Erstellt am 25.01.2015 um 19:09 Uhr von Kölner
Wenn schon, dann eine komplette Sitzungsniederschrift des Monatsgespräches. Die BR-Sitzung sind separat zu werten und MÜSSEN auch protokolliert werden. Beim Monatsgespräch ist das eine KANN-Situation.
Erstellt am 25.01.2015 um 22:09 Uhr von Hartmut
Hallo Cameli, ich will mal woanders einhaken. Du sagst, dann verlässt er den Raum und wir fassen da, wo sinnvoll, Beschlüsse zu den Themen des vorherigen Gesprächs. Meinst du mit 'vorherigen' das Gespräch, das eben stattgefunden hat? Dann ist das ein Problem, weil ja die Beschlüsse, die ihr daraufhin fasst, nicht auf einer Tagesordnung gestanden haben - wie auch.
Zum Protokoll: Ihr behandelt das Monatsgespräch als Teil der BR-Sitzung (was nicht notwendig ist, aber möglich). Darum steht dem AG der entsprechende Auszug aus dem Protokoll zu, das ist korrekt. Wenn ihr das vermeiden wollt, macht das Monatsgespräch außerhalb einer BR-Sitzung und lasst ihn selbst mitschreiben, wenn er ein Protokoll will. Alternativ, zum Zeichen guter Zusammenarbeit, vereinbart ein rolierendes System - jeder schreibt mal.
Erstellt am 25.01.2015 um 22:24 Uhr von Kölner
Ihr MÜSST kein Protokoll im AG Gespräch anfertigen...
Erstellt am 26.01.2015 um 08:51 Uhr von Cameli
Hallo Hartmut danke für den Tipp. Wir haben keine Ersatzmitglieder (ein BRM ist bereits wegen eigener Kündigung ausgeschieden). ich als BRV frage dann in die Runde ob alle mit einer Abstimmung einverstanden sind oder ob Bedenken bestehen und wenn alle ihr OK geben fassen wir den Beschluss sofort. Ist das angreifbar?
Erstellt am 26.01.2015 um 09:42 Uhr von Hartmut
Grundsätzlich kann ein Beschluss nur wirksam gefasst werden, wenn dieser auf der TO stand. Ausnahme: Der BR (alle Anwesenden) beschließt einstimmig, die TO nachträglich zu ändern.
Ein Beispiel. TOP (Tagesordnungspunkt) 3 ist 'Monatsgespräch mit GL'. Das Gespräch ist irgendwann vorbei, die GL haut wieder ab. Übrigens, zu diesem Punkt 3 steht der GL der entsprechende Protokollauszug zu - aber zu nichts sonst!
Dann kommt TOP 4 an die Reihe, 'Nachbereitung von TOP 3'. Dann meint einer, zu der Mitteilung, bald die Abteilung X zu schließen, sollte man gleich jetzt einen Beschluss fassen. Also: Erster Beschluss: 'Erweiterung der Tagesordnung um einen Punkt 4a: Der BR beschließt, der Schließung der Abteilung zu wiedersprechen' (oder was auch immer zu tun). Und so weiter, bis ihr alle Änderungswünsche zur TO durch habt.
Dann ist TOP 4 erledigt, und es kommen nun 4a, 4b, 4c usw. an die Reihe, wo ihr diese Beschlüsse dann fasst.
Ein wenig kompliziert, wenn man es so 'hundertzehnprozentig' machen will. Ich hoffe, es kam einigermaßen verständlich rüber. :)
Erstellt am 26.01.2015 um 11:43 Uhr von metallica
Zitat: "Wir haben keine Ersatzmitglieder (ein BRM ist bereits wegen eigener Kündigung ausgeschieden). ich als BRV frage dann in die Runde ob alle mit einer Abstimmung einverstanden sind oder ob Bedenken bestehen und wenn alle ihr OK geben fassen wir den Beschluss sofort. Ist das angreifbar?"
Gehört zwar jetzt nicht direkt zum Thema, aber bitte stell das nochmal klar: Wieviele seid ihr derzeit im Betriebsrat? Und wieviele solltet ihr sein?
Erstellt am 26.01.2015 um 13:12 Uhr von Cameli
Wir sind 5 und sollten 5 sein. Wir waren mal 5 + 1 Ersatz.
Erstellt am 26.01.2015 um 13:18 Uhr von metallica
Ok, dann ist ja alles gut. Klang beim ersten Mal als ob ihr nicht mehr vollzählig seid.
Erstellt am 27.01.2015 um 11:13 Uhr von xumuimhxer
Nochmal zusammenfassend:
(1) Jeder Anwesende hat Anspruch auf einen Auszug aus dem Sitzungsprotokoll für die Zeit, in der er anwesend war.
(2) Das Sitzungsprotokoll muss die Beschlusstexte, Abstimmungsergebnisse und Unterschriften enthalten.
(3) Während ein nicht-BRM anwesend ist, beschließt man nicht.
(4) Es steht jedem Anwesenden frei, sein eigenes, zusätzliches (Wort-)Protokoll zu führen und dies auch dem BR zur Verfügung zu stellen.
Es folgt: Der AG bekommt einen Auszug, der nur "TOP x.y Monatsgespräch" enthält und ansonsten leer ist. Einen Anspruch aus einem "privaten" Nebenprotokoll hat er nicht.