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Personalausschuss bilden

B
brverdi
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in der Letzten BR Sitzung über Probleme mit Einstellungen von MA gesprochen,da wir gemerkt haben ,kein wissen zu haben wo neue und zu welchen Konditionen sie eingestellt werden sollen.Einen Antrag auf einen Personalausschuss zu bilden.Was ist dabei zu beachten ?

Wir sind ein 1000 MA im Wachgewerbe.

Wollten es in der letzten BR Sitzung Beschließen ,dabei wurde uns gesagt ,wir müssen da alle BRM dabei sein.Aber der eine oder der andere fehlt dann doch.Letztlich waren wir statt 13 eben nur 12 BRM.

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Community-Antworten (5)

M
martinez

11.02.2015 um 15:01 Uhr

schau dir doch mal den §99 BetrVG an

Wie groß seit ihr denn das ihr gleich einen Personalauschuss bilden wollt?

Und wo wollt ihr dies beantragen? wenn dann beschließt ihr sowas.

D
Dezibel

11.02.2015 um 16:02 Uhr

dabei wurde uns gesagt ,wir müssen da alle BRM dabei sein. Großer Quatsch! Verhinderte Mitglieder - da wird ein Ersatzmitglied geladen und wenn die alle sein, dann ist das eben so, dann sein ihr beim Beschluss einer weniger. Solange ihr mehr als die Hälfte beim Beschluss seid, dann gilt der.

B
brverdi

11.02.2015 um 16:13 Uhr

Danke Dezibel, wegen des Ersatzmitglied, geht aber nicht an den Tag der Sitzung,wenn BRM nicht kommt.

O
outofmemory

11.02.2015 um 19:41 Uhr

Einen Personalauschuss könnt Ihr natürlich einsetzen. Er ist halt eine Ausschuss nach §28 BetrVG. Für die Wahl des Ausschusses müssen dreiviertel der Betriebsratsmitglieder stimmen. (Verweis auf §27 BertVg Abs.1 Sätze 3-5 aus §28 BertVG) D.h. in deinem Konkreten Fall müssten 10 dafür Stimmen und dann anschließend die Mitglieder gewählt werden. Auch wenn nur 12 Mitglieder anwesend sind, kann ein derartiger Beschluss plus nachgelagerten Wahlen durchgeführt werden. Praktisch reichen 10 BRM, sofern sich alle einig sind. :-)

B
brverdi

11.02.2015 um 19:52 Uhr

Vielen Dank Euch ,Ihr seid sehr Empfehlenswert.Schön das es Euch gibt.

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