.02.2015 um 10:52 Uhr von Kölner
@martinez
'lass mich hier nicht unterdrücken von solchen Leuten ganz einfach!!' - das will ja auch niemand. In der Regel unterdrückt man sich schon selbst, indem man das Gefühl hier so benennt.
Egal.
Unspezifisch war (Zitat): "Eventuell mal eine offizielle Beschwerde beim BRV einreichen über das "Mobbende" BRM"
Daraufhin kamen Nachfragen, u.a. von Pjöööng, ob Du § 85 BetrVG gemeint haben könntest.
Das hast Du dann korrigiert in "geh zum BRV und sprich dieses Problem an und bitte um Hilfe gegen dieses vorgehen gegen dich."
Du hast jetzt geschrieben, dass Pjöööng "labert" und hast Dich entschuldigt, dass Du nicht alles weisst. O-Ton: "(Ich bin nicht allwissend und werde bestimmt auch den ein oder anderen Fehler in meiner BR- Laufbahn machen(so was ist menschlich).".
Jau. Ich habe daraufhin meinen Versuch gestartet, Dir zu erklären, warum z.B. Pjöööng so reagiert, wie er reagiert.
Erstellt am 23.02.2015 um 11:18 Uhr von martinez
OOhhh mein Gott...
Süß wo ihr Ansätze sucht mich zu korrigieren oder ähnliches.
Wie gesagt, da hab ich mehr erwartet von dir.
beim nächsten mal kannst auch gerne die Rechtschreibfehler und Groß-Kleinschreibung plus Kommasetzung korrigieren, wenn sonst nichts findest *lach*
aber bitte nicht wieder § zitieren und völlig falsch auslegen ;)