Erstellt am 24.01.2015 um 23:18 Uhr von Kölner
Ja. Muss man zu Sitzungen einladen.
Erstellt am 25.01.2015 um 08:55 Uhr von gironimo
Wer im WA sitzt, entscheidet allein der GBR bzw. BR. Da macht derjenige, der für den AG spricht, wenig Sinn.
Der Geschäftsführer kann vom AG beauftragt werden, die Informationen des AG an den Ausschuss weiter zu geben.
Erstellt am 25.01.2015 um 09:44 Uhr von Kölner
Erstellt am 25.01.2015 um 10:02 Uhr von Dummbabbler
Vielen Dank für die Antworten.Meine Frage bezog sich eigentlich darauf,das wir einen WA mit 3 Mitgliedern gründen.Es soll ja 1 vertreter des BR dabei sein und die anderen 2 aus dem Arbeitnehmerkreis.Wenn der GF mit da drin sitzt bleibt eigentlich nur noch 1 aus dem Arbeitnehmerkreis.Sollte der GF nicht die Bilanzen den anderen 3 vorlegen ???
MfG
Erstellt am 25.01.2015 um 10:42 Uhr von Hoppel
@ Dummbabbler
Wenn Du die §§ 107 und 108 BetrVG gelesen hättest, hättest Du feststellen können, dass
1.: der BR die Anzahl UND die Mitglieder des WA bestimmt
2.: der Unternehmer den GF als seinen Stellvertreter in die WA Sitzungen entsenden kann
3.: der GF einer GmbH (falls ihr eine GmbH seid) NICHT als ltd. Ang. i.S.d. § 5 Abs.3 BetrVG zu werten ist. In einer GmbH IST der GF mit UNTERNEHMER gleichzusetzen und muss dem WA entsprechend Bericht erstatten.
Aber egal ob GmbH oder nicht ... ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, einen GF zum Mitglied des WA bestimmen zu wollen. Ich verstehe Euer Problem nicht! Im Regelfall nimmt der GF sowieso an allen Sitzungen des WA teil; da muss man nicht noch den Bock zum Gärtner machen.
Erstellt am 25.01.2015 um 12:38 Uhr von Dummbabbler
@ Hoppel
Natürlich habe ich die Paragraphen gelesen und es steht nirgends, das der GF mit dem Unternehmer gleichzustellen ist.Wenn in einem WA 3 Mitglieder sitzen die vom Unternehmer
'' gesponsert'' werden, bringt der WA reichlich wenig und das ist mit sicherheit nicht im Sinne des Gesetzgebers.Es wäre sehr hilfreich wenn du mir zeigen könntest wo steht,das der GF nicht in den WA darf,denn was soll es bringen ( 1 GF + 2 BR die auf seite des GF stehen im WA )
MfG
Erstellt am 25.01.2015 um 12:59 Uhr von Hoppel
@ Dummbabbler
Wie wäre es denn, wenn Du Dir meine Antwort nochmal ganz langsam durchliest und versuchst zu verstehen?
IHR ENTSCHEIDET, wer als Mitglied des WA bestimmt wird!!!
Und falls es sich um einen GmBH Geschäftsführer handeln sollte, erübrigt sich die Fragestellung sowieso.
"denn was soll es bringen ( 1 GF + 2 BR die auf seite des GF stehen im WA )"
Hä? Was soll denn das jetzt??