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Gründung Personalausschuss 7er Gremium

N
NiedersachsenBR
Jan 2021 bearbeitet

Hallo an alle BR Kollegen,

wir sind ein Betrieb mit 150 MA und einem 7er Gremium. Wir kommen in unseren Sitzungen bei einem Thema zu keiner Einigung. Da könnt ihr uns vielleicht Fachkundig helfen. Unser BRV möchte ein Personalausschuss mit selbständiger Entscheidung ins Leben rufen.

Nach 27 BetrVG können wir kein BAS Gründen, Begründung kein 9er Gremium. Nach 28 BetrVG können wir Ausschüsse Bilden (mehr als 100 MA). Aber können wir diesem Personalausschuss auch die Handlungsvollmacht zur selbständigen Entscheidung übertragen?

Da streiten wir uns, weil der 28er auch sagt. Ist ein BAS gebildet, kann der BR dem Ausschuss Aufgaben zur selbständigen Entscheidung übertragen.

Wer kann uns da Mal Fachkundig Hilfestellung geben.

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

21.01.2021 um 09:47 Uhr

Aber ihr habt nun mal keinen Betriebsausschuss. Also bleibt es dabei:Keine Entscheidungshoheit.

W
wdliss

21.01.2021 um 09:50 Uhr

§28 BetrVG: "(1) Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 entsprechend. Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; § 27 Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."

bei mehr als 100 AN: "bestimmte Aufgaben übertragen" bei BAS: "Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen" d.h. in eurem Fall: ihr könnt zwar einen Personalausschuß gründen, dieser darf aber nur vorbereitend wirken. Beschlüsse fassen darf nur der gesamte BR.

N
NiedersachsenBR

21.01.2021 um 09:54 Uhr

Danke für eure Antworten, genauso sehe und lese ich das auch! Nur unser BRV nicht! Dieser denkt, erstellen wir eine Arbeitsgruppe mit Handlungsvollmacht!

E
enigmathika

21.01.2021 um 10:44 Uhr

Ich stimme ganz klar wdliss zu.

"Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen"

und

"Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss."

Ihr könnt zwar Ausschüsse bilden, aber da Ihr keinen Betriebsschuss bilden dürft, ihnen keine Aufgaben zur selbsständigen Erledigung übertragen.

B
BRHamburg

21.01.2021 um 13:24 Uhr

Aber in den Ausschüssen kann schon sehr viel Arbeit erledigt werden. So kann man z. B schon mit Mitarbeitern reden wenn es um Versetzungen oder auch Kündigung geht. In den BR Sitzung kann man dann von den Gesprächen berichten.

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