Erstellt am 20.01.2015 um 18:14 Uhr von gironimo
>Steht nicht drinn ab wann und wohin und wie lange.<
Das ist doch dann schon einmal keine ordnungsgemäße Anhörung des BR nach § 99 BetrVG.
Ich würde dem AG mitteilen, dass Ihr nicht entscheiden könnt, weil Euch entscheidende Informationen fehlen; die Anhörungsfrist aus Eurer Sicht also nicht angelaufen ist.
Zur Erinnerung aus dem § 99 Abs. 1 BetrVG: (...) Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen.
Erstellt am 20.01.2015 um 18:19 Uhr von gironimo
Ergänzung:
>Wir brauchen bis morgen eine trifftige Begründung für die Zustimmungsverweigerung § 99 Abs. 3>
"durch Tatsachen begründete Besorgnis": Wer nicht weiß was auf ihn zukommt, tappt im Dunklen
Und Nachteile können so ziemlich alles sein, was der gesunde Menschenverstand als solche ansieht: Längere Fahrzeiten, höhere Fahrtkosten, Tätigkeitsfeld, Qualifikation und so weiter und so weiter. Wenn Ihr da was findet, nutzt es. Ob es ein Gericht auch so sieht, sei dahingestellt. Ihr habt Euch dann jedenfalls erst einmal vor die Kollegen gestellt.
Erstellt am 20.01.2015 um 20:18 Uhr von Pickel
Befolge ruhig Gironimos Ratschlag in der Ergänzung und riskiere die betriebsbedingt Kündigung der Mitarbeiter dieser ehemaligen Abteilung.
Viel sinnvoller wird es sein, das Gespräch mit dem AG zu suchen und gemeinsam einen Plan zu erstellen, der den Bedürfnissen der MA nachkommt.
Erstellt am 20.01.2015 um 21:03 Uhr von Pjöööng
Oh Pickel!
Wenn der Arbeitgeber daraufhin Kündigungen aussprechen würde, würde er vor Gericht scheitern, da er durch die BR-Anhörung ja bewiesen hat, dass Arbeitsplätzte vorhanden sind.
Erstellt am 21.01.2015 um 01:49 Uhr von Vorbeischneier
Solange einem BR die Informationen fehlen, die den BR in die Lage versetzen, seine Arbeit zu machen, würde ich auch Gironimos Rat folgen und im ersten Schritt innerhalb der Wochenfrist - nach gleichlautender Beschlussfassung - lediglich erklären, dass der BR sich nicht für ausreichend unterrichtet erachtet, so dass die Zustimmungsfiktionsfrist nicht zu laufen beginnt.
Zu fragen wäre ohnehin, ob dies lediglich ein Infomationsschreiben des Arbeitsgebers war oder eine ordnungsgemäße Anhörung (z. B. sind euch die Betroffenen Person konkret benannt worden oder eben nur abstrakt "diese Mitarbeiter die den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben").