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Ausgliederung

H
hoppelchen
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Haus soll die Technik in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert werden bzw ist schon. Jedoch haben diese Mitarbeiter eine Regelungsabrede vor 2. Jahren unterschrieben die bis 2017 gültig ist. Heute erhielten wir vom Arbeitgeber ein Schreiben das wir als Betriebsrat zustimmen sollen das diese Mitarbeiter die den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben ,nun plötzlich versetzt werden sollen.,in andere Haüser dieser Gmbh. Steht nicht drinn ab wann und wohin und wie lange.

Die Mitarbeiter möchten in unserem Haus beschäftigt bleiben sind alle schon 20 bis 30ig Jahre bei uns. Dem stimmen wir natürlich nicht zu. Wir brauchen bis morgen eine trifftige Begründung für die Zustimmungsverweigerung § 99 Abs. 3

Das ist das erste Mal das eine Abteilung ausgegliedert wird uns fehlt die Erfahrung. Wer kann helfen. Wir müssen es ja schriftlich begründen und richtig. Freue mich über jede Anwort.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

20.01.2015 um 19:14 Uhr

Steht nicht drinn ab wann und wohin und wie lange.<

Das ist doch dann schon einmal keine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 99 BetrVG.

Ich würde dem AG mitteilen, dass Ihr nicht entscheiden könnt, weil Euch entscheidende Informationen fehlen; die Anhörungsfrist aus Eurer Sicht also nicht angelaufen ist.

Zur Erinnerung aus dem § 99 Abs. 1 BetrVG: (...) Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen.

G
gironimo

20.01.2015 um 19:19 Uhr

Ergänzung:

Wir brauchen bis morgen eine trifftige Begründung für die Zustimmungsverweigerung § 99 Abs. 3>

"durch Tatsachen begründete Besorgnis": Wer nicht weiß was auf ihn zukommt, tappt im Dunklen

Und Nachteile können so ziemlich alles sein, was der gesunde Menschenverstand als solche ansieht: Längere Fahrzeiten, höhere Fahrtkosten, Tätigkeitsfeld, Qualifikation und so weiter und so weiter. Wenn Ihr da was findet, nutzt es. Ob es ein Gericht auch so sieht, sei dahingestellt. Ihr habt Euch dann jedenfalls erst einmal vor die Kollegen gestellt.

P
Pickel

20.01.2015 um 21:18 Uhr

Befolge ruhig Gironimos Ratschlag in der Ergänzung und riskiere die betriebsbedingt Kündigung der Mitarbeiter dieser ehemaligen Abteilung.

Viel sinnvoller wird es sein, das Gespräch mit dem AG zu suchen und gemeinsam einen Plan zu erstellen, der den Bedürfnissen der MA nachkommt.

P
Pjöööng

20.01.2015 um 22:03 Uhr

Oh Pickel!

Wenn der Arbeitgeber daraufhin Kündigungen aussprechen würde, würde er vor Gericht scheitern, da er durch die BR-Anhörung ja bewiesen hat, dass Arbeitsplätzte vorhanden sind.

V
Vorbeischneier

21.01.2015 um 02:49 Uhr

Solange einem BR die Informationen fehlen, die den BR in die Lage versetzen, seine Arbeit zu machen, würde ich auch Gironimos Rat folgen und im ersten Schritt innerhalb der Wochenfrist - nach gleichlautender Beschlussfassung - lediglich erklären, dass der BR sich nicht für ausreichend unterrichtet erachtet, so dass die Zustimmungsfiktionsfrist nicht zu laufen beginnt.

Zu fragen wäre ohnehin, ob dies lediglich ein Infomationsschreiben des Arbeitsgebers war oder eine ordnungsgemäße Anhörung (z. B. sind euch die Betroffenen Person konkret benannt worden oder eben nur abstrakt "diese Mitarbeiter die den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben").

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