W.A.F. LogoSeminare

Wahltermin nach Rücktritt BR-Mitglied

M
MrMOON
Nov 2016 bearbeitet

Hi @ll,

wir haben das gleiche Problem wie 2 Postings weiter unten "Oberschwester".

Ein 7er-Gremium ohne Ersatzmitglied ist nach Rücktritt eines BR-Mitglieds seit dem 04.02.15 nur noch zu sechst.

Gem §13 Abs 2 BetrVG müssen wir neu wählen und haben dies bereits unserem Geschäftsführer mitgeteilt.

Es stellt sich die Frage:

Wann muss SPÄTESTENS gewählt werden?

Unsere eigentliche "Amtszeit" endet im Mai 2018

DANKE für eure Hilfe

1.64304

Community-Antworten (4)

G
gironimo

05.02.2015 um 10:58 Uhr

Im Gesetz steht nur, dass die Wahl unverzüglich einzuleiten ist.

Unverzüglich heißt - ohne schuldhaften Zögern. Aber das Verfahren dauert so lange, wie es dauert. Ihr bestellt also einen Wahlvorstand und wartet, bis dieser das Wahlergebnis bekannt gibt. So lange seit Ihr im Amt.

M
MrMOON

05.02.2015 um 11:28 Uhr

THX,

gibts da auch Urteile odgl. dazu?

Wir wollen bis Ende Mai gewählt haben - da würde es reichen wenn der Wahlvorstand ab Mitte März tätig wird.

Uns wäre dies wichtig, da unsere Personalleitung bislang immer mit im Wahlvorstand war (und dies auch so bleiben soll), sie aber bis Mitte März in Urlaub ist :-)

MrMOON

G
gironimo

05.02.2015 um 12:52 Uhr

Da mag es unzählige Urteile und dergleichen dazu geben. In den Kommentaren zum BetrVG Fitting, Däubler oder andere zum §§ 13, 21 und der WO findest bestimmt etwas dazu.

Aber wenn schon Eure Personalleiterin mit am Tisch sitzt, sollte die sich doch auskennen, oder müsst Ihr ihr das kleine Einmaleins erst beibringen.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Vielleicht reißt Euch niemand den Kopf ab, aber Ihr könnt doch schon einmal den WV bestellen (mit Ersatzleuten) und wenn die Personalleiterin wieder da ist, legt der Vorstand los. Vielleicht nutzt dann noch der eine oder andere der WV-Mitglieder die Zeit, ein Seminar zu belegen. Dann kann wenigstens niemand sagen, der WV hätte "schuldhaft gezögert".

P
Pjöööng

05.02.2015 um 14:44 Uhr

Zitat (MrMOON): "Uns wäre dies wichtig, da unsere Personalleitung bislang immer mit im Wahlvorstand war (und dies auch so bleiben soll)."

Eure Personalleitung ist nicht zufälligerweise Leitende Angestellte?

Ihre Antwort