Erstellt am 20.02.2015 um 13:59 Uhr von martinez
Hi,
Der BRV ist das Organ nach außen wo das Gremium Vertritt und Dokumente im Namen des Gremiums Unterzeichnet.
Also nur vom BRV bzw. stelli bei Verhinderung.
Gruß
Erstellt am 20.02.2015 um 14:11 Uhr von Kölner
Das ist nicht gefordert und somit eine falsche Antwort, martinez.
Zu deiner Erbauung könnte dir § 193 abs 5 SGB VII dienen. Dort ist vom BR die Rede. Und bei einer Anzeige muss der Name des BRM genannt sein, das unterschrieben hat.
Erstellt am 20.02.2015 um 14:20 Uhr von Pjöööng
Jo! Da steht "Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen."
Der "Betriebsrat" ist das Gremium, sind einzelne Personen aus dem Betriebsrat gemeint, so wird von "Betriebsratsmitgliedern" geredet.
Wie unterzeichnet jetzt ein Gremium? Indem irgendein Mitglied des Gremiums unterzeichnet? Oder indem alle Mitglieder des Gremiums unterzeichnen? Oder indem ein vom Gremium besonders beauftragtes Mitglied unterzeichnet?
Mir ist im Falle des Betriebsrates nur die letzte Möglichkeit bekannt.
Erstellt am 20.02.2015 um 14:24 Uhr von martinez
Also doch vom BRV.
sofern kein anderes Mitglied vom Gremium extra abbestellt wurde um Unfallanzeigen zu Unterschreiben.
Erstellt am 20.02.2015 um 15:34 Uhr von gironimo
BR heißt im Gesetz immer Gremium - vertreten durch den BRV.
Allerdings könnte der BR auch per Beschluss bestimmte Mitglieder für bestimmte Aufgaben bestimmen und Ihnen auch entsprechende Kompetenzen zuordnen.
Erstellt am 20.02.2015 um 15:46 Uhr von Snooker
Dann wäre Antwort 2 ja ohne Sinn ond Verstand ? Nu bin ich aber geplättet.
Erstellt am 20.02.2015 um 15:57 Uhr von Kölner
Snooker, du wirst verstehen, wenn ich nicht auf dich und deine Äußerung eingehe. Nimm pjöööngs Antwort. Sie ist tatsächlich noch richtiger als meine.
Der BRV oder stellv BRV sind auf keinen Fall stets und immer automatisch die Unterzeichner einer Unfallanzeige. Das solltest auch du noch wissen. Im Zweifel sähe ich sogar einen Beschluss gefordert...
Erstellt am 20.02.2015 um 16:02 Uhr von Snooker
Dem würde ich nie Wiedersprechen.
Erstellt am 20.02.2015 um 16:06 Uhr von Kölner
WIDERspreche halt weniger oft, dann ist allen geholfen. Und Antwort 6 würde dann ins reich der Fabeln eingehen!?
Erstellt am 20.02.2015 um 16:20 Uhr von Snooker
Nun mal ehrich,würde ich denn jemals wiedersprechen ? Bestenfalls lege ich doch nur ne andere Sichtweise dar. Und was soll Antwort 6 in deinem Archiv ? verwundertgugg.
Erstellt am 20.02.2015 um 16:46 Uhr von frischlinge
Hallo ,
nun sehe ich es so................
Wen der BRV verhindert ist sollte der Steli... unterschreiben, sehe ich das richtig.
Es sei den es wird ein Beschluss gefaßt das jemand anderes , hier z.b. das BRM im Büro
unterschreiben darf.
Würde ja Sinn machen.
Oder man schreibt das Passus in die Geschäftsordnung , oder wäre das total falsch
Erstellt am 20.02.2015 um 17:45 Uhr von Schnuckelkölner
Davon einmal abgesehen, dass pjöööngs Antwort wirklich richtig ist und nur einen Schluss, den gironimo auch korrekt getroffen hat, zulässt, ist es eine Frechheit zu behaupten, dass auch dieser Müll: „Sie ist tatsächlich noch richtiger als meine.“, auch richtig sein soll. Wenn das jetzt nach dem Motto „Frechheit siegt“ sein soll, war es wohl ein dämliches Eigentor.
Erstellt am 20.02.2015 um 17:55 Uhr von Snooker
@Schnuckelkölner
Datt sieshste genau richtig, oder glaubst Du er würde jemals zu geben das er total in die S C H und hinten E gepackt hat.
@frischlinge
Um beim Ernst zu bleiben. Ein BR kann beliebig eine Reihenfolge fest setzen; solange die sdurch Beschluss geschieht. Dazu Bedarf es keine Geschäftsordung. Handhabt ihr das so, seit ihr im grünen Bereich.
Erstellt am 20.02.2015 um 18:16 Uhr von wischwasch
Kölner und snooker - trefft Euch doch einfach mal auf halben Wege und sprecht Euch aus.
Frischlinge:
So wie in Antwort 11 ist es richtig.
Erstellt am 20.02.2015 um 19:30 Uhr von Snooker
wischwasch
Das ist ja das Problem das wir und auch privat kennen. Lach