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ISA bei Initiativbewerbungen?

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Cameli
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wurden 99er-Verfahren bei Initiativbewerbungen bisher immer auch ohne Interner Stellenausschreibung akzeptiert. Jetzt haben wir Zweifel. Wie verfahrt ihr dabei?

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Community-Antworten (6)

F
Fliege

24.01.2015 um 14:00 Uhr

Hier greift § 93 BetrVG "Ausschreibung von Arbeitsplätzen". Fliege

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Cameli

24.01.2015 um 14:11 Uhr

Das ist ja die Grundlage die ISA überhaupt verlangen zu können. Mich interessiert aber eher die Praxis, also wie andere BR bei Initiativbewerbungen vorgehen.

G
gironimo

24.01.2015 um 14:43 Uhr

Auch diese können bei uns nur auf vorhandene und somit ausgeschriebene Stellen erfolgen.

Aber Ihr seit frei darin, mit dem AG eine freiwillige BV auszuhandeln, in der Ihr festlegt, wann die vom BR nach § 93 BetrVG geforderte Stellenausschreibung erforderlich wird und wann nicht.

H
Hartmut

24.01.2015 um 19:29 Uhr

Ich sehe darin einen Widerspruch, gironimo. Eine Initiativbewerbung ist ja gerade eine solche, bei der man sich auf eine NICHT ausgeschriebene Stelle bewirbt. Sonst wäre sie ja nicht initiativ. Man kann Initiativbewerbungen akzeptieren oder auch nicht, aber es macht keinen Sinn vorauszusetzen, dass eine passende Stellenausschreibung bereits existiert.

Aber deinem Hinweis auf eine BV schließe ich mich an.

K
kratzbuerste

24.01.2015 um 19:51 Uhr

Es kann doch sein, dass sich der AG wegen der Initiativbewerbung veranlasst sieht, eine Stelle zu schaffen. Die kann er dann doch erst einmal ausschreiben.

H
Hoppel

25.01.2015 um 13:17 Uhr

@ Cameli

Es ist gut, dass Euch Zweifel überkommen!!!

Als BR sehe ich mich ausschließlich ALLEN im Betrieb beschäftigten KollegInnen gegenüber verpflichtet. Da kann es nicht angehen, dass eine Stelle besetzt wird, ohne dass dieser Arbeitsplatz intern ausgeschrieben worden ist. Mir wäre es auch vollkommen egal, ob die Initiativbewerbung von einem externen oder internen AN stammt.

Es kann nicht angehen, dass ein BR seinen KollegInnen die Information über zu besetzende Stellen vorenthält, indem der § 93 BetrVG nicht vollumfänglich eingefordert wird.

Aber gar nicht kann es angehen, dass der Einstellung/Versetzung eines AN aufgrund einer Initiativbewerbung zugestimmt wird, wenn die interne Stellenausschreibung vom BR zwar verlangt worden ist, sich der AG aber nicht daran gehalten hat!

Also ... habt Ihr von Eurem AG die interne Stellenausschreibung verlangt oder nicht? Aus Deiner Fragestellung geht das nämlich nicht hervor.

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