Erstellt am 01.02.2015 um 09:08 Uhr von gironimo
Du solltest diesen Punkt mit der Gewerkschaft besprechen. Gemeinsam könntet Ihr eine Strategie besprechen. (Den Termin zur Versammlung kannst Du ja weitergeben).
Als erste Schritte könnten sich anbieten: Das Thema in einer Sitzung zur Sprache bringen und wenn dies nichts fruchtet auch an Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb denken.
Erstellt am 01.02.2015 um 11:20 Uhr von dummesGesicht
..den Punkt vor der nächsten BR-Sitzung auf die Tagesordnung setzen lassen und dann mit deinem 11-er Gremium besprechen. Die müssen doch alle eine Meinung dazu haben und dann könnt ihr euch alle austauschen.
Zu Deiner Aussage: Zusammenarbeit mit einer Gewerkschaft findet auch nicht statt: Du bist gewählter Arbeitnehmervertreter und kein gewählter Gewerkschaftsvertreter. Bei uns im Betrieb gibts drei Gewerkschaften, damit drei Lager und da ist Stress vorprogrammiert, weil die alle sehr unterschiedliche Interessen haben. Da solltest Du Dir überlegen, wie Du damit umgehst.
Erstellt am 01.02.2015 um 12:13 Uhr von Snooker
Wenn dort nicht folgender Haken wäre, wenn nur ein BRM diesen Punkt auf die nächste Tagesordung will.
Der Betriebsratsvorsitzende legt die Tagesordnung der Betriebsratssitzung nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Er entscheidet somit, welche Punkte auf die Tagesordnung kommen. Allerdings ist er verpflichtet, auf Antrag eines Viertels der Betriebsratsmitglieder, der Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeiter, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Arbeitgebers ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung zu setze
Erstellt am 01.02.2015 um 12:26 Uhr von nicoline
*Zusammenarbeit mit einer Gewerkschaft findet auch nicht statt (Einladung zur Betriebsversammlung wurde nicht übergeben) und " wird es mit dem Stellv. auch nicht geben". Wie sollte ein einzelnes BR-Mitglied vorgehen, welches ein Gewerkschaftsmitglied ist?*
Niemand MUSS Gewerkschaftsmitglied sein, um im BR Mitglied sein zu können und jeder, der kein Interesse an Gewerkschaftsarbeit hat, kann trotzdem ein guter BR sein. Allerdings hat das BetrVG eine ganz klare Vorgabe zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft.
§ 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
Dort steht nicht "hätte, könnte, sollte" sondern "arbeitet zusammen", das ist ziemlich deutlich und da hat der stell. BRV nicht zu entscheiden, ob es das mit ihm gibt oder nicht!
§ 46 Beauftragte der Verbände
(2) Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlungen sind den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Erstellt am 01.02.2015 um 15:02 Uhr von gamma
Danke für eure Meinung bezüglich der Gewerkschaft.
Aber ist der §27 ab Absatz 2 nicht genau so zwingend?
(2) Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat
kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder
Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss
von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2
und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben.
(3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf
den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.
Durch ausdrückliche bezugnahme in Absatz (3) auf einen BR mit neun Mitglieder besteht meiner Meinung nach diese möglichkeit für einen 11 köpfigen BR nicht. Abgesehen davon, das auch nichts auf den BRV oder seinen Stellvertreter übertragen wurde.
Erstellt am 01.02.2015 um 15:07 Uhr von nicoline
*Aber ist der §27 ab Absatz 2 nicht genau so zwingend?*
ja, ist er. Aber, wie schon erwähnt, beide Themen sollten in einer Sitzung angesprochen werden und wenn Du noch 2 Gleichdenkende hast, könnt ihr doch beantragen, dass das als TOP aufgenommen wird.