Unfall-Anzeige
Hallo Leute.
Muss der BRV eine Unfallanzeige Unterzeichnen oder reicht ein Mitglied des BR. Oder ist es zwingend Nötig das es der BRV macht ?
Community-Antworten (15)
20.02.2015 um 14:59 Uhr
Hi,
Der BRV ist das Organ nach außen wo das Gremium Vertritt und Dokumente im Namen des Gremiums Unterzeichnet.
Also nur vom BRV bzw. stelli bei Verhinderung.
Gruß
20.02.2015 um 15:11 Uhr
Das ist nicht gefordert und somit eine falsche Antwort, martinez. Zu deiner Erbauung könnte dir § 193 abs 5 SGB VII dienen. Dort ist vom BR die Rede. Und bei einer Anzeige muss der Name des BRM genannt sein, das unterschrieben hat.
20.02.2015 um 15:20 Uhr
Jo! Da steht "Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen."
Der "Betriebsrat" ist das Gremium, sind einzelne Personen aus dem Betriebsrat gemeint, so wird von "Betriebsratsmitgliedern" geredet.
Wie unterzeichnet jetzt ein Gremium? Indem irgendein Mitglied des Gremiums unterzeichnet? Oder indem alle Mitglieder des Gremiums unterzeichnen? Oder indem ein vom Gremium besonders beauftragtes Mitglied unterzeichnet?
Mir ist im Falle des Betriebsrates nur die letzte Möglichkeit bekannt.
20.02.2015 um 15:24 Uhr
Also doch vom BRV.
sofern kein anderes Mitglied vom Gremium extra abbestellt wurde um Unfallanzeigen zu Unterschreiben.
20.02.2015 um 16:34 Uhr
BR heißt im Gesetz immer Gremium - vertreten durch den BRV.
Allerdings könnte der BR auch per Beschluss bestimmte Mitglieder für bestimmte Aufgaben bestimmen und Ihnen auch entsprechende Kompetenzen zuordnen.
20.02.2015 um 16:46 Uhr
Dann wäre Antwort 2 ja ohne Sinn ond Verstand ? Nu bin ich aber geplättet.
20.02.2015 um 16:57 Uhr
Snooker, du wirst verstehen, wenn ich nicht auf dich und deine Äußerung eingehe. Nimm pjöööngs Antwort. Sie ist tatsächlich noch richtiger als meine. Der BRV oder stellv BRV sind auf keinen Fall stets und immer automatisch die Unterzeichner einer Unfallanzeige. Das solltest auch du noch wissen. Im Zweifel sähe ich sogar einen Beschluss gefordert...
20.02.2015 um 17:02 Uhr
Dem würde ich nie Wiedersprechen.
20.02.2015 um 17:06 Uhr
WIDERspreche halt weniger oft, dann ist allen geholfen. Und Antwort 6 würde dann ins reich der Fabeln eingehen!?
20.02.2015 um 17:20 Uhr
Nun mal ehrich,würde ich denn jemals wiedersprechen ? Bestenfalls lege ich doch nur ne andere Sichtweise dar. Und was soll Antwort 6 in deinem Archiv ? verwundertgugg.
20.02.2015 um 17:46 Uhr
Hallo ,
nun sehe ich es so................
Wen der BRV verhindert ist sollte der Steli... unterschreiben, sehe ich das richtig.
Es sei den es wird ein Beschluss gefaßt das jemand anderes , hier z.b. das BRM im Büro
unterschreiben darf.
Würde ja Sinn machen.
Oder man schreibt das Passus in die Geschäftsordnung , oder wäre das total falsch
20.02.2015 um 18:45 Uhr
Davon einmal abgesehen, dass pjöööngs Antwort wirklich richtig ist und nur einen Schluss, den gironimo auch korrekt getroffen hat, zulässt, ist es eine Frechheit zu behaupten, dass auch dieser Müll: „Sie ist tatsächlich noch richtiger als meine.“, auch richtig sein soll. Wenn das jetzt nach dem Motto „Frechheit siegt“ sein soll, war es wohl ein dämliches Eigentor.
20.02.2015 um 18:55 Uhr
@Schnuckelkölner Datt sieshste genau richtig, oder glaubst Du er würde jemals zu geben das er total in die S C H und hinten E gepackt hat.
@frischlinge Um beim Ernst zu bleiben. Ein BR kann beliebig eine Reihenfolge fest setzen; solange die sdurch Beschluss geschieht. Dazu Bedarf es keine Geschäftsordung. Handhabt ihr das so, seit ihr im grünen Bereich.
20.02.2015 um 19:16 Uhr
Kölner und snooker - trefft Euch doch einfach mal auf halben Wege und sprecht Euch aus.
Frischlinge: So wie in Antwort 11 ist es richtig.
20.02.2015 um 20:30 Uhr
wischwasch Das ist ja das Problem das wir und auch privat kennen. Lach
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