Erstellt am 11.02.2015 um 14:01 Uhr von martinez
schau dir doch mal den §99 BetrVG an
Wie groß seit ihr denn das ihr gleich einen Personalauschuss bilden wollt?
Und wo wollt ihr dies beantragen?
wenn dann beschließt ihr sowas.
Erstellt am 11.02.2015 um 15:02 Uhr von Dezibel
> dabei wurde uns gesagt ,wir müssen da alle BRM dabei sein.
Großer Quatsch!
Verhinderte Mitglieder - da wird ein Ersatzmitglied geladen und wenn die alle sein, dann ist das eben so, dann sein ihr beim Beschluss einer weniger.
Solange ihr mehr als die Hälfte beim Beschluss seid, dann gilt der.
Erstellt am 11.02.2015 um 15:13 Uhr von brverdi
Danke Dezibel, wegen des Ersatzmitglied, geht aber nicht an den Tag der Sitzung,wenn BRM nicht kommt.
Erstellt am 11.02.2015 um 18:41 Uhr von outofmemory
Einen Personalauschuss könnt Ihr natürlich einsetzen. Er ist halt eine Ausschuss nach §28 BetrVG. Für die Wahl des Ausschusses müssen dreiviertel der Betriebsratsmitglieder stimmen. (Verweis auf §27 BertVg Abs.1 Sätze 3-5 aus §28 BertVG)
D.h. in deinem Konkreten Fall müssten 10 dafür Stimmen und dann anschließend die Mitglieder gewählt werden. Auch wenn nur 12 Mitglieder anwesend sind, kann ein derartiger Beschluss plus nachgelagerten Wahlen durchgeführt werden. Praktisch reichen 10 BRM, sofern sich alle einig sind. :-)
Erstellt am 11.02.2015 um 18:52 Uhr von brverdi
Vielen Dank Euch ,Ihr seid sehr Empfehlenswert.Schön das es Euch gibt.