Ausgliederung befürchtet - Wie sollen wir als BR vorgehen, damit dies nicht wieder passiert?
Hallo Kollegen,
ich hatte gegen Ende der letzten Woche erfahren, das bei uns im Distrubitionscenter Teilzeitkräfte (auf 400€-Basis) eingestellt worden sind. Ich hatte dann am Montag Morgen den AG angeschrieben, warum wir keine Einstellungsmeldungen bekommen haben.
Ich wurde daraufhin zu einem kurzen Gespräch gebeten.
Dort wurde mir dann gesagt, das diese Mitarbeiter nicht bei der Firma eingestellt wurden und auch nicht für unsere Firma arbeiten. Ich widersprach diesem, da die Mitarbeiter von unseren Leuten angelernt werden und auch unter Weisung unserer Leute arbeiten. Ich fragte auch nach, ob die Fremd- bzw. Verleiherfirma den eine Erlaubnis nach dem AÜG haben und ob es sich um eine Leihfirma handelt. Darauf hat man nicht richtig geantwortet und gesagt, das man uns Bescheid gibt wenn es was zu sagen gibt.
Meine Befürchtung ist, dass die Firma das Distrubitionscenter ausgliedern will. Der Vertrieb wurde auch schon ausgegliedert und die Mitarbeiter gekündigt, diese Verfahren laufen noch. Eine Information über die Ausgliederung des Vertriebs gab es nicht, wir haben es erst bei den Kündigungen erfahren.
Wie sollen wir als BR vorgehen, damit dies nicht wieder passiert?
Wäre schön, wenn einer von Euch sich melden könnte und uns helfen kann.
Gruß und danke für Eure Antworten
Franz-Josef
Community-Antworten (4)
15.01.2008 um 11:32 Uhr
@Franz-Josef -schau mal ins Handelsregister -nimm Einblick in die Bruttolohnlisten -lass dir eine aktuelle Mitarbeiterliste geben für`s Erste
15.01.2008 um 12:43 Uhr
Kann es sein, dass der AG den BR bewusst nicht oder nicht richtig informiert um einen Sozialplan zu umgehen?? Der BR sollte schnellsten einen kompetenten Fachanwalt aufsuchen.
15.01.2008 um 12:48 Uhr
Hallo Immi,
erstmal vielen Dank für Deine Tip´s. Werden wir machen.
Habe eben mit einem dieser MA gesprochen, sie waren der Meinung das sie wie wir bei xy GmbH beschäftigt sind. Die MA hat Zuhause angerufen und nachschauen lassen; sie sind nicht bei der xy GmbH sondern bei der xy-Vertriebs GmbH beschäftigt. Inhaber und Geschäftsführer der xy-Vertriebs GmbH ist gleichzeitig auch Mitgesellschafter und Geschäftsführer der xy GmbH.
Dürfen den MA der xy-Vertriebs GmbH in den Räumlichkeiten, unter Anweisung der xy GmbH MA arbeiten, sie machen die gleichen Tätigkeiten wie die Teilzeitkräfte und Vollzeitkräfte der xy GmbH. Ist dies zulässig? Braucht die xy-GmbH dann nicht eine Erlaubnis nach dem AÜG ? Ist es dann keine Einstellung wie bei Leiharbeitnehmern?
Wenn die xy GmbH das Distrubitionscenter ausgliedern möchte, muss dann nicht der BR rechtzeitig und umfassend informiert werden?
Was würdet Ihr tun?
Ich habe morgen einen Termin bei der Gewerkschaft, mal sehen, was die sagt.
Gruß Franz-Josef
15.01.2008 um 16:53 Uhr
@Franz-Josef Dann solltet ihr meiner Meinung nach ganz dringend ins Handelsregister schauen. Aber hier gibt es , der Göttin sei dank, Leute die sich damit besser auskennen. Der Beitrag vom "Heini" z.B.
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