Erstellt am 17.02.2015 um 09:56 Uhr von metallica
Normalerweise das Gleiche wie in allen repräsentativen demokratischen Systemen: Programm erstellen und in den Wahlkampf ziehen (zur nächsten Wahl).
Erstellt am 17.02.2015 um 10:00 Uhr von Lebbensretter
Gibt es die möglichkeit einen Misstrauensantrag zu stellen und dann bei erfolg neue Wählen zu lassen?
Erstellt am 17.02.2015 um 10:26 Uhr von Moreno
Nein so einfach ist das nicht! Les Dir doch mal den Paragraf 23 BetrVG durch.
Erstellt am 17.02.2015 um 10:37 Uhr von martinez
Servus,
Stell dich nächstes mal selbst zur Wahl und mach es besser.
hier hört man keine groben Verstöße raus aus deiner Schilderung, also wirst du wenig Erfolg haben.
Schalte gegebenfalls mal die GEW ein und such dir da rat, die erreichen hier eventuell ein umdenken des BR oder geben ihm die nötige Rückendeckung.
Manche BR sind leider mehr AG lastig und ducken sich weg, oder halten dem druck nicht stand und die anderen setzen sich ordentlich ein für die AN.
Wenn ein BR eher AG freundlich ist dann ändert dies bei der nächsten Wahl.
Eventuell hilft hier auch ein Gespräch mit dem BR.
ansonsten hast du noch die Möglichkeit dies in der nächsten Betriebsversammlung vor versammelter Mannschaft anzusprechen, das könnte am ehesten ziehen!
Bei wirklich groben Verstoß §23 BetrVG mal anschauen.
Gruß